Bäckerei-Kunden beschweren sich über schwerbehinderte Azubi: “Weil das Wechselgeld länger dauert”

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Bäckerei stellt sich vor die 16-Jährige

In der nordfranzösischen Bäckerei „Au Fournil d’Isbergues“ macht eine 16-Jährige mit Behinderung eine Ausbildung. Weil das Berechnen des Wechselgelds manchmal länger dauert und es gelegentlich zu Missverständnissen kommt, äußerten Kunden Kritik und beschwerten sich.

Das Team reagierte nun mit einer öffentlichen Stellungnahme auf Facebook und stellte sich hinter die Jugendliche. Die Kundschaft solle ihr “Zeit zum Lernen geben und Anliegen bei Bedarf geduldig wiederholen”.

Bäckerei erklärt die Schwierigkeiten ihrer Auszubildenden

Wie Focus am 22. Oktober 2026 berichtet, ist die Behinderung der Jugendlichen durch die französische Stelle MDPH anerkannt.

„Niemand wird als Profi geboren“ und „Jeder verdient eine Chance“, lautet die Botschaft der Bäckerei. Schwierigkeiten beim Lernen dürften der Jugendlichen ihre berufliche Zukunft nicht versperren.

Die Bäckerei verlangt dabei nicht, Fehler zu übergehen. Sie wirbt dafür, Schwierigkeiten während der Ausbildung mit Anleitung und Wohlwollen zu begegnen.

Ein langsamer Kassenvorgang sagt wenig über einen Menschen

An der Ladentheke sehen Kunden nur einen kurzen Ausschnitt des Arbeitstags. Daraus lässt sich weder die Leistungsfähigkeit eines Menschen insgesamt beurteilen noch erkennen, welche Unterstützung beim Lernen fehlt.

Hinzu kommt, dass viele Beeinträchtigungen äußerlich nicht erkennbar sind. Welche Missverständnisse daraus entstehen können, beschreibt auch der Beitrag über unsichtbare Behinderungen und die Vorurteile gegenüber Betroffenen.

Welche Hilfen Ausbildungsbetriebe in Deutschland bekommen können

Für Deutschland gibt es laut der Bundesagentur für Arbeit die Begleitete betriebliche Ausbildung als ein Unterstützungsangebot für junge Menschen mit Behinderungen. Ein beauftragter Bildungsträger begleitet dabei sowohl den Ausbildungsbetrieb als auch die Auszubildenden.

Zur Unterstützung können Lernhilfen für theoretische Inhalte, Beratung zur Ausbildungsorganisation und Hilfe bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten gehören.

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Nach Angaben der Bundesagentur entstehen dem Betrieb für dieses Angebot keine Kosten; die Finanzierung übernehmen Arbeitsagentur oder Jobcenter.

Auch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung kommen unter bestimmten Voraussetzungen infrage. Betriebe sollten die Möglichkeiten frühzeitig mit dem Arbeitgeber-Service klären, statt eine Förderung fest einzuplanen.

Für schwerbehinderte Beschäftigte sieht § 164 Absatz 4 SGB IX außerdem Ansprüche auf eine behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung und erforderliche technische Arbeitshilfen vor. Dabei gelten gesetzliche Grenzen, insbesondere bei Unzumutbarkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand.

Nachteilsausgleich ermöglicht faire Prüfungsbedingungen

Bei Ausbildungsprüfungen können Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Je nach nachgewiesener Einschränkung kommen beispielsweise mehr Bearbeitungszeit oder geeignete technische Hilfsmittel infrage.

Die fachlichen Anforderungen an die Prüfung bleiben dabei bestehen. Weitere Hinweise bietet unser Beitrag zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und Ausbildung.

Welche Maßnahme bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall anhand der belegten Auswirkungen der Behinderung. Der Antrag sollte frühzeitig mit der zuständigen Kammer vorbereitet werden.

Deutschland hat bei der Beschäftigung weiter Nachholbedarf

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erfüllten 2024 lediglich 39 Prozent der rund 181.000 anzeigepflichtigen Arbeitgeber ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig. Rund ein Viertel besetzte keinen Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen.

Diese Zahlen beschreiben die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen insgesamt und erlauben keine Aussage über den französischen Einzelfall. Sie zeigen aber, wie viel Arbeit noch vor Arbeitgebern und Arbeitsvermittlung liegt, wenn berufliche Teilhabe gelingen soll.