Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli 2026: Was sich für EM-Rentner jetzt ändert

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Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Davon profitieren auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Anpassung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Für Betroffene ist die Änderung vor allem deshalb wichtig, weil die Erwerbsminderungsrente häufig die finanzielle Grundlage des Alltags bildet. Schon kleinere Anpassungen können spürbar sein, wenn Miete, Energie, Medikamente oder Pflegeleistungen bezahlt werden müssen.

Die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesarbeitsministerium nennen für 2026 einen neuen aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Bisher lag dieser Wert bei 40,79 Euro.

Warum die Erwerbsminderungsrente steigt

Die Erwerbsminderungsrente ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb wird sie bei der jährlichen Rentenanpassung genauso berücksichtigt wie Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten. Grundlage ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter.

Die Rentenanpassung 2026 fällt mit 4,24 Prozent erneut deutlich aus. Für eine Erwerbsminderungsrente von bisher 1.000 Euro brutto bedeutet das rechnerisch ein Plus von 42,40 Euro im Monat. Bei 1.200 Euro brutto wären es 50,88 Euro mehr.

Die wichtigste Änderung ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 erhöht sich der monatliche Rentenbetrag automatisch. Entscheidend ist dabei nicht die Rentenart, sondern der neue Rentenwert. Wer persönliche Entgeltpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, erhält durch den höheren Rentenwert entsprechend mehr Geld.

Die Auszahlung erfolgt über die reguläre Rentenzahlung. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Rentnerinnen und Rentner erhalten wie üblich eine Rentenanpassungsmitteilung, in der der neue Zahlbetrag aufgeführt ist.

Bereich Änderung 2026
Rentenanpassung ab 1. Juli 2026 Plus 4,24 Prozent auf gesetzliche Renten, also auch auf Erwerbsminderungsrenten.
Aktueller Rentenwert Erhöhung von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt.
Antrag Kein Antrag erforderlich, die Anpassung erfolgt automatisch.
Hinzuverdienst volle Erwerbsminderung 2026 sind bis zu 20.763,75 Euro jährlich möglich, ohne dass die Rente wegen Überschreitens dieser Grenze gekürzt wird.
Hinzuverdienst teilweise Erwerbsminderung 2026 gilt mindestens eine Grenze von 41.527,50 Euro jährlich; im Einzelfall kann sie höher liegen.

Was für Bestandsrentner wichtig ist

Viele Menschen mit Erwerbsminderungsrente haben in den vergangenen Jahren bereits von Verbesserungen profitiert. Besonders betroffen waren Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hatte. Für sie wurde ein Zuschlag eingeführt, weil spätere Rentenzugänge durch längere Zurechnungszeiten besser gestellt wurden.

Seit Juli 2024 wurde dieser Zuschlag zunächst gesondert ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wurde die Auszahlung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in die reguläre Rente integriert. Damit wirkt sich die Rentenanpassung 2026 auch auf den laufenden Rentenzahlbetrag aus, der den Zuschlag enthält.

Beispielrechnung 1: Wer bisher eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro brutto im Monat erhält, bekommt ab dem 1. Juli 2026 rechnerisch 4,24 Prozent mehr. Das entspricht einem Plus von 42,40 Euro. Die neue monatliche Bruttorente liegt damit bei 1.042,40 Euro. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann etwas niedriger sein, weil Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Beispielrechnung 2: Bei einer bisherigen Erwerbsminderungsrente von 1.350 Euro brutto im Monat ergibt sich durch die Rentenanpassung ein monatliches Plus von 57,24 Euro. Die neue Bruttorente beträgt damit rechnerisch 1.407,24 Euro. Auf das Jahr gerechnet bedeutet das eine Erhöhung um 686,88 Euro brutto. Auch hier gilt: Entscheidend für die persönliche Haushaltsplanung ist der Nettobetrag nach Abzügen.

Hinzuverdienst bleibt ein wichtiger Punkt

Neben der Rentenerhöhung müssen Beziehende einer Erwerbsminderungsrente weiterhin auf die Hinzuverdienstgrenzen achten. Diese Grenzen wurden bereits zum Jahresbeginn 2026 angepasst. Für eine volle Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro im Jahr.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt die jährliche Grenze mindestens 41.527,50 Euro. Die persönliche Grenze kann höher sein, wenn vor Eintritt der Erwerbsminderung entsprechend höhere Einkommen erzielt wurden. Entscheidend bleibt außerdem, dass die ausgeübte Tätigkeit zum festgestellten gesundheitlichen Leistungsvermögen passt.

