Ab dem ersten Tag in der Rehabilitationsklinik ruht das Krankengeld vollständig. Die DRV zahlt stattdessen Übergangsgeld, das bei einem typischen Arbeitnehmerlohn von 2.800 Euro brutto gut 400 Euro monatlich unter dem bisherigen Krankengeld liegen kann.
Diese Lücke darf die Krankenkasse nicht ausgleichen, das hat das Bundessozialgericht 2013 bestätigt. Noch schwerwiegender: Übergangsgeld fließt nicht automatisch. Wer keinen Antrag stellt, bekommt während der gesamten Reha-Zeit gar keine Entgeltersatzleistung, obwohl das Krankengeld bereits ab Maßnahmebeginn ruht.
Anspruch auf Übergangsgeld der Rentenversicherung haben Versicherte, die von der DRV eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten, sofern diese Leistung nicht neben einer Beschäftigung erbracht werden kann.
Zusätzlich muss unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorlag, unmittelbar vor Beginn der Leistung entweder rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt worden sein oder eine Entgeltersatzleistung bezogen worden sein, aus der Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
Zu diesen Entgeltersatzleistungen zählen Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld. Das regelt § 20 Abs. 1 SGB VI.
Versicherte, die Arbeitslosengeld nach SGB III oder Bürgergeld nach SGB II beziehen, haben bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abweichend Anspruch, wenn sie wegen der Teilnahme keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können.
Inhaltsverzeichnis
So berechnet die DRV das Übergangsgeld 2026 – Schritt für Schritt
Die Berechnung läuft in zwei Stufen. Stufe 1 ermittelt das sogenannte Regelentgelt: Es entspricht 80 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts des letzten Kalenderjahres vor Beginn der Leistung.
Diese 80-Prozent-Berechnungsgrundlage darf jedoch das tatsächlich erzielte Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Wer also 2.800 Euro brutto verdiente und 1.900 Euro netto erhielt, landet nicht bei 2.240 Euro (80 Prozent von 2.800), sondern bei 1.900 Euro, weil der Nettodeckel greift. Das legt § 66 SGB IX fest.
Als absolute Obergrenze gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Sie beträgt 2026 einheitlich 8.450 Euro im Monat. Wer über dieser Marke verdient, dessen Übergangsgeld wird so berechnet, als läge das Einkommen genau an der Grenze. Das ist für Gutverdienende eine spürbare Kappung.
Stufe 2 legt den Prozentsatz fest. Aus der so ermittelten Berechnungsgrundlage erhalten Versicherte ohne Kinder 68 Prozent als Übergangsgeld. Wer mindestens ein Kind hat, für das Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, bekommt 75 Prozent.
Das gilt auch für Stiefkinder im Haushalt sowie für Versicherte, deren Ehegatte wegen der Pflegebedürftigkeit des anderen keine Erwerbstätigkeit ausüben kann.
Ein Rechenbeispiel: Klaus M., 49 Jahre, Mechatroniker aus Magdeburg, hat vor Beginn seiner medizinischen Rehabilitation 2.800 Euro brutto verdient, sein Netto lag bei 1.900 Euro. Er hat keine Kinder. Die DRV setzt das Regelentgelt auf 1.900 Euro an, weil 80 Prozent von 2.800 Euro (2.240 Euro) das Netto übersteigen würden. Das Übergangsgeld beträgt 68 Prozent von 1.900 Euro, also rund 1.292 Euro im Monat.
Zum Vergleich: Das Krankengeld, das Klaus bis zum Reha-Beginn erhielt, berechnete sich nach § 47 SGB V aus 70 Prozent seines Bruttogehalts, gedeckelt auf 90 Prozent des Nettoverdienstes. 70 Prozent von 2.800 Euro wären 1.960 Euro, 90 Prozent von 1.900 Euro sind 1.710 Euro. Krankengeld also: 1.710 Euro.
