Zwei Lehrkräfte unterrichten dieselben Klassen, führen Elterngespräche, korrigieren Arbeiten und nehmen an Konferenzen teil. Trotzdem kann sich ihre Bezahlung künftig noch stärker unterscheiden, wenn eine Lehrkraft verbeamtet und die andere beim Land angestellt ist.
Besonders deutlich zeigt sich dies in Schleswig-Holstein. Das Land plant erhebliche Erhöhungen der Beamtenbesoldung, während tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer ausschließlich von den bereits ausgehandelten Steigerungen des Tarifvertrags der Länder profitieren.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnt deshalb vor einer wachsenden finanziellen Kluft in den Lehrerzimmern. In Schleswig-Holstein betrifft das mehr als 4.500 tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Schleswig-Holstein plant deutliche Erhöhungen für Beamte
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Besoldung rückwirkend ab 2025 angehoben werden soll. Hintergrund sind die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine angemessene Beamtenbesoldung.
Für die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie mehrere weitere Gruppen ist für 2025 rückwirkend ein Plus von 3,2 Prozent vorgesehen, mindestens jedoch rund 125 Euro. Für 2026 sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge aller Gruppen um weitere vier Prozent steigen.
2027 soll eine weitere Erhöhung um 3,8 Prozent folgen. Zusätzlich plant das Land deutliche Verbesserungen beim Familienergänzungszuschlag.
Die Pläne sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich am 25. August 2026 weiterhin im parlamentarischen Verfahren; nach Angaben der GEW soll die Entscheidung im Herbst fallen.
Das Finanzministerium hatte angekündigt, die höheren Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen mit den November-Bezügen auszahlen zu wollen. Damit könnten viele Beamte auf einen Schlag eine größere Nachzahlung erhalten.
Angestellte Lehrkräfte bekommen diese Erhöhungen nicht automatisch
Für angestellte Lehrer gilt ein anderes System. Ihre Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag der Länder, kurz TV-L, und nicht nach dem Besoldungsrecht für Beamte.
Für die Tarifbeschäftigten wurde im Februar 2026 vereinbart, die Tabellenentgelte zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich anzuheben. Zum 1. März 2027 folgen weitere zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 nochmals ein Prozent.
Damit erhalten auch angestellte Lehrer mehr Geld. Die zusätzlichen Anpassungen, die Schleswig-Holstein aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben bei seinen Beamten plant, werden jedoch nicht automatisch auf Tarifbeschäftigte übertragen.
Genau daraus entsteht der Konflikt. Die Einkommen beider Beschäftigtengruppen können sich trotz vergleichbarer Tätigkeit unterschiedlich entwickeln.
Besoldung und Tarifentgelt entwickeln sich unterschiedlich
Die Unterschiede lassen sich an den derzeit vorgesehenen beziehungsweise bereits vereinbarten Erhöhungsschritten erkennen.
| Zeitpunkt | Beamte in Schleswig-Holstein | Tarifbeschäftigte nach TV-L |
|---|---|---|
| rückwirkend 2025 | überwiegend +3,2 Prozent, mindestens etwa 125 Euro bei A6 bis A15 | keine entsprechende zusätzliche Anpassung |
| 2026 | geplant: +4,0 Prozent | ab April +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro |
| 2027 | geplant: +3,8 Prozent | ab März +2,0 Prozent |
| 2028 | derzeit kein entsprechender Schritt aus diesem Gesetzentwurf | ab Januar +1,0 Prozent |
Die Tabelle darf allerdings nicht als unmittelbarer Vergleich zweier Gehaltsabrechnungen verstanden werden. Besoldungsgruppen, Entgeltgruppen, Erfahrungsstufen, Familienzuschläge und weitere Bestandteile unterscheiden sich.
Hinzu kommt, dass Beamte und Angestellte verschiedenen Sozialversicherungssystemen unterliegen. Ein Vergleich allein anhand des Bruttogehalts kann deshalb ebenfalls ein verzerrtes Bild liefern.
