Grundsicherungsgeld ab 1. Juli: Pflicht zur Teilnahme an Sprachkursen

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§10 Abs. 3 SGB II regelt seit 1.7.26, dass die Zumutbarkeitsregeln für Sprachkursen gelten. Und ändert damit nichts – denn das gilt auch heute schon…

§10 Abs. 3 SGB II (neu): Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes entsprechend. §10 Abs. 3 SGB II (neu): Screenshot von Tacheles.

Schon seit Jahren ist klar, dass es sich beim Spracherwerb um einen wichtigen Schritt zur beruflichen Integration handelt und daher Sprachkurse für jeden Pflicht sind, dem sie zumutbar sind. Wenn keine besonderen Gründe vorliegen, ist die Teilnahme am Sprachkurs selbstverständlich Pflicht.

Das  wird auch darin deutlich, dass die Weisung zur Deutschsprachförderung bezüglich Zumutbarkeit auf §10 SGB II verweist:

Screenshot aus den Fachlichen Weisungen zur Deutschförderung.
Screenshot aus der Fachlichen Weisung zur Deutschsprachförderung Die Gesetzesänderung ändert daher rechtlich rein gar nichts. Es gab kein Problem, dass hier hätte gelöst werden müssen.

Selbst in der Gesetzesbegründung steht, dass es sich nur um eine Klarstellung handelt:

Screenshot aus der Gesetzesbegründung: Es wird klargestellt, dass die Regelungen zur Zumutbarkeit auch für die Teilnahme an Integrations- und Berufs-sprachkursen gilt. Insbesondere für Frauen mit Migrationshintergrund ist der möglichst frühzeitige Spracherwerb regelmäßig ein wichtiger Schritt auf dem Weg in den Arbeitsmarkt.
Screenshot aus der Gesetzesbegründung: https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf

Es ist also klar, dass es kein (rechtliches) Problem gab.

Das Problem ist vielmehr, dass Unionspolitiker behauptet hatten, es hätte hier ein Problem gegeben und viele würden (und könnten) sich Sprachkursen verweigern. Es handelt sich also um die Lösung eines Problems, dass es nur in ihrer Fantasiewelt gab.

Gleichzeitig aber schafft die Unionspolitik in diesem Bereich aber tatsächlich ein Problem, dass es unter dem Ampel nicht gab. Das Bundesministerium des Inneren (Dobrindt, CSU) verweigert Integrationswilligen die Teilnahme an Sprachkursen indem sie die Kosten nicht mehr übernimmt. 

So wird aus dem vorher nur in der Fantasie von CDU-Politikern vorhandenem Problem der Verweigerung von Sprachkursen, dessen Lösung man nun simuliert, ein real vorhandenes Integrationshinderniss. Hier hat die politische Darstellung nichts mit der gesetzlichen Realität zu tun.