Bürgergeld: Auch diese Umzugskosten muss das Jobcenter zahlen

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Auch wer Bürgergeld bezieht, muss manchmal umziehen. Häufig erreichen unsere Redaktion Fragen zu den Kosten: Muss das Jobcenter die Umzugskosten übernehmen? Die Antwort: Es kommt darauf an, ob das Jobcenter dem Umzug zugestimmt hat.

Umzug darf das Jobcenter nicht verbieten – aber die Kosten

Grundsätzlich kann jeder Bürgergeldbezieher umziehen – mit oder ohne Zustimmung des Jobcenters, genau dieses Recht kommt auch in der Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck, denn dort heißt es “soll” und nicht “muss”. Entscheidend für die Umzugskosten ist aber, ob das Jobcenter dem Umzug zustimmt oder nicht.

Nur angemessene Umzugskosten

Umzugskosten sind in den Regelleistungen des Bürgergeldes nicht vorgesehen. Wenn das Jobcenter einem Umzug zugestimmt hat, muss es in einem gewissen Rahmen auch die Umzugskosten übernehmen. Allerdings wird die Behörde darauf bestehen, dass viele Aktivitäten im Rahmen der Selbsthilfe aus eigener Kraft durchgeführt werden. Wer jedoch nachweislich gesundheitlich stark beeinträchtigt ist, muss den Umzug nicht selbst durchführen.

Was kann für einen Umzug beantragt werden?

Grundsätzlich müssen Leistungsberechtigte den Umzug selbst planen, organisieren und durchführen. Muss beispielsweise ein Handwerker für den Anschluss einer Waschmaschine organisiert werden, müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch der Einbau einer Einbauküche wird nicht vom Jobcenter übernommen.

Folgende Kosten können beim Jobcenter beantragt werden:

  • Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial
  • Mietkosten für einen Umzugswagen
  • Helferpauschalen für selbst organisierte Umzugshelfer
  • Verpflegungskosten für die selbst organisierten Umzugshelfer
  • Materialkosten für die vertraglich vereinbarte Renovierung der alten Wohnung

Alle Kosten, wie z.B. die Kosten für einen Umzugswagen, sollten immer vorher mit dem Jobcenter abgesprochen werden. Meist bestehen die Jobcenter darauf, dass vorher drei verschiedene Angebote eingeholt werden und dann das günstigste ausgewählt wird.

Immer schriftlich bestätigen lassen

Auf mündliche Zusagen des Sachbearbeiters sollten sich Leistungsberechtigte jedoch nicht verlassen. Wichtig: Immer alles schriftlich bestätigen lassen!

Das zahlt das Jobcenter bei einem Umzug

Die Behörde erwartet einen kostengünstigen Umzug. Sie übernimmt nur “angemessene Aufwendungen zu ortsüblichen Preisen”. Ortsüblich deshalb, weil die Preise von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region oft sehr unterschiedlich sind.

Trotzdem wenden die Jobcenter einige Pauschalen an, die sich mehr oder weniger durchgesetzt haben.

  • Umzugshelfer erhalten pauschal zwischen 10 bis 50 Euro Aufwandspauschalen. Meistens werden rund 20 Euro je Helfer erstattet
  • Für Umzüge innerhalb der Bundesrepublik gilt ein Maximalbetrag von 4500 Euro, wobei dieses Maximum nur selten erreicht wird
  • Für Umzüge ins europäische Ausland gilt ein Maximalbetrag von 5200 Euro

Kosten für die Umzugsrenovierung

Generell muss das Amt Kosten für eine Auszugsrenovierung tragen. Diese gehören zu den Kosten der Unterkunft. Z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss, AZ: L 9 AS 409/06 ER.

Anspruch auf Erstausstattung?

Anspruch auf Erstausstattung nach SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1 hat man immer dann, wenn man erstmals einen Einrichtungsgegenstand der in eine Wohnung gehört, benötigt. Sozialgerichts Hamburg, AZ: S 56 AS 1219/07 ER. Weiteres zu dem Thema “Erstausstattung kann vor dem Umzug beim Jobcenter beantragt werden“.

Formulierungshilfe für einen Antrag auf Umzugskosten beim Jobcenter:

Antrag auf Kostenübernahme der Umzugskosten
BG-Nummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich (Vor und Nachname des Antragstellers), Sie informieren, dass ein Umzug von meiner bisherigen Anschrift notwendig wird. Anschrift der bisherigen sowie der neuen Wohnadresse, siehe oben.

Der Grund ist die Scheidung von meinem Ehepartner, der in der alten, vormals gemeinsamen Wohnung bleiben wird.

– Der Grund ist die Trennung von meinem Partner/in (oder)
– Der Grund ist die Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen dem Mietmangel (Mietmangel beschreiben) Oder
– Der Grund ist die Geburt unseres Kindes und somit einen begründeten Mehrbedarf an Wohnraum oder
– Sonstiges (Gründe ausführen)

Ich beantrage deshalb die Übernahme der anfallenden Kosten für den Umzug (Umzugs-LKW, Transport-Kartons) für die Umzugshelfer sowie für die Kaution, die ich für die neue Wohnung hinterlegen muss.
Entsprechende Unterlagen habe ich meinen Antrag als Beleg angefügt.

Bitte beachten Sie meine Notlage und die Notwendigkeit einer schnellen Bearbeitung.

Kontoinhaber*in: IBAN: BIC:
Mit freundlichen Grüßen,

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