Seit 1. Januar 2026 gelten in der Eingliederungshilfe höhere Freibeträge. Der Vermögensfreibetrag steigt von 67.410 Euro auf 71.190 Euro. Auch der Einkommensfreibetrag wurde angehoben, weil die Berechnung an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt ist.
Für viele Menschen mit Behinderung ist das eine spürbare Entlastung. Sie können mehr Erspartes behalten, ohne dass dies auf Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet wird. Zugleich steht die Eingliederungshilfe unter Druck, weil Bund, Länder und Kommunen über Kostenbegrenzung, Verfahren und mögliche Einsparungen beraten.
Was sich bei den Freibeträgen ändert
Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu gehören je nach Einzelfall Assistenzleistungen, Unterstützung beim Wohnen, Hilfen zur Mobilität, Leistungen in Ausbildung und Arbeit oder pädagogische Begleitung.
Ob und in welchem Umfang eigenes Einkommen oder Vermögen eingesetzt werden muss, hängt von gesetzlichen Vorgaben und der persönlichen Situation ab.
Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags auf 71.190 Euro bedeutet, dass Leistungsberechtigte im Jahr 2026 mehr Rücklagen behalten dürfen. Das betrifft vor allem Menschen, die über Ersparnisse verfügen, aber weiterhin auf Unterstützung angewiesen sind. Die Anpassung verhindert, dass bereits geringe Vermögenszuwächse oder angesparte Beträge den Zugang zu Leistungen erschweren.
| Änderung ab 1. Januar 2026 | Bedeutung für Betroffene |
|---|---|
| Vermögensfreibetrag steigt von 67.410 Euro auf 71.190 Euro | Mehr Erspartes bleibt geschützt, bevor Vermögen bei der Eingliederungshilfe berücksichtigt wird. |
| Einkommensfreibetrag steigt ebenfalls | Je nach Einkommensart und persönlicher Lage kann ein geringerer Eigenbeitrag entstehen. |
| Anpassung folgt der Bezugsgröße der Sozialversicherung | Die Freibeträge entwickeln sich dynamisch und werden nicht jedes Jahr völlig neu politisch festgelegt. |
| Einzelfallprüfung bleibt notwendig | Leistungsträger prüfen weiterhin Einkommen, Vermögen, Bedarf und Art der beantragten Unterstützung. |
Warum die Erhöhung für Betroffene wichtig ist
Die höheren Freibeträge sind mehr als eine rechnerische Anpassung. Sie betreffen die Frage, wie viel finanzielle Sicherheit Menschen mit Behinderung behalten können, ohne Leistungen zu verlieren. Gerade Rücklagen für Reparaturen, Umzüge, barrierefreie Anschaffungen oder persönliche Vorsorge sind im Alltag oft unverzichtbar.
Wer auf Eingliederungshilfe angewiesen ist, lebt nicht automatisch ohne eigene finanzielle Verantwortung. Viele Betroffene möchten sparen, planen und selbst entscheiden können. Ein höherer Freibetrag stärkt diese Möglichkeit, ohne den Bedarf an Unterstützung infrage zu stellen.
Auch für Angehörige kann die Änderung wichtig sein. Sie nimmt etwas Druck aus Situationen, in denen Familien befürchten, dass angespartes Geld sofort zu Nachteilen führt. Dennoch ersetzt die höhere Grenze keine fachliche Beratung, weil die Berechnung im Einzelfall komplex bleiben kann.
Debatte über Kosten und Teilhabe
Parallel zur Erhöhung der Freibeträge hat sich die Debatte über die Zukunft der Eingliederungshilfe verschärft. Sozial- und Behindertenverbände warnen vor Kürzungen, pauschalen Begrenzungen und Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht. Aus ihrer Sicht darf die Diskussion über steigende Ausgaben nicht dazu führen, dass individuelle Ansprüche geschwächt werden.
Die Sorge richtet sich vor allem gegen Vorschläge, Leistungen stärker zu bündeln, Ansprüche enger zu fassen oder Kosten auf Betroffene zu verlagern. Verbände kritisieren, dass solche Schritte die Selbstbestimmung beeinträchtigen könnten. Besonders sensibel ist die Frage, ob Menschen künftig weniger Einfluss darauf hätten, welche Unterstützung sie erhalten und wie diese organisiert wird.
Gleichzeitig ist unbestritten, dass Länder, Kommunen und Träger vor finanziellen Herausforderungen stehen. Die Ausgaben steigen, Verfahren sind oft kompliziert, und die Umsetzung unterscheidet sich regional stark. Eine Reform kann daher sinnvoll sein, wenn sie Bürokratie abbaut und Leistungen verlässlicher macht.
