GEZ: Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Arbeitslosengeld

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Ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Arbeitslosengeld 1 möglich?

Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, muss den Rundfunkbeitrag in der Regel weiter zahlen. Der Bezug von ALG 1 führt nicht automatisch zu einer Befreiung, weil diese Leistung nicht zu den üblichen Sozialleistungen gehört, die unmittelbar eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag auslösen.

Der Rundfunkbeitrag beträgt weiterhin 18,36 Euro im Monat. Eine Befreiung oder Ermäßigung wird nach den Angaben des Beitragsservice nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt und mit passenden Nachweisen belegt werden.

Für Betroffene ist das oft überraschend. Denn wer arbeitslos wird, rechnet häufig damit, auch bei der früher sogenannten GEZ entlastet zu werden. Doch beim Arbeitslosengeld 1 kommt es nicht allein darauf an, dass jemand ohne Arbeit ist, sondern darauf, welche Leistung bezogen wird und ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder einen Härtefall erfüllt sind.

Warum ALG 1 nicht automatisch zur Befreiung führt

Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe hängt vom früheren Einkommen ab und kann deshalb deutlich über dem Niveau existenzsichernder Sozialleistungen liegen.

Der Beitragsservice nennt als typische Befreiungsgründe unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, BAföG unter bestimmten Voraussetzungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für eine Befreiung müssen Name, Art der Leistung und Leistungszeitraum aus dem Nachweis ersichtlich sein.

Arbeitslosengeld 1 steht in dieser Logik anders da. Es wird nicht automatisch als Nachweis dafür behandelt, dass die wirtschaftliche Belastungsgrenze unterschritten ist.

Wann ALG-1-Beziehende dennoch eine Chance haben

Auch wenn ALG 1 allein meist nicht reicht, kann in besonderen Fällen eine Befreiung möglich sein. Entscheidend ist dann die sogenannte Härtefallregelung.

Ein solcher Härtefall kann vorliegen, wenn jemand keine der genannten Sozialleistungen erhält, das Einkommen aber nur geringfügig über der sozialrechtlichen Bedarfsgrenze liegt. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass eine Befreiung in Betracht kommt, wenn das Einkommen oberhalb der Bedarfsgrenze niedriger ist als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.

Das bedeutet: Wer wegen weniger Euro keinen Anspruch auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe hat, sollte die Situation prüfen lassen. Gerade bei niedriger ALG-1-Zahlung, hoher Miete oder zusätzlichen Belastungen kann ein Härtefallantrag sinnvoll sein.

Der Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung

Eine Befreiung bedeutet, dass für den bewilligten Zeitraum kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Eine Ermäßigung bedeutet dagegen, dass weiterhin ein Beitrag anfällt, aber in geringerer Höhe.

Die Ermäßigung betrifft vor allem Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Merkzeichen, etwa dem Merkzeichen „RF“. Das hat mit Arbeitslosigkeit allein nichts zu tun.

Für ALG-1-Beziehende geht es deshalb meist nicht um eine Ermäßigung, sondern um die Frage, ob eine Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls möglich ist. Dafür braucht es eine genaue Betrachtung der Einkommens- und Bedarfslage.

Welche Nachweise wichtig sind

Wer eine Befreiung beantragt, sollte nicht nur den ALG-1-Bescheid einreichen. In einem Härtefallverfahren geht es darum, die wirtschaftliche Lage nachvollziehbar darzustellen.

Wichtig sind deshalb Unterlagen über Einkommen, Mietkosten, Nebenkosten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Ablehnungsbescheide des Jobcenters oder Sozialamts. Gerade ein Ablehnungsbescheid kann zeigen, dass eine Sozialleistung nur deshalb nicht gezahlt wird, weil das Einkommen knapp über der Grenze liegt.

Der Beitragsservice weist darauf hin, dass für die Befreiung gut lesbare Kopien eingereicht werden sollen und keine Originalunterlagen. Außerdem muss aus den Unterlagen erkennbar sein, für welchen Zeitraum eine Leistung bewilligt wurde.

Warum ein abgelehnter Bürgergeld-Antrag helfen kann

Viele ALG-1-Beziehende stellen keinen ergänzenden Bürgergeld-Antrag, weil sie davon ausgehen, ohnehin keinen Anspruch zu haben. Das kann beim Rundfunkbeitrag nachteilig sein.

Wer einen ablehnenden Bescheid erhält, weil das Einkommen nur knapp über dem Bedarf liegt, hat möglicherweise ein wichtiges Dokument für den Härtefallantrag. Ohne eine solche Berechnung ist es oft schwerer, dem Beitragsservice die finanzielle Grenze nachvollziehbar zu machen.

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Das gilt besonders für Haushalte mit niedriger ALG-1-Zahlung. Denn Arbeitslosengeld 1 kann in Einzelfällen so gering sein, dass ergänzende Leistungen zumindest geprüft werden sollten.

