Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht oder neu beantragen will, soll immer häufiger digitale Wege nutzen. Am Eingang des Jobcenters Oldenburg hing bis vor Kurzem noch ein laminiertes Schild mit einem Hinweis: Papierformulare werden nicht mehr ausgegeben, die Antragstellung solle über „jobcenter.digital“ und die zugehörige App laufen. Rechtswidrig, mahnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. Denn die Leistungsbehörden sind dazu verpflichtet auch analoge Antragstellungen zu ermöglichen.
Denn was für die Jobcenter nach Vereinfachung klingt, wird für viele Bürgergeld-Berechtigte immer mehr zur Hürde – und für viele zur akuten Sorge, ob Anträge fristgerecht gestellt werden können.
Oldenburg kein Einzelfall
Oldenburg ist kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Trends. Die Bundesagentur für Arbeit treibt die digitale Kommunikation in der Grundsicherung seit Jahren voran. Dazu zählen Online-Anträge, das Hochladen von Nachweisen sowie ein Nachrichtenpostfach.
Seit Januar 2025 ist zudem eine „Jobcenter-App“ als zusätzlicher Zugang beworben worden, die die Funktionen von jobcenter.digital auf das Smartphone bringt. Auch das Jobcenter Oldenburg weist öffentlich darauf hin, dass die App mit denselben Zugangsdaten wie jobcenter.digital genutzt werden kann und dass digitale Kontaktwege bevorzugt werden.
Parallel wurden klassische Kanäle eingeschränkt. Das Jobcenter Oldenburg informiert, dass Unterlagen und antragsbezogene Informationen seit dem 1. Januar nicht mehr per E-Mail entgegengenommen werden. Damit verschiebt sich die Kommunikation weg von frei formulierten E-Mails hin zu Portalen und festeren Verfahren – mit dem Argument größerer Sicherheit und besserer Nachvollziehbarkeit.
Wer keine App installiert hat bzw. kein Smartphone besitzt, hat das Nachsehen.
Was für die einen bequem ist, kann andere ausschließen
Für viele Menschen ist die digitale Antragstellung tatsächlich eine Erleichterung: Formulare sind jederzeit erreichbar, Dokumente können direkt hochgeladen werden, Wege entfallen. Gerade bei wechselnden Arbeitszeiten, Kinderbetreuung oder gesundheitlichen Einschränkungen kann das helfen.
Gleichzeitig trifft eine konsequente Umstellung jene besonders hart, die ohnehin mit knappen Ressourcen leben. Ein aktuelles Smartphone, ausreichendes Datenvolumen, eine stabile Internetverbindung und ein Grundmaß an digitaler Routine sind nicht selbstverständlich.
Wer sich im Umgang mit Apps unsicher fühlt, wer schlechte Deutschkenntnisse hat oder wer mit Lernschwierigkeiten, psychischen Belastungen oder kognitiven Einschränkungen kämpft, erlebt am eigenen Leib digitale Prozesse schnell als Druck. Dazu kommt die Angst vor Fehlern: Ein falsch hochgeladenes Dokument, ein nicht abgeschicktes Formular oder ein übersehener Hinweis im digitalen Postfach kann Folgen haben – von Verzögerungen bis zu Leistungslücken.
Besonders brisant ist das, weil das Bürgergeld für viele keine Ergänzung, sondern die Existenzgrundlage ist. Schon wenige Wochen ohne Zahlung können Mietrückstände, Energiesperren oder Schuldenketten auslösen. In einer solchen Lage wird Digitalisierung nicht als Modernisierung, sondern als zusätzliche Unsicherheit wahrgenommen.
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Bescheid prüfenDigitalisierung und Rechtslage: Anträge müssen auch ohne Formular möglich bleiben
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen „Formularen“ und „Antrag“. Dass ein Jobcenter keine Papierformulare mehr ausgibt, bedeutet nicht automatisch, dass nur noch digitale Anträge zulässig wären. Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit ist der Antrag auf Bürgergeld grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden; er kann online, persönlich, telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Was das Jobcenter Oldenburg als Unterstützung anbietet
Das Jobcenter Oldenburg verweist darauf, dass Hilfe bei der Registrierung und Nutzung von jobcenter.digital und der Jobcenter-App möglich ist. Seit dem 3. September 2025 wird dafür ein Unterstützungsangebot beschrieben, das über Terminbuchung organisiert ist. Zudem wird in der Eingangszone ein kostenloser WLAN-Zugang genannt, der während der Öffnungszeiten zeitlich begrenzt nutzbar ist. Auch auf eine praktische Brücke zwischen analog und digital setzt das Haus: Wer jobcenter.digital nicht nutzt, kann Unterlagen nach Angaben des Jobcenters vor Ort selbst einscannen; entsprechende Scanner stehen im Wartebereich der Eingangszone.