Die Lücke gegenüber dem Übergangsgeld beträgt rund 418 Euro im Monat. Die Krankenkasse darf diese Differenz nicht ausgleichen, das hat das Bundessozialgericht 2013 ausdrücklich bestätigt. Wer die Reha aktiv wahrnimmt, zahlt also für seine Teilnahme.
Übergangsgeld mit Kindern: Die 75-Prozent-Regel schließt die Lücke zum Krankengeld erheblich
Hätte Klaus aus dem Beispiel ein Kind, würde die Rechnung anders aussehen. Der Satz von 75 Prozent aus derselben Berechnungsgrundlage von 1.900 Euro ergibt 1.425 Euro im Monat, rund 133 Euro mehr als ohne Kind.
Das klingt nach einer kleinen Zahl, summiert sich aber bei einer dreieinhalb Wochen dauernden medizinischen Rehabilitation auf über 150 Euro, bei einer mehrmonatigen beruflichen Rehabilitation auf mehrere Hundert Euro.
Ob die Kindeigenschaft zutrifft, prüft die DRV anhand des letzten vorliegenden Steuerbescheids oder des Kindergeldbescheids. Wer das Kind erst während der Laufzeit des Übergangsgeldanspruchs bekommt, wechselt in den höheren Satz, soweit das Kind noch vor dem letzten Tag des Bewilligungszeitraums geboren wird. Versicherte, die irrtümlich den niedrigeren Satz erhalten haben, können rückwirkend Nachzahlung beantragen.
Sonderfall Arbeitslosengeld I: Wer ALG I bezog, bekommt Übergangsgeld in Krankengeld-Höhe
Versicherte, die unmittelbar vor Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit oder, sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorlag, unmittelbar vor Beginn der medizinischen Rehabilitation Arbeitslosengeld bezogen hatten und für die zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind, erhalten das Übergangsgeld nicht nach der 68-Prozent-Formel.
Sie bekommen das Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen in Höhe des Krankengeldes, das ihnen zustehen würde. Das regelt § 21 Abs. 4 SGB VI.
Konkret bedeutet das: Der früheren Lohnersatzleistung Arbeitslosengeld liegt ein Bemessungsentgelt zugrunde, das den letzten rentenversicherungspflichtigen Verdienst abbildet. Auf dieser Grundlage wird das fiktive Krankengeld berechnet. Das ALG I-Übergangsgeld liegt damit oft deutlich über dem, was bei der üblichen 68-Prozent-Formel aus dem Arbeitslosengeld selbst herauskäme.
Zwischen dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs und dem Beginn der Reha muss keine lückenlose Nahtlosigkeit bestehen. Gerichte haben entschieden, dass nicht der tatsächliche Beginn der Rehabilitationsmaßnahme entscheidend ist, sondern der Zeitpunkt der Bewilligung durch die Rentenversicherung.
Wer nach dem Ende des Arbeitslosengeldes auf einen Reha-Platz wartet, verliert den Anspruch auf Übergangsgeld nicht allein deshalb, weil sich der Maßnahmenbeginn verzögert.
Wer unmittelbar vor der medizinischen Rehabilitation Bürgergeld aus dem Jobcenter bezogen hat, folgt anderen Regeln. In diesem Fall zahlt das Jobcenter das Bürgergeld für die Zeit der medizinischen Reha weiter. Die DRV erstattet dem Jobcenter diese Aufwendungen. Der Bürgergeldempfänger bemerkt davon in den meisten Fällen nichts, erhält aber keine eigenständige Übergangsgeld-Zahlung der DRV.
Übergangsgeld bei beruflicher Rehabilitation: Andere Dauer, andere Regeln
Bei medizinischer Rehabilitation dauert die Maßnahme meist drei bis vier Wochen. Wer stattdessen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, also eine Umschulung, Qualifizierungsmaßnahme oder Weiterbildung erhält, kann das Übergangsgeld deutlich länger beziehen. Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen laufen häufig ein bis drei Jahre. Das Übergangsgeld begleitet die gesamte Maßnahme.