Bundesverfassungsgericht löste die Entwicklung aus
Auslöser der aktuellen Anpassungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im November 2025 veröffentlicht wurde. Dabei ging es ursprünglich um die Besoldung von Berliner Landesbeamten zwischen 2008 und 2020.
Das Gericht erklärte rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in diesem Zeitraum für unvereinbar mit dem Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz. Berlin muss spätestens bis zum 31. März 2027 verfassungsgemäße Regelungen schaffen.
Die Entscheidung betrifft deshalb nicht einfach nur einzelne Berliner Beamte. Die darin entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind auch für andere Dienstherren von Bedeutung.
Länder und Bund müssen prüfen, ob ihre Besoldung den Vorgaben entspricht. Schleswig-Holstein zieht daraus nun vergleichsweise weitreichende finanzielle Konsequenzen.
Warum Angestellte daraus keinen Anspruch ableiten können
Für Tarifbeschäftigte gilt das Alimentationsprinzip des Berufsbeamtentums nicht. Deshalb entsteht aus einer verfassungsrechtlich erforderlichen Erhöhung der Beamtenbesoldung kein entsprechender Anspruch angestellter Kollegen.
Ihre Entgelte werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Genau deshalb können sich beide Systeme über mehrere Jahre auseinanderentwickeln.
Das führt zu einer auf den ersten Blick schwer erklärbaren Situation. Der Staat kann verpflichtet sein, die Bezüge eines verbeamteten Lehrers deutlich anzuheben, ohne gleichzeitig das Gehalt einer angestellten Lehrerin mit vergleichbaren Aufgaben erhöhen zu müssen.
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Auch bei der Arbeitszeit sieht die GEW eine Benachteiligung
Die Debatte beschränkt sich in Schleswig-Holstein nicht auf das Gehalt. Nach Angaben der GEW arbeiten tarifbeschäftigte Lehrkräfte dort auf Grundlage einer 41-Stunden-Woche und damit mit derselben Arbeitszeit wie ihre verbeamteten Kollegen.
Für andere Tarifbeschäftigte des Landes gilt laut Gewerkschaft dagegen eine Wochenarbeitszeit von 38,7 Stunden. Die GEW fordert deshalb, zumindest bei der Arbeitszeit einen Ausgleich für die angestellten Lehrkräfte zu schaffen.
Damit lautet der Vorwurf nicht lediglich, dass zwei Gruppen unterschiedlich bezahlt werden. Nach Darstellung der Gewerkschaft müssen die angestellten Lehrer auch länger arbeiten als andere vergleichbare Tarifbeschäftigte des Landes.
Mehr als 4.500 Lehrkräfte sind betroffen
Nach Angaben der GEW arbeiten an den Schulen Schleswig-Holsteins mehr als 4.500 Lehrerinnen und Lehrer im Angestelltenverhältnis. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Besonders problematisch sei, dass tarifbeschäftigte Lehrer überdurchschnittlich häufig in Regionen und Schularten mit Lehrkräftemangel eingesetzt würden. Schlechtere finanzielle Bedingungen könnten deshalb die Personalprobleme gerade dort verschärfen, wo bereits heute Fachkräfte fehlen.
Für die Länder entsteht damit ein schwieriger Wettbewerb. Eine Lehrkraft, die anderswo Aussicht auf eine Verbeamtung hat, kann langfristig sowohl beim laufenden Einkommen als auch bei der Altersversorgung finanziell besser dastehen.
Der Unterschied setzt sich bei Rente und Pension fort
Die Unterschiede zwischen beiden Beschäftigungsformen enden nicht mit dem letzten Arbeitstag. Verbeamtete Lehrer erhalten für ihre Beamtenzeiten später grundsätzlich eine Beamtenversorgung, angestellte Lehrer erwerben Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und regelmäßig zusätzlich aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Gegen-Hartz hat den Unterschied bereits am Beispiel eines angestellten Lehrers dargestellt, der trotz einer erwarteten Altersversorgung von rund 2.600 Euro den Abstand zu seinen früheren verbeamteten Kollegen als ungerecht empfindet. Angestellter Lehrer mit fast 2.600 Euro Altersversorgung
Auch statistisch liegen die durchschnittlichen Beamtenpensionen deutlich über den durchschnittlichen gesetzlichen Altersrenten, wobei solche Durchschnittswerte wegen der unterschiedlichen Erwerbsbiografien nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Warum Beamtenpensionen im Durchschnitt höher ausfallen
Erhöhungen bei der aktiven Beamtenbesoldung können außerdem Auswirkungen auf die Versorgung haben. Wie sich Besoldungssteigerungen auf Pensionäre auswirken, erläutert Gegen-Hartz ausführlicher im Beitrag zu den steigenden Pensionen im öffentlichen Dienst.