Protesttag am 5. Mai 2026: Menschenrechte als Leitgedanke
Rund um den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026 wurden diese Sorgen öffentlich sichtbar. Das Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“ verband die Forderung nach Inklusion mit der Kritik an möglichen Einschnitten. In mehreren Städten gab es Aktionen, Demonstrationen und Informationsveranstaltungen.
In Berlin gingen nach Medienberichten rund 1.000 Menschen für mehr Inklusion und Barrierefreiheit auf die Straße. Auf Plakaten wurden Teilhabe, Rechte und Gleichstellung eingefordert. Die Proteste zeigten, dass die Eingliederungshilfe nicht nur als Sozialleistung verstanden wird, sondern als Voraussetzung für ein gleichberechtigtes Leben.
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Auch Organisationen wie Aktion Mensch, Lebenshilfe, Sozialverbände und Fachverbände betonen, dass Teilhabe kein freiwilliger Zusatz sein darf. Sie verweisen auf die UN-Behindertenrechtskonvention und auf nationale Verpflichtungen. Die Botschaft lautet: Sparpolitik darf nicht dort ansetzen, wo Menschen Unterstützung brauchen, um überhaupt am Alltag teilnehmen zu können.
Zwischen Entlastung und Verunsicherung
Die höheren Freibeträge senden zunächst ein positives Signal. Sie erkennen an, dass Menschen mit Behinderung finanzielle Spielräume benötigen. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, soll nicht gezwungen sein, jede Rücklage nahezu vollständig aufzubrauchen.
Die Debatte erzeugt jedoch Unsicherheit. Viele Betroffene fragen sich, ob heutige Verbesserungen durch künftige Einschränkungen wieder relativiert werden. Diese Unsicherheit kann bereits vor konkreten Gesetzesänderungen belastend sein, weil langfristige Lebensplanung oft von verlässlicher Unterstützung abhängt.
Aus fachlicher Sicht kommt es nun darauf an, Kostenfragen und Rechte nicht gegeneinander auszuspielen. Effizientere Verfahren können sinnvoll sein, wenn sie Anträge beschleunigen und Doppelstrukturen vermeiden. Problematisch wird es, wenn Einsparungen dazu führen, dass notwendige Assistenz, Mobilität oder Unterstützung im Alltag eingeschränkt werden.
Was Leistungsberechtigte jetzt beachten sollten
Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen oder beantragen möchten, sollten die neuen Freibeträge bei der nächsten Beratung ansprechen. Das gilt besonders, wenn ein Antrag in der Vergangenheit wegen Einkommen oder Vermögen kritisch geprüft wurde. Auch laufende Eigenbeiträge können von der Anpassung betroffen sein.
Wichtig ist eine vollständige und aktuelle Darstellung der finanziellen Situation. Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Bescheide sollten geordnet vorliegen. Wer unsicher ist, kann sich an Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Sozialverbände, Behindertenverbände oder spezialisierte Beratungsstellen wenden.
Bei neuen Bescheiden sollte genau geprüft werden, ob die Freibeträge für 2026 korrekt berücksichtigt wurden. Fehler in der Berechnung können vorkommen. In solchen Fällen kann ein Widerspruch sinnvoll sein, wobei Fristen beachtet werden müssen.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine 42-jährige Frau mit körperlicher Behinderung erhält Assistenzleistungen für den Alltag und arbeitet in Teilzeit. Sie hat in den vergangenen Jahren 69.000 Euro angespart, unter anderem für eine barrierefreie Anpassung ihrer Wohnung. Im Jahr 2025 hätte dieser Betrag näher an der damaligen Vermögensgrenze gelegen.
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Vermögensfreibetrag bei 71.190 Euro. Ihr Erspartes bleibt damit voraussichtlich innerhalb des geschützten Rahmens. Für sie bedeutet das mehr Planungssicherheit, weil sie notwendige Rücklagen behalten kann, ohne sofort Nachteile bei der Eingliederungshilfe befürchten zu müssen.
Gleichzeitig verfolgt sie die Debatte mit Sorge. Sollte es künftig zu strengeren Vorgaben oder Leistungseinschränkungen kommen, könnte ihre selbstständige Lebensführung stärker belastet werden. Das Beispiel zeigt, warum höhere Freibeträge wichtig sind, aber allein noch keine Garantie für verlässliche Teilhabe bieten.
Quellen
Bundesvereinigung Lebenshilfe: Überblick zu Änderungen für Menschen mit Behinderung im Jahr 2026, darunter die Erhöhung des Vermögensfreibetrags und des Einkommensfreibetrags in der Eingliederungshilfe.
Aktion Mensch: Informationen zum Europäischen Protesttag am 5. Mai 2026, zum Aktionszeitraum und zum Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“
Der Paritätische Gesamtverband: Warnung vor Kürzungsvorschlägen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe.




