EM-Rente: Für welche Krankheiten wird die höchste EM-Rente bezahlt?

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Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, steht häufig vor einer belastenden Lebenssituation. Krankheit, Behinderung oder ein gesundheitlicher Einschnitt können dazu führen, dass eine reguläre Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist.

Oft entsteht dabei die Frage, ob bestimmte Diagnosen zu einer höheren Rente führen als andere. Beim Vergleich verschiedener Krankheitsbilder können auch unterschiedliche durchschnittliche Rentenzahlbeträge auftreten. Entscheidend ist jedoch nicht die Diagnose selbst, sondern die individuelle Erwerbsbiografie der betroffenen Person.

Was die Statistik zur Erwerbsminderungsrente zeigt

Im Jahr 2020 verzeichnete die Deutsche Rentenversicherung 175.808 neue Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag lag bei 881,62 Euro, gerundet also 882 Euro. Diese historischen Werte beschreiben den Rentenzugang 2020 und sind keine aktuellen Durchschnittsbeträge.

Bei einem genaueren Blick auf die Statistik zeigt sich zudem ein Unterschied zwischen den Rentenarten: Bei voller Erwerbsminderung lag der durchschnittliche Zahlbetrag 2020 bei rund 938 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 523 Euro.

Solche Durchschnittswerte dürfen nicht mit einem festen Betrag für eine bestimmte Erkrankung verwechselt werden. Das Rentenrecht sieht keinen Zuschlag oder Abschlag vor, der an eine bestimmte Diagnose geknüpft ist.

Die Diagnose entscheidet nicht über die Rentenhöhe

Für die Rentenversicherung ist bei der Berechnung nicht ausschlaggebend, ob jemand etwa wegen Krebs, einer psychischen Erkrankung, einer orthopädischen Einschränkung oder einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung erwerbsgemindert ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung erfüllt sind. Die Höhe der Rente wird anschließend nach rentenrechtlichen Kriterien berechnet.

Eine Krankheit kann also darüber entscheiden, ob jemand überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Sie bestimmt aber nicht automatisch, wie hoch diese Rente ausfällt. Für die konkrete Zahlung kommt es vor allem auf die bisherige Versicherungsbiografie an.

Wovon die Höhe der Erwerbsminderungsrente abhängt

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich in erster Linie danach, wie viel eine Person vor Eintritt der Erwerbsminderung verdient hat. Wer über viele Jahre ein höheres Einkommen erzielt und entsprechend Beiträge gezahlt hat, sammelt mehr Entgeltpunkte. Diese Entgeltpunkte bilden die Grundlage für die spätere Rentenberechnung.

Hinzu kommt die sogenannte Zurechnungszeit. Damit wird so getan, als hätte die betroffene Person bis zu einem bestimmten Alter weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt. Diese Regelung soll verhindern, dass Menschen besonders stark benachteiligt werden, wenn sie schon vor dem regulären Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Das gesetzliche Endalter der Zurechnungszeit wurde für neue Renten schrittweise angehoben. Deshalb können sich je nach Rentenbeginnjahr unterschiedliche Berechnungen ergeben. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Empfehlung, einen notwendigen Rentenantrag aufzuschieben.

Auch die Rentenart beeinflusst die Höhe: Bei ansonsten gleichen Berechnungsgrundlagen ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hinzu kommen gegebenenfalls rentenrechtliche Abschläge.

Warum es trotzdem große Unterschiede zwischen Krankheitsbildern gibt

Die auffälligen Unterschiede in der Statistik lassen sich nicht durch eine besondere Bewertung einzelner Krankheiten erklären. Unterschiedliche Erwerbsverläufe können solche Abweichungen erklären. Menschen mit verschiedenen Erkrankungen haben häufig sehr unterschiedliche berufliche Vorgeschichten.

Eine Person, die wegen einer Krebserkrankung plötzlich aus dem Berufsleben ausscheidet, kann zuvor über viele Jahre regelmäßig gearbeitet und gut verdient haben. In diesem Fall wurden entsprechend viele Entgeltpunkte erworben. Das kann zu einer höheren Erwerbsminderungsrente führen.

Anders kann es bei Menschen sein, deren gesundheitliche Probleme schon über lange Zeit bestanden und sich bereits vor dem Rentenantrag auf Ausbildung, Berufstätigkeit und Einkommen ausgewirkt haben. Wenn dadurch weniger Beitragszeiten und geringere Einkommen zusammenkommen, fällt auch die spätere Erwerbsminderungsrente niedriger aus. Das betrifft nicht automatisch jede Person mit einer bestimmten Diagnose, kann aber statistische Unterschiede erklären.

Eine Tabelle zeigt den Unterschied zwischen den Rentenarten

Kategorie Durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag im Rentenzugang 2020
Alle neuen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 881,62 Euro
Renten wegen voller Erwerbsminderung 938,14 Euro
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 523,26 Euro

Die Tabelle zeigt historische Durchschnittswerte verschiedener Rentenarten. Sie erlaubt weder Rückschlüsse auf den individuellen Anspruch noch auf eine besondere finanzielle Bewertung einzelner Krankheiten.

So prüfen Sie Ihre voraussichtliche Erwerbsminderungsrente

Einen besseren Anhaltspunkt als Krankheitsstatistiken bietet die persönliche Renteninformation: Sie nennt grundsätzlich auch die voraussichtliche Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag, von dem gegebenenfalls noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern abgehen. Fehlt diese Angabe oder sind Versicherungszeiten ungeklärt, sollten Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung eine individuelle Auskunft anfordern.