Die Berechnungsformel ist dieselbe: Regelentgelt auf Basis von 80 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, gedeckelt auf das Netto, davon 68 Prozent (oder 75 Prozent mit Kind). Unterschied bei Personen ohne ausreichendes Vorarbeitsentgelt:
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Wenn das letzte Arbeitsentgelt länger als drei Jahre zurückliegt, kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, oder die reguläre Berechnung zu einem niedrigeren Ergebnis führen würde, greift für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Mindestübergangsgeld. Es berechnet sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das sich nach der beruflichen Qualifikation richtet.
Die DRV ordnet die Versicherten dabei einer Qualifikationsgruppe zu, die auf der Bezugsgröße der Sozialversicherung basiert. Die Bezugsgröße beträgt 2026 bundeseinheitlich 3.955 Euro im Monat. Wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, wird der Qualifikationsgruppe 3 zugeordnet, die mit einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße je Tag bemessen wird.
Wer einen Hochschulabschluss vorweist, liegt in Qualifikationsgruppe 1 mit einem Dreihundertstel der Bezugsgröße. Die genaue Zuordnung zu den vier Qualifikationsgruppen folgt dem Gesetz. Das Mindestübergangsgeld stellt sicher, dass auch Personen, die längere Zeit nicht erwerbstätig waren, während einer Umschulung nicht auf null fallen.
Nach dem Ende einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann sich zudem ein Anschlussübergangsgeld von bis zu drei Monaten Länge anschließen, sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Es berechnet sich als prozentualer Anteil des zuletzt gezahlten Übergangsgeldes. Das gibt kurz nach Abschluss der Qualifizierung einen Puffer, solange die Jobsuche noch läuft.
Übergangsgeld beantragen: Formulare, Fristen und typische Fehler
Übergangsgeld fließt nicht automatisch, sobald die DRV eine Reha bewilligt. Der Antrag muss explizit gestellt werden. Für die medizinische Rehabilitation ist das zentrale Formular das DRV-Formular G0512.
Es trägt den Titel „Erklärung für den Bezug von Übergangsgeld” und sollte wenige Tage vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme ausgefüllt und der zuständigen Rentenversicherung übermittelt werden.
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten andere Formulare: Hier sind das Formular G0532 als Erklärung des Versicherten sowie die Formulare G0533 und G0534 auszufüllen, die der Arbeitgeber zur Entgeltbescheinigung benötigt. Wer den letzten Arbeitgeber zügig einbezieht, vermeidet Verzögerungen.
Die DRV ruft die für die Berechnung notwendigen Daten zur Entgeltfortzahlung und zu Krankheitszeiten elektronisch bei der Krankenkasse ab, sofern der Versicherte sich im Krankengeldbezug befand.
Drei Fehler kommen besonders häufig vor.
Fehler eins: Der Antrag wird nicht gestellt, weil Versicherte glauben, die DRV übernehme die Übergangsgeld-Zahlung automatisch mit der Reha-Bewilligung. Das ist falsch. Die Reha-Bewilligung und das Übergangsgeld sind zwei separate Verwaltungsakte.
Fehler zwei: Versicherte weisen ihre berufliche Qualifikation nicht nach. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wirkt sich das direkt auf die Höhe des Mindestübergangsgeldes aus. Wer keine Qualifikation nachweist, wird in die niedrigste Gruppe eingestuft. Gesellenbriefe, Meisterbriefe, Abschlusszeugnisse und Hochschuldiplome sollten von Anfang an eingereicht werden.
Fehler drei: Der Bewilligungsbescheid wird nicht geprüft. Berechnungsfehler kommen vor: Die DRV setzt gelegentlich das falsche Bemessungsjahr an, legt ein zu niedriges Bruttoentgelt zugrunde, oder berücksichtigt Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht korrekt.
