Was lange als „Rente mit 63“ bekannt war, könnte sich schrittweise in Richtung eines späteren Renteneintritts verschieben. Erste Reformüberlegungen deuten darauf hin, dass viele Versicherte künftig erst mit 64 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.
Hintergrund sind steigende Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die demografische Entwicklung. Immer weniger Beitragszahler stehen einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehern gegenüber. Die Politik sucht daher nach Wegen, die Finanzierung langfristig zu sichern.
Was die Rentenkommission zur Rente mit 63 vorschlägt
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt, die bisherige Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren grundlegend zu verändern. Nach den Vorschlägen soll die Möglichkeit entfallen, bereits mit 63 Jahren – wenn auch mit Abschlägen – in Rente zu gehen.
Stattdessen würde die Altersgrenze schrittweise auf 64 Jahre angehoben und künftig an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach Berechnungen der Kommission könnte das reguläre Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen und danach etwa alle zehn Jahre weiter an die Lebenserwartung angepasst werden.
Wer besonders betroffen ist
Vor allem langjährig Versicherte aus körperlich belastenden Berufen nutzen die bisherige Regelung häufig. Für diese Betroffenen bedeutet eine Anhebung der Altersgrenze eine deutliche Veränderung. Viele müssten ein weiteres Jahr arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen.
Auch jüngere Jahrgänge werden stärker betroffen sein als heutige Rentner. Während Übergangsregelungen geplant sind, wird die neue Altersgrenze langfristig für alle gelten, die die Voraussetzungen erfüllen wollen.
Unterschied zwischen Regelaltersrente und Rente mit 63
Die Regelaltersrente steigt bereits schrittweise auf 67 Jahre an. Die Rente mit 63 war bislang eine Ausnahme für besonders langjährig Versicherte. Mit der geplanten Verschiebung nähert sich diese Sonderregelung immer stärker der regulären Altersgrenze an.
Die folgende Übersicht zeigt den Unterschied zwischen bisheriger und möglicher neuer Regelung:
| Regelung | Eintrittsalter ohne Abschläge |
|---|---|
| Bisherige Rente mit 63 | Ab 63 Jahren (je nach Jahrgang leicht höher) |
| Geplante Anpassung | Ab 64 Jahren oder später |
| Regelaltersrente | Bis zu 67 Jahre |
Welche Folgen die Reform für Arbeitnehmer hat
Für viele Beschäftigte bedeutet die mögliche Änderung eine längere Lebensarbeitszeit. Wer weiterhin frühzeitig in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen bis zu 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns.
Gleichzeitig steigt der Druck auf Arbeitgeber, ältere Beschäftigte länger im Betrieb zu halten. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und altersgerechten Arbeitsgestaltung gewinnen dadurch an Bedeutung.
Wann kommt die Rente mit 64?
Ob und wann die Rente mit 64 tatsächlich eingeführt wird, ist noch nicht endgültig entschieden. Verschiedene Modelle werden derzeit diskutiert. Klar ist jedoch, dass Anpassungen als wahrscheinlich gelten.
Gewerkschaften und Sozialverbände warnen vor zusätzlichen Belastungen für Arbeitnehmer. Arbeitgeberverbände hingegen sehen in einer längeren Lebensarbeitszeit eine notwendige Entwicklung.
Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sieht die mögliche Verschiebung der abschlagsfreien Rente besonders kritisch. „Wer mit 17 oder 18 Jahren angefangen hat zu arbeiten, hat nach 45 Versicherungsjahren bereits ein ganzes Erwerbsleben hinter sich“, sagt Anhalt.
Eine weitere Anhebung treffe vor allem Menschen in körperlich belastenden Berufen: „Für Dachdecker, Pflegekräfte, Bauarbeiter oder Beschäftigte in der Produktion ist ein zusätzliches Jahr Arbeit keine abstrakte Rechengröße, sondern oft eine gesundheitliche Zumutung.“
Aus seiner Sicht verschärft die Neuregelung soziale Ungleichheit, weil gutverdienende Beschäftigte mit