Bürgergeld – Einen Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erhalten?

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Wer gegen einen Bescheid des Jobcenters Widerspruch eingelegt hat, erhält innerhalb der nächsten drei Monate einen Widerspruchsbescheid. Nach § 88 Abs. 2 SGG hat das Jobcenter drei Monate Zeit, um über den Widerspruch zu entscheiden. Mit dem zugestellten Bescheid erhalten die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld Auskunft darüber, wie die Behörde über den Widerspruch entschieden hat.

In der Regel wird gegen den Bescheid Klage erhoben. Wurde der Widerspruch fristgerecht eingelegt, muss das Jobcenter über den Widerspruch entscheiden. Entweder wird dem Widerspruch stattgegeben oder er wird zurückgewiesen.

Widerspruch ist die erste Möglichkeit, um gegen einen Bescheid vorzugehen

Der Widerspruch ist die erste Möglichkeit, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Bescheid um einen Verwaltungsakt handelt. Dies setzt voraus, dass der Bescheid eine Regelung enthält oder eine Entscheidung trifft, die sich unmittelbar auf den Berechtigten auswirkt. Dies ist bei folgenden Bescheidarten der Fall:

  • Bewilligungsbescheid
  • vorläufige Bewilligungsbescheide
  • Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
  • Eingliederungsvereinbarungen
  • Sanktionsbescheid (Bescheid über Leistungsminderungen)
  • Ablehnungsbescheide
  • Änderungsbescheide

Gibt das Jobcenter dem Widerspruch statt, wird der vorherige Bescheid berichtigt und durch einen neuen Bescheid ersetzt.

Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde?

Wird der Widerspruch zurückgewiesen, bleibt der angefochtene Bescheid bestehen. Es sei denn, die Ablehnung wird nicht akzeptiert und Klage beim Sozialgericht eingereicht.

“Wer Widerspruch einlegt, sollte sich vorher gut informieren”, sagt Jochen Diestel von der Erwerbslosenberatung Hannover-Linden. Versierte Sozialberater/innen können “schnell mögliche Fehler in einem Bescheid aufspüren”. Dabei geht es nicht nur um falsche Berechnungen, sondern auch um fehlende Rechtsbehelfsbelehrungen. Je mehr Fehler gefunden werden, desto besser sind die Aussichten auf einen positiven Widerspruchsbescheid”, so Diestel.

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Richtig Widerspruch einlegen

Wer gegen seinen Bürgergeldbescheid Widerspruch einlegen möchte, muss diesen schriftlich an das Jobcenter schicken oder dort abgeben. Wichtig ist, dass Sie den Widerspruch an das für Sie zuständige Jobcenter schicken.

Der Widerspruch muss auch eine Begründung enthalten, warum Sie den Bescheid für falsch halten. Ohne Begründung wird das Jobcenter Ihren Widerspruch höchstwahrscheinlich zurückweisen.

Widerspruchs-Frist versäumt?

Wenn Sie die Widerspruchsfrist versäumt haben, wird der Bescheid rechtskräftig. “Da ein Fehler im Bescheid aber schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann, können Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen”, betont der Experte.

Die Kosten

Als Leistungsempfänger können Sie entweder selbst Widerspruch einlegen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten für den Anwalt können über die Beratungshilfe abgerechnet werden, so dass für Sie keine Kosten entstehen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, werden die anfallenden Kosten von der Prozesskostenhilfe übernommen.

Beratungshilfe beantragen

Mit der Beratungshilfe haben Sie die Möglichkeit, sich außergerichtlich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Die Beratungshilfe gilt in allen Angelegenheiten des Jobcenters und des Sozialrechts sowie im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Zivilrecht.

Beratungshilfe erhält, wer die Kosten für eine anwaltliche Beratung nicht aufbringen kann. Da es Leistungsberechtigten nicht möglich ist, einen Rechtsanwalt selbst zu bezahlen, steht diese Sozialleistung jedem Jobcenter-Betroffenen in Deutschland zur Verfügung. Zu beachten ist, dass es in Bremen und Hamburg keine Beratungshilfe gibt, hier übernehmen die Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA) diese Aufgabe.

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