Tabelle: Wann eine Befreiung in Betracht kommt

Situation Folge beim Rundfunkbeitrag
Es wird nur Arbeitslosengeld 1 bezogen. In der Regel keine automatische Befreiung.
Zusätzlich wird Bürgergeld bewilligt. Eine Befreiung kann beantragt werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Bürgergeld oder Sozialhilfe wird nur wegen minimal überschrittenen Einkommens abgelehnt. Ein Härtefallantrag kann geprüft werden.
Es liegt ein Merkzeichen „RF“ vor. Eine Ermäßigung kann möglich sein, unabhängig vom ALG-1-Bezug.
Der Antrag wird ohne Nachweise gestellt. Die Befreiung wird häufig nicht bewilligt oder verzögert sich.

Der Antrag sollte nicht aufgeschoben werden

Eine Befreiung gilt nicht automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem jemand arbeitslos wird. Sie muss beantragt werden.

Wer zu lange wartet, riskiert Beitragsrückstände. Zwar kann eine Befreiung unter bestimmten Bedingungen rückwirkend möglich sein, sicher ist das aber nur, wenn die Voraussetzungen sauber belegt werden.

Deshalb sollten Betroffene frühzeitig prüfen, ob sie ergänzende Sozialleistungen beantragen können. Gleichzeitig kann der Härtefallantrag beim Beitragsservice vorbereitet werden.

Was passiert, wenn der Beitrag einfach nicht gezahlt wird?

Den Rundfunkbeitrag einfach nicht zu zahlen, ist riskant. Ohne bewilligte Befreiung entstehen Rückstände, Mahnungen und später auch Vollstreckungsmaßnahmen.

Gerade Menschen mit geringem Einkommen geraten dadurch schnell in zusätzliche Schwierigkeiten. Besser ist es, rechtzeitig einen Antrag zu stellen und fehlende Unterlagen nachzureichen, soweit der Beitragsservice dies zulässt.

Wer bereits Zahlungsaufforderungen erhalten hat, sollte trotzdem noch prüfen, ob eine Befreiung oder ein Härtefall möglich ist. Wichtig ist dann, schriftlich zu reagieren und die eigene Lage nachvollziehbar zu erklären.

Praxisbeispiel: ALG 1 reicht kaum für Miete und Lebenshaltung

Herr M. verliert seine Stelle und erhält monatlich 980 Euro Arbeitslosengeld 1. Seine Warmmiete beträgt 610 Euro. Nach Abzug weiterer fester Kosten bleibt ihm nur wenig Geld für Lebensmittel, Strom und notwendige Ausgaben.

Eine automatische Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhält er wegen ALG 1 nicht. Er beantragt deshalb ergänzend Bürgergeld. Das Jobcenter lehnt den Antrag ab, weil sein Einkommen rechnerisch knapp über dem Bedarf liegt.

Mit diesem Ablehnungsbescheid, dem ALG-1-Bescheid und seinen Mietunterlagen stellt Herr M. einen Härtefallantrag beim Beitragsservice. Ob der Antrag Erfolg hat, hängt von der konkreten Berechnung ab. Der Fall zeigt aber, warum ALG-1-Beziehende mit geringem Einkommen die Härtefallregelung nicht vorschnell ausschließen sollten.

Fragen und Antworten zur GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld

Kann man sich mit Arbeitslosengeld 1 automatisch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Nein. Arbeitslosengeld 1 führt in der Regel nicht automatisch zu einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Anders ist es, wenn zusätzlich eine befreiungsfähige Sozialleistung wie Bürgergeld bewilligt wird.

Warum reicht Arbeitslosigkeit allein nicht aus?

Entscheidend ist nicht der Status als arbeitslos, sondern die Art der bezogenen Leistung. ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und wird deshalb anders behandelt als existenzsichernde Sozialleistungen.

Was kann ich tun, wenn mein ALG 1 sehr niedrig ist?

Betroffene sollten prüfen, ob ergänzendes Bürgergeld oder Sozialhilfe möglich ist. Wird ein solcher Antrag wegen knapp überschrittenen Einkommens abgelehnt, kann dieser Bescheid für einen Härtefallantrag wichtig sein.

Was ist ein Härtefall beim Rundfunkbeitrag?

Ein Härtefall kann vorliegen, wenn jemand keine befreiungsfähige Sozialleistung erhält, aber finanziell ähnlich belastet ist wie Personen, die solche Leistungen beziehen. Besonders wichtig ist dabei, ob das Einkommen nur geringfügig über der sozialrechtlichen Bedarfsgrenze liegt.

Welche Unterlagen sollte ich einreichen?

Sinnvoll sind der ALG-1-Bescheid, Mietnachweise, Nachweise über weitere feste Kosten und gegebenenfalls ein Ablehnungsbescheid über Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Originale sollten nicht verschickt werden.

Muss ich den Rundfunkbeitrag weiter zahlen, solange über meinen Antrag entschieden wird?

Solange keine Befreiung bewilligt wurde, besteht grundsätzlich weiter Beitragspflicht. Wer finanziell überfordert ist, sollte aber schriftlich mit dem Beitragsservice Kontakt aufnehmen und den Antrag mit allen Nachweisen so vollständig wie möglich einreichen.