Wer seinen letzten Gehaltsnachweis mit dem Bescheid vergleicht und Abweichungen findet, sollte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Eine Begründung genügt formlos; ein präziser Paragrafenverweis ist empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung.
Ein Widerspruch gegen einen falschen Übergangsgeld-Bescheid ist kostenlos. Wer Unterstützung sucht, findet Beratung bei den Sozialverbänden VdK und SoVD sowie in der unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die bundesweit kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung und Rehabilitandinnen anbietet.
Das Übergangsgeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Die bezogene Summe wird bei der Einkommensteuererklärung zwar nicht als zu versteuerndes Einkommen angerechnet, erhöht aber den Steuersatz, mit dem andere Einkünfte im selben Jahr versteuert werden.
Wer im selben Jahr teilweise gearbeitet und teilweise Übergangsgeld bezogen hat, sollte das bei der Steuererklärung einplanen.
Häufige Fragen zum Übergangsgeld der DRV
Bekomme ich Übergangsgeld auch, wenn zwischen dem Ende meines Arbeitslosengeldes und dem Reha-Beginn eine Lücke liegt?
In bestimmten Fällen ja. Gerichte haben klargestellt, dass nicht der tatsächliche Maßnahmebeginn entscheidend ist, sondern der Zeitpunkt, zu dem die DRV die Rehabilitation bewilligt hat.
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewilligung noch im Arbeitslosengeldbezug befanden, kann der Anspruch bestehen, auch wenn bis zum tatsächlichen Reha-Start noch einige Wochen vergehen. Prüfen Sie das im Einzelfall und legen Sie bei einer Ablehnung Widerspruch ein.
Was passiert, wenn ich während der Reha meinen Job verliere?
Das Übergangsgeld läuft unabhängig vom Arbeitsverhältnis weiter, solange die DRV die Reha-Leistung trägt und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Verlust des Arbeitsplatzes beendet das Übergangsgeld nicht automatisch. Relevant wird dieser Punkt erst, wenn nach Abschluss der Reha Arbeitslosigkeit eintritt.
Kann ich neben dem Übergangsgeld etwas hinzuverdienen?
Hinzuverdienst während des Übergangsgeldempfangs ist nur in sehr engen Grenzen möglich und kann den Anspruch ganz oder teilweise entfallen lassen. Arbeitsentgelt aus einer Tätigkeit, die während der Rehabilitationsmaßnahme ausgeübt wird, wird vollständig auf das Übergangsgeld angerechnet. Einzelheiten klären Sie vor Antritt einer Nebentätigkeit mit der DRV.
Ich beziehe Bürgergeld und mache eine Umschulung über die DRV. Bekomme ich Übergangsgeld?
Das Jobcenter zahlt Ihr Bürgergeld während der Maßnahme fort, die DRV erstattet dem Jobcenter die Aufwendungen. Sie erhalten keine eigenständige Übergangsgeld-Zahlung. Prüfen Sie, ob Ihr Bürgergeld-Anspruch durch die Maßnahme möglicherweise erhöht oder verändert wird, etwa durch Mehrbedarfe.
Was passiert, wenn meine berufliche Rehabilitation länger dauert als geplant?
Das Übergangsgeld läuft für die gesamte Dauer der bewilligten Maßnahme. Verlängerungen der Maßnahme bedürfen einer neuen Bewilligung durch die DRV. Wird die Verlängerung genehmigt, läuft das Übergangsgeld weiter. Wird sie abgelehnt, endet das Übergangsgeld mit der ursprünglich bewilligten Laufzeit.
Quellen
Gesetze im Internet (BMJV): Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – § 20 Anspruch auf Übergangsgeld
Gesetze im Internet (BMJV): Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – § 21 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
gegen-hartz.de: Reha verkürzt 78-Wochen-Anspruch beim Krankengeld (April 2026)