Dennoch bleibt eine Frage offen: Wie leicht sind diese Hilfen erreichbar, wenn gerade die Termin- und Kommunikationswege wiederum digital organisiert sind? Und wie gut funktioniert Unterstützung, wenn es schnell gehen muss – etwa bei drohender Mittellosigkeit oder wenn ein Bewilligungszeitraum endet?
Barrierefreiheit und Vertrauen: Technik muss für alle funktionieren
Bei digitalen Amtswegen spielt Barrierefreiheit eine besondere Rolle. Für digitale Angebote öffentlicher Stellen gibt es in Deutschland Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von IT, die sich an gesetzlichen Grundlagen und der europäischen Entwicklung orientieren. Auch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht eine Erklärung zur Barrierefreiheit und verweist auf einschlägige Rechtsgrundlagen. In der Praxis entscheidet sich Inklusion jedoch nicht allein auf dem Papier, sondern an Details: Ist die App mit Screenreadern nutzbar? Sind Texte verständlich, Kontraste ausreichend, Wege klar? Gibt es Alternativen, wenn jemand nicht tippen kann, keine Kamera nutzen möchte oder Schwierigkeiten mit Identitätsprüfungen hat?
Hinzu kommt ein weiterer Faktor. Viele Leistungsberechtigte haben ein angespanntes Verhältnis zu Behördenkommunikation, nicht selten geprägt von Zeitdruck, formalen Anforderungen und der Sorge, etwas „falsch“ zu machen. Wenn der Kontakt fast ausschließlich über digitale Postfächer und Apps läuft, wird Vertrauen zur Schlüsselgröße: Vertrauen, dass etwas wirklich angekommen ist, dass Fristen nicht unbemerkt verstreichen und dass Hilfe erreichbar bleibt.
Ein Modernisierungsprojekt mit sozialen Folgen
Der Fall Oldenburg steht für eine Entwicklung, die bundesweit sichtbar ist: Verwaltungsdigitalisierung kann Abläufe beschleunigen, Ressourcen sparen und Wege verkürzen. Gleichzeitig verschärft sie soziale Ungleichheiten, wenn der Zugang zu existenziellen Leistungen faktisch an Technik und Kompetenz gebunden wird.
Trotz klarer Rechtslage gibt es Jobcenter, die auf ihren Webseiten den Eindruck erwecken, Bürgergeld könne „nur noch online oder per App“ beantragt werden.
Das Recht, Leistungen schriftlich oder persönlich zu beantragen, bleibt bestehen. Wer keinen Online-Zugang nutzen kann oder will, darf nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen werden. Ein Jobcenter darf die Nutzung der App oder des digitalen Hauptantrags nicht zur Voraussetzung für Bürgergeld machen.
Wenn eine Behörde erklärt, ein Antrag sei ausschließlich digital möglich, sollte man sich beraten lassen und den Antrag schriftlich oder persönlich abgeben. Wichtig ist, sich den Eingang bestätigen zu lassen oder per Einschreiben nachweisbar zu versenden. Sozialberatungsstellen und Erwerbsloseninitiativen können dabei unterstützen, damit kein Monat verloren geht.
Quellen
Jobcenter Oldenburg – News (Hinweise zu Unterstützungsangebot seit 3. September 2025, WLAN in der Eingangszone, Digitalisierungshinweise). Jobcenter Oldenburg – „jobcenter.digital“ / Jobcenter-App (Informationen zur App-Nutzung mit jobcenter.digital-Zugangsdaten). Jobcenter Oldenburg – Hinweis zur E-Mail-Kommunikation und digitalen Einreichung (E-Mail-Einschränkungen, Verweis auf jobcenter.digital/Jobcenter-App).




