Hartz IV: Bewährungsstrafe wegen Wutausbruch

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Das Amtsgericht Euskirchen verurteilte einen 34jährigen Hartz IV Betroffenen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Sein Vergehen: Weil das Jobcenter die Leistungen nicht weiterzahlte, kochte der Angeklagte vor Wut und drohte am Telefon das Jobcenter in die Luft zu sprengen.

27.03.2013

„Die Faust in der Tasche ballen und den Mund halten“, das fällt schwer, wenn es um die eigene nackte Existenz geht. Nicht selten kommt es vor, dass Betroffene ihren Unmut am Telefon oder im Jobcenter freien Lauf lassen. So erging es auch einem 34Jährigen Mann aus Euskirchen. Zunächst wurde dieser nicht zum Sachbearbeiter durchgestellt, sondern landete bei einem Call-Center in Bonn. Am Telefon fragte er nach dem Stand der Dinge, denn er hatte einen Folgeantrag gestellt. Als Auskunft bekam er zu hören, dass weitere Dokumente fehlen und deshalb die Hartz IV-Zahlungen nicht fortgesetzt werden. Daraufhin flippte der Angeklagte völlig aus.

„Damals habe ich nicht nachgedacht“, sagte der Verurteilte heute vor Gericht. Damals drohte er am Telefon, am darauffolgenden Tag mit einer Bombe zum Jobcenter zu gehen und „alles in die Luft zu sprengen“. Der Jobcenter-Call-Center-Mitarbeiter, der den Anruf entgegennahm, habe den wütenden Betroffenen gewarnt und gesagt, dass bei solchen Drohungen die Polizei verständigt werde. Doch statt seine Drohung wieder zurückzunehmen, drohte der Angeklagte erneut.

Am nächsten Tag wollte sich der Angeklagte beim Jobcenter für den Wutausbruch entschuldigen. Die Behörde gewährte ihm nur in Polizeibegleitung Zutritt. Dort wurde dann im Beisein der Polizei die Entschuldigung entgegen genommen. Trotzdem erstatte das Jobcenter einen Strafanzeige, weshalb im Anschluss eine Gerichtsverhandlung dann auch stattfand.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Nach Ansicht der Staatsanwältin habe der Mann die Mitarbeiter im Jobcenter „in Angst und Schrecken“ versetzt. Dabei verwies sie auf die Vorfälle in Neuss. Der Anwalt hingegen machte darauf aufmerksam, dass sich sein Mandat in einer schwierigen Situation befinde und deshalb auch einen finanziellen Betreuer zur Seite gestellt bekommen habe. Seitdem habe sich die Lage seines Mandaten verbessert. Das Gericht kam dann zur der Auffassung, dass eine „räuberische Erpressung und Bedrohung“ vorliege. Daher wurde eine achtmonatige Bewährungsstrafe mit Zuteilung eines Bewährungshelfers verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig. (wm)

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Bild: Gerhard Frassa / pixelio.de

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