Berlin zeigt, dass die Entwicklung längst begonnen hat
Schleswig-Holstein ist nicht das einzige Bundesland, in dem sich derzeit viel bewegt. In Berlin wurde 2026 bereits eine rückwirkende Erhöhung der Beamtenbesoldung umgesetzt.
Die Grundgehälter stiegen dort rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent. Auch Versorgungsempfänger profitieren von entsprechenden Anpassungen. Beamte bekommen Nachschlag aufs Gehalt
Weitere Länder prüfen oder planen ebenfalls Änderungen ihrer Besoldung. Deshalb könnte die Diskussion über den Abstand zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften weit über Schleswig-Holstein hinaus an Bedeutung gewinnen.
Ein einfacher Vergleich des Bruttogehalts reicht nicht aus
Bei der Bewertung sollte trotzdem nicht nur auf einen einzelnen Bruttobetrag geschaut werden. Beamte zahlen beispielsweise keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, während Arbeitnehmer entsprechende Sozialversicherungsbeiträge tragen.
Auf der anderen Seite unterscheiden sich die Systeme bei Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversorgung und Altersabsicherung. Auch Familienstand, Kinder, Erfahrungsstufe, Teilzeit und frühere Beschäftigungszeiten können erhebliche Auswirkungen haben.
Eine pauschale Aussage, jeder Beamte habe automatisch einen bestimmten Betrag mehr zur Verfügung, wäre daher falsch. Dennoch kann eine zusätzliche Besoldungssteigerung den bereits vorhandenen finanziellen Abstand weiter erhöhen.
Für den öffentlichen Dienst entsteht ein Personalproblem
Die Debatte betrifft deshalb nicht nur die Frage nach gerechter Bezahlung. Sie kann unmittelbar beeinflussen, ob sich qualifizierte Lehrer für einen Arbeitsplatz entscheiden oder zu einem anderen Bundesland beziehungsweise Arbeitgeber wechseln.
Besonders schwer lässt sich eine unterschiedliche Behandlung vermitteln, wenn beide Beschäftigten im Alltag dieselben Klassen unterrichten und dieselben schulischen Pflichten übernehmen. Je größer der finanzielle Abstand wird, desto höher dürfte der Druck auf die Länder werden, auch für Tarifbeschäftigte Verbesserungen zu schaffen.
Eine automatische Übertragung der zusätzlichen Beamtensteigerungen auf Angestellte gibt es jedoch nicht. Dafür wären neue tarifliche Regelungen, besondere Zulagen oder andere politische Entscheidungen erforderlich.
Beispiel aus der Praxis
Eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer arbeiten an derselben Schule in Schleswig-Holstein. Beide unterrichten vergleichbare Klassen, nehmen an denselben Konferenzen teil und haben nach Darstellung der GEW eine Arbeitszeit auf Basis von 41 Stunden.
Für die Beamtin sieht der derzeitige Gesetzentwurf rückwirkende und weitere Besoldungssteigerungen für 2025, 2026 und 2027 vor. Der angestellte Kollege erhält dagegen die Erhöhungen aus dem TV-L mit 2,8 Prozent beziehungsweise mindestens 100 Euro ab April 2026, zwei Prozent ab März 2027 und einem Prozent ab Januar 2028.
Ob und um wie viele Euro sich der Abstand tatsächlich vergrößert, hängt von Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ab. Das Beispiel zeigt jedoch, warum zwei Menschen mit einer sehr ähnlichen beruflichen Tätigkeit über die Jahre finanziell immer weiter auseinanderliegen können.




