Ferienjob und Hartz IV

Lesedauer < 1 Minute

Ferienjob und Hartz IV

24.06.2011

Zu beachten sind Sonderregelungen für Schüler und Schülerinnen unter 25 Jahren, die von Hartz IV-Leistungen leben: Über 15jährige dürfen während der Schulferien maximal 4 Wochen pro Jahr arbeiten, auch wenn es keine Vollzeittätigkeit ist. 1.200,– (eintausendzweihundert) Euro kalenderjährlich bleiben hier anrechnungsfrei.

In der übrigen Zeit sind Nebentätigkeiten erlaubt. Monatlich bleiben 100,– (einhundert) Euro anrechnungsfrei, höherer Verdienst wird zu 80 % angerechnet. Kinder unter 15 und über 13 Jahren dürfen bis zu zwei Stunden werktäglich altersangemessene Tätigkeiten (wie z.B. Zeitungen austragen) übernehmen. Einkommen über 100,- (einhundert) Euro wird hier komplett angerechnet.

Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht entgeltlich arbeiten. Tätigkeiten im Familienhaushalt wie auch geringfügige Hilfeleistungen (z.B. Blumengiessen für verreiste Nachbarn), dürfen übernommen werden, sofern sie aus Gefälligkeit erfolgen. (Norbert Herrmann)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...