Ausgrenzung bei Jobsuche wegen ALG II

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Ausgrenzung von Arbeitslosen bei Jobsuche

Mir ist desöfteren aufgefallen das es mittlerweile überhand nimmt, dass Arbeitslose bzw. Alg II Bezieher von einer Jobannahme ausgegrenzt werden.

In vielen Stellenausschreibungen findet man immer mehr den Zusatz "keine Alg II Bezieher"! Teilweise werden den Jobsuchenden, die sich auf eine derartige Stelle melden mittgeteilt, dass sich das Unternehmen scheut solche Menschen einzustellen, weil sie den Zeitraubenden und umständlichen Bürokratiekram mit den Argen scheuen. Wie muss sich wohl ein Arbeitsloser fühlen, der händeringend einen Job sucht? Es muss für Ihn wie ein Schlag ins Gesicht sein, dass es sowas überhaupt geben darf. Wenn man dazu berücksichtigt, dass es seit geraumer Zeit ein Gesetz gibt, welches sich um die Gleichstellung der Menschen die einen Job suchen. Das sogenannte Gleichstellungsgesetz regelt die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität!

Benachteiligungen sind zum Beispiel bei den Auswahlkriterien bei Einstellungen, der Höhe der Arbeitsentgelte, beim Zugang zur Berufsausbildung und der betrieblichen Weiterbildung sowie dem Sozialschutz unzulässig. Mittlerweile häufen sich die Klagen aufgrund dieses Gesetzes bei den Unternehmen die sich bei einer Stellenausschreibung dieses Antidiskriminierunggesetzes schuldig gemacht haben – wegen Nichgleichbehandlung. Leider fehlt in diesem Gesetz eine Klausel für Arbeitslose. Sind dies den keine Menschen mit Recht auf Arbeit? Es wäre vieleicht angebracht diesen Misstand durch eine Petition zu beseitigen.

Ein Leserbeitrag von Dirk Grund, 16.01.07

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