Sozialministerin Bas beabsichtigt, einen kommunalen Quadratmeterdeckel einzuführen. Die Kosten der Unterkunft (KdU) sollen beim Bürgergeld nur noch bis zu dieser Fläche erstattet werden. Ziel ist es, Wuchermieten zu unterbinden und Sozialbetrug einzudämmen.
Inhaltsverzeichnis
Schrottimmobilien als Geschäftsmodell
Das Geschäft mit Schrottimmobilien ist in Deutschland weiterhin lukrativ. Häufig werden EU-Bürgerinnen und -Bürger, oft aus Rumänien oder Bulgarien, angeworben, erhalten Minijobs und werden anschließend überteuert in heruntergekommenen Häusern untergebracht. Die hohen Mieten trägt bislang häufig der Staat – konkret die Grundsicherungsträger/Jobcenter.
Hunderte Missbrauchsfälle im letzten Jahr
Allein im vergangenen Jahr registrierten die Jobcenter Hunderte Fälle bandenmäßigen Missbrauchs beim Bürgergeld.
Der geplante Quadratmeterdeckel soll Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Bürgergeld-Reform werden, den Bas in den kommenden Wochen vorlegen will.
Einordnung von Sozialrechtsexperte Detlef Brock
- Begrüßung des Vorstoßes: Grundsätzlich begrüßen wir von gegen-haertz.de diese Entscheidung.
- Warnung vor Mietschulden: Es besteht die Gefahr einer Anhäufung enormer Mietschulden bei Bürgergeld-Beziehenden. Obdachlosigkeit könnte die Folge sein – auch wenn von politischer Seite wiederholt betont wurde, grundsätzlich werde in Deutschland niemand obdachlos.
- Aktueller Rechtsstand zu Schrottimmobilien: Werden KdU beim Bewohnen von Schrottimmobilien in tatsächlicher Höhe übernommen?
Rechtslage: KdU bei nicht erhaltenswerten Wohnungen
Nach aktueller Rechtsprechung – jüngst vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – müssen Jobcenter keine höheren laufenden Mietkosten tragen, wenn die Wohnung nicht erhaltenswert ist und erhebliche Zweifel bestehen, dass überhaupt eine weitergehende Mietzinsverpflichtung im Sinne von § 535 Abs. 2 BGB entsteht.
Auch Mietschulden in erheblicher Höhe (z. B. 12.000 Euro) für eine Schrottimmobilie werden nicht übernommen, wenn die Wohnung nicht erhaltenswert ist.
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Bescheid prüfenPrüfmaßstab der Jobcenter: Maßgeblich ist in einer wertenden Betrachtung zu prüfen, welche negativen Folgen – finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art – ein Verlust gerade dieser konkreten Wohnung für die Betroffenen hätte. So lautet die gängige Rechtsprechung der Landessozialgerichte.
Kernpunkt: Schrottimmobilien sind nicht erhaltenswert im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II. Beziehende von Bürgergeld haben daher kaum Chancen, höhere Mietkosten gerichtlich durchzusetzen; es fehlt regelmäßig am Anordnungsgrund.
Überblick (Rechtslage kompakt)
| Sachverhalt | Rechtsfolge |
| Wohnung nicht erhaltenswert (Schrottimmobilie) | Keine Pflicht zur Übernahme höherer laufender Mietkosten durch das Jobcenter |
| Erhebliche Zweifel an weitergehender Mietzinsverpflichtung (§ 535 Abs. 2 BGB) | Leistungsablehnung bzw. Begrenzung auf angemessenes Maß |
| Hohe Mietschulden (z. B. 12.000 €) bei Schrottimmobilie | Keine Übernahme durch das Jobcenter |
| Wertende Betrachtung: drohende negative Folgen bei Wohnungsverlust | Jobcenter müssen prüfen, aber Schrottimmobilien bleiben grundsätzlich nicht erhaltenswert |
Verfassungsrechtliche Leitplanken
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zählen die Kosten für Unterkunft und Heizung zu den grundrechtsintensivsten Bedarfspositionen. Ausnahmen sind aber denkbar, wenn die Wohnung nicht erhaltenswert erscheint – etwa bei einer Schrottimmobilie – oder wenn Kinder unzureichend mit Wohnraum versorgt sind.
Kein vollkommen neuer Ansatz
Der Vorschlag von Ministerin Bas ist nicht gänzlich neu: Schon unter Hartz IV galt der Grundsatz, dass Mietwucher nicht geduldet wird.
Risiko: Mietschulden, Obdachlosigkeit und Gettobildung
Die Praxis zeigt: Mietschulden können massiv anwachsen – gerade bei Schrottimmobilien, für die keine Übernahme erfolgt. Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Obdachlosigkeit in Deutschland entwickelt.
In Großstädten besteht die Gefahr der Ghettobildung von Sozialleistungsbeziehenden. Der Sozialneid, der sich seit der Corona-Pandemie spürbar verfestigt hat, könnte weiter zunehmen.