Warum regelmäßige Beitragszeiten so wichtig sind

Für Versicherte ist deshalb weniger die Diagnose entscheidend, sondern die Frage, wie ihre Rentenbiografie aussieht. Wer über viele Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, profitiert meist von höheren Entgeltpunkten. Wer dagegen lange Phasen ohne Beiträge hatte, muss mit niedrigeren Ansprüchen rechnen.

Auch Teilzeit, Minijobs, Arbeitslosigkeit oder längere Unterbrechungen können sich auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Das bedeutet nicht, dass Betroffene an ihrer gesundheitlichen Situation schuld wären. Es zeigt aber, warum die Erwerbsminderungsrente in vielen Fällen deutlich niedriger ausfällt als das frühere Einkommen.

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Weniger Verdienst vor der Rente muss nicht voll durchschlagen

Wer wegen seiner Erkrankung schon vor der Erwerbsminderungsrente weniger verdient hat, sollte die sogenannte Günstigerprüfung kennen. Bei der Bewertung der Zurechnungszeit bleiben die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn dies günstiger ist.

Krankheitsbedingte Einkommenseinbußen oder eine verringerte Arbeitszeit müssen deshalb nicht zusätzlich den Wert der Zurechnungszeit senken.

Fazit: Nicht die Krankheit bringt mehr Geld, sondern die Versicherungsbiografie

Durchschnittliche Rentenzahlbeträge erlauben keine verlässliche Vorhersage der individuellen Erwerbsminderungsrente.

Die Rentenversicherung bevorzugt bestimmte Diagnosen nicht durch besondere Zuschläge. Für die Höhe zählen die erworbenen Entgeltpunkte, die Beitragszeiten, die Zurechnungszeit, mögliche Abschläge und die volle oder teilweise Erwerbsminderung.

Wer vor Eintritt der Erwerbsminderung regelmäßig gearbeitet und gut verdient hat, erhält in der Regel eine höhere Erwerbsminderungsrente als jemand mit lückenhafter Erwerbsbiografie und niedrigen Beiträgen.

Die Diagnose ist für den Anspruch wichtig, aber nicht für eine besondere finanzielle Einstufung. Deshalb lohnt es sich für Betroffene, den eigenen Versicherungsverlauf frühzeitig zu prüfen und fehlende Zeiten klären zu lassen.

Beispiel aus der Praxis

Ein 52-jähriger Angestellter erkrankt schwer an Krebs und kann auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Er war zuvor mehr als 30 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hatte ein durchschnittliches bis gutes Einkommen. Sind auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kommt eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht. Die folgenden Unterschiede sind ein vereinfachtes Beispiel bei ansonsten vergleichbaren Berechnungsgrundlagen.

Eine andere Person erhält ebenfalls eine Erwerbsminderungsrente, hatte aber wegen langjähriger gesundheitlicher Probleme immer wieder Beschäftigungslücken und nur kurze Phasen mit niedrigem Einkommen. Obwohl auch hier eine schwere gesundheitliche Einschränkung vorliegt, fällt die Rente niedriger aus. Der Unterschied liegt nicht in einer Bewertung der Krankheit, sondern in den unterschiedlichen Versicherungsverläufen.

Häufige Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente

1. Entscheidet die Krankheit darüber, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt?

Nein. Die konkrete Diagnose entscheidet nicht darüber, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ist. Ausschlaggebend sind vor allem die bisherigen Beitragszeiten, das frühere Einkommen, die erworbenen Entgeltpunkte und die Zurechnungszeit.

2. Warum gibt es dann unterschiedliche Rentenhöhen je nach Krankheitsbild?

Die Unterschiede entstehen vor allem durch unterschiedliche Erwerbsbiografien. Menschen mit bestimmten Erkrankungen haben vor Eintritt der Erwerbsminderung häufig sehr verschiedene Berufs- und Einkommensverläufe. Wer lange regelmäßig gearbeitet und gut verdient hat, erhält meist eine höhere Erwerbsminderungsrente.

3. Werden bestimmte Erkrankungen von der Rentenversicherung finanziell besser bewertet?

Nein. Das Rentenrecht sieht keinen Zuschlag vor, weil jemand eine bestimmte Krankheit hat. Eine Erkrankung kann zwar darüber entscheiden, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, sie führt aber nicht automatisch zu einem höheren Zahlbetrag.

4. Was bedeutet die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente?

Die Zurechnungszeit ist eine rentenrechtliche Regelung, die so wirkt, als hätte die betroffene Person bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch sollen Menschen nicht zu stark benachteiligt werden, wenn sie schon vor dem regulären Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

5. Was sollten Betroffene vor einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente prüfen?

Betroffene sollten ihren Versicherungsverlauf kontrollieren und fehlende Zeiten möglichst klären lassen. Dazu gehören etwa Beschäftigungszeiten, Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Ein vollständiger Versicherungsverlauf kann wichtig sein, damit die spätere Rente korrekt berechnet wird.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Statistikband „Rente 2020“, Tabelle 30.00 Z.

Deutsche Rentenversicherung: Voraussetzungen und Berechnung der Erwerbsminderungsrente.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zurechnungszeit und Günstigerprüfung.

Bundesportal: Renteninformation erhalten oder anfordern.