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Volle und teilweise Erwerbsminderung: Der Unterschied bleibt bestehen

Die Rentenerhöhung ändert nichts an den medizinischen Voraussetzungen. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich möglich sind.

Diese Unterscheidung bleibt auch nach dem 1. Juli 2026 wichtig. Sie beeinflusst nicht nur die Rentenart, sondern auch die mögliche Höhe des Hinzuverdienstes. Wer seine Arbeitszeit ausweiten möchte, sollte deshalb vorab mit der Deutschen Rentenversicherung klären, ob dadurch der Rentenanspruch gefährdet werden kann.

Was Betroffene jetzt prüfen sollten

Nach Erhalt der Rentenanpassungsmitteilung sollten Betroffene den neuen Zahlbetrag sorgfältig prüfen. Dabei lohnt sich ein Blick auf den bisherigen Bruttobetrag, den neuen Bruttobetrag und die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung. Der tatsächlich überwiesene Betrag kann niedriger ausfallen als die rechnerische Erhöhung, weil Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Wichtig ist außerdem, zwischen Bruttorente und Nettorente zu unterscheiden. Die Rentenanpassung bezieht sich auf die gesetzliche Rente vor Abzügen. Wer Grundsicherung, Wohngeld oder andere ergänzende Leistungen erhält, sollte prüfen lassen, ob sich durch die höhere Rente auch diese Leistungen verändern.

Keine neue Systemänderung, aber mehr Geld

Die Änderung zum 1. Juli 2026 ist keine Reform der Erwerbsminderungsrente. Es geht vor allem um die jährliche Rentenanpassung. Dennoch ist die Erhöhung für viele Haushalte wichtig, weil Erwerbsminderungsrenten oft niedriger ausfallen als reguläre Altersrenten nach langen Erwerbsbiografien.

Die finanzielle Lage vieler Betroffener bleibt trotz der Erhöhung angespannt. Eine Rentenanpassung gleicht Preissteigerungen nur teilweise aus. Wer zusätzlich arbeiten kann, sollte die Hinzuverdienstgrenzen und die gesundheitlichen Voraussetzungen genau beachten.

Beispiel aus der Praxis

Eine 54-jährige Versicherte erhält wegen voller Erwerbsminderung bisher eine monatliche Bruttorente von 1.100 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 steigt diese Rente rechnerisch um 4,24 Prozent. Daraus ergibt sich ein neuer Bruttobetrag von rund 1.146,64 Euro.

Der monatliche Zuwachs beträgt damit 46,64 Euro brutto. Auf dem Konto kann der Betrag wegen der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung etwas niedriger ausfallen. Zusätzlich könnte die Versicherte im Jahr 2026 bis zur geltenden Hinzuverdienstgrenze Einkommen erzielen, sofern die Tätigkeit mit ihrem festgestellten Leistungsvermögen vereinbar bleibt.

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli 2026

1. Steigt die Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2026 automatisch?

Ja, die Erwerbsminderungsrente wird ab dem 1. Juli 2026 automatisch angepasst. Betroffene müssen dafür keinen Antrag stellen. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung und wird in der Rentenanpassungsmitteilung ausgewiesen.

2. Wie hoch fällt die Rentenerhöhung 2026 aus?

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Wer bisher zum Beispiel 1.000 Euro brutto erhalten hat, kommt rechnerisch auf rund 1.042,40 Euro brutto im Monat.

3. Ändern sich durch die Erhöhung auch die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente?

Nein, die medizinischen Voraussetzungen bleiben unverändert. Eine volle Erwerbsminderung liegt weiterhin vor, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden tägliche Arbeit möglich.

4. Was sollten Betroffene nach Erhalt der Rentenanpassungsmitteilung prüfen?

Betroffene sollten den neuen Bruttobetrag, die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie den tatsächlichen Auszahlungsbetrag kontrollieren. Wer zusätzlich Grundsicherung, Wohngeld oder andere Leistungen erhält, sollte außerdem prüfen lassen, ob sich diese durch die höhere Rente verändern.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenanpassung 2026