Rente 2026: Bis zu 36.348 Euro steuerfrei – Wer profitiert und wer leer ausgeht – Tabelle

Viele Rentner können ab 2026 spürbar mehr Netto behalten. Nach derzeitigem Stand bleibt ein Zuverdienst von 2.000 Euro pro Monat steuerfrei. Zusätzlich gilt der allgemeine Grundfreibetrag. Alleinstehende kommen so auf rund 36.348 Euro steuerfrei im Jahr. Verheiratete auf 48.696 Euro. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Sie erfahren hier, wer profitiert und worauf Sie achten sollten.

Aktivrente: 2.000 Euro pro Monat ohne Einkommensteuer

Die Aktivrente richtet sich an Menschen ab der Regelaltersgrenze. Wer weiter als Arbeitnehmer arbeitet, erhält bis zu 2.000 Euro Monatslohn steuerfrei. Der Start ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen. Der steuerfreie Betrag kommt zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente. Die Rente selbst bleibt unverändert bestehen.

Der Freibetrag ist monatsbezogen. Er gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Verdienen Sie mehr als 2.000 Euro, ist nur der darüberliegende Teil zu versteuern.

Der steuerfreie Betrag unterliegt nach aktueller Einigung keinem Progressionsvorbehalt. Ihr übriges Einkommen steigt dadurch nicht in einen höheren Steuersatz.

Grundfreibetrag 2026 kommt oben drauf

Neben der Aktivrente wirkt der Grundfreibetrag. Für 2026 sind 12.348 Euro für Alleinstehende geplant. Bei Zusammenveranlagung sind es 24.696 Euro. Beide Beträge schützen das Existenzminimum. Sie gelten auch für Renteneinkünfte. Zusammengerechnet sind damit für Alleinstehende 36.348 Euro steuerfrei möglich. Bei Ehepaaren erhöht sich die Summe entsprechend.

Wer profitiert – und wer nicht

Begünstigt sind Beschäftigte ab Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Job. Dazu zählen Teilzeit und Vollzeit. Auch Arbeit neben einer vollen Altersrente ist begünstigt.

Die Steuerfreiheit greift im Lohnsteuerabzug. Arbeitgeber berücksichtigen sie über die ELStAM-Daten. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Nicht begünstigt sind nach aktuellem Stand Selbstständige. Ebenso sollen Land- und Forstwirte sowie Freiberufler ausgeschlossen sein. Für Minijobs zeichnet sich keine Begünstigung ab.

Hier gelten die bekannten Pauschsteuern des Arbeitgebers. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, fällt nicht unter die Aktivrente. Erst die Regelaltersgrenze eröffnet den Freibetrag.

Beispielrechnungen für 2026

Beispiel 1: Sie erreichen im Januar 2026 die Regelaltersgrenze. Sie arbeiten weiter in Teilzeit und verdienen 1.800 Euro brutto im Monat. Die 1.800 Euro bleiben vollständig steuerfrei. Zusätzlich greift der Grundfreibetrag für die Rente. Erst oberhalb von 12.348 Euro Renteneinkünften entsteht Steuer.

Beispiel 2: Sie erreichen die Regelaltersgrenze im März 2026. Der Freibetrag gilt dann für zehn Monate des Jahres. Steuerfrei sind somit 10 × 2.000 Euro. Das ergibt 20.000 Euro Plus den Grundfreibetrag für Ihre Rente. Die Steuerfreiheit summiert sich damit deutlich über 30.000 Euro.

Beispiel 3: Ihr Monatslohn liegt bei 2.400 Euro. Steuerfrei sind 2.000 Euro. Auf 400 Euro fällt Lohnsteuer an. Die Lohnabrechnung weist das automatisch aus.

Sozialversicherungsbeiträge: Offene Punkte bleiben

Die steuerliche Seite ist politisch geeint. Sozialversicherungsrechtliche Details sind noch in Klärung. Heute gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist in der Rentenversicherung versicherungsfrei.

Beiträge des Arbeitnehmers fallen dann nicht an. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Beitragspflicht bestehen. Ob die Aktivrente hier Änderungen bringt, entscheidet der endgültige Gesetzestext. Planung ist trotzdem schon möglich.

Kritik, Kosten und Evaluation

Die Aktivrente soll Arbeit im Alter attraktiver machen. Sie soll den Arbeitsmarkt entlasten. Fachverbände sehen Chancen, aber auch Risiken. Diskutiert wird die Ungleichbehandlung gegenüber Erwerbstätigen ohne Rente.

Ebenso die Nicht-Begünstigung von Selbstständigen. Der Staat rechnet mit spürbaren Mindereinnahmen. Die Wirkung soll daher befristet überprüft werden. Die politische Debatte hält an.

Was Sie jetzt konkret tun können

Prüfen Sie Ihre Regelaltersgrenze. Sie variiert je nach Geburtsjahrgang. Klären Sie Ihre geplante Beschäftigungsform. Nur sozialversicherungspflichtige Arbeit ist begünstigt. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber über die Lohnsteuermerkmale.

Die Steuerfreiheit wird dort hinterlegt. Planen Sie das Einstiegsdatum. Ein früherer Beginn sichert mehr Monate mit Freibetrag. Lassen Sie Ihre Rente steuerlich prüfen. Der Grundfreibetrag kann die Steuerlast deutlich senken.

Übersicht: Kernregeln auf einen Blick

Thema Regel ab 2026
Zielgruppe Arbeitnehmer ab Regelaltersgrenze
Höhe des Freibetrags 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro im Jahr)
Starttermin Geplant ab 1. Januar 2026
Progressionsvorbehalt Nicht vorgesehen
Antrag nötig Nein, Berücksichtigung über ELStAM
Selbstständige Nach jetzigem Stand nicht begünstigt
Minijobs Voraussichtlich nicht erfasst
Vorzeitige Altersrente Keine Begünstigung
Grundfreibetrag 2026 12.348 Euro / 24.696 Euro (Ehe)

Fazit

Für viele Rentner wird 2026 ein gutes Steuerjahr. Der neue Monatsfreibetrag entlastet spürbar. Zusammen mit dem Grundfreibetrag bleibt viel Einkommen steuerfrei. Wichtig sind die formalen Grenzen.

Entscheidend ist die Regelaltersgrenze und die Art der Beschäftigung. Beobachten Sie das laufende Gesetzgebungsverfahren. Wer rechtzeitig plant, nutzt die Aktivrente optimal.