Doch keine Streichung des Elterngeldes bei Betroffenen, die ihren Verdienst mit Hartz IV "aufstocken" müssen.
(22.08.2010) Das Elterngeld soll nach Plänen der Bundesregierung grundsätzlich ab dem ersten Januar 2011 für Hartz IV Bezieher gestrichen werden. Das ist ein Bestandteil des sogenannten Sparpakets der Bundesregierung. Dabei sind auch Berufstätige betroffen, die allerdings zu wenig verdienen, um ihr Existenzminimum zu sichern. Sie müssen mit sogenannten Hartz IV Leistungen aufstocken.
Gegenüber der "Bild am Sonntag" kündigte die Bundesfamilienministerin Kristian Schröder (CDU) an, sich dafür einsetzen, dass Hartz IV "Aufstocker" nicht von den Kürzungen betroffen sind. So sagte Schröder: "Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, muss dafür auch Elterngeld erhalten. Das werde ich gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen im Parlament durchsetzen. Denn wir dürfen nicht die Väter und Mütter bestrafen, die nicht von ‘Hartz IV’ leben wollen, deshalb jeden Tag arbeiten gehen, aber insgesamt zu wenig verdienen".
Schröder benennt in diesem Zusammenhang das Wort "bestrafen". Umgekehrt bedeutet das anscheinend, dass Hartz IV Bezieher, die keinen Niedriglohn-Job gefunden haben, "bestraft" werden sollen, indem das Elterngeld gestrichen wird. (sb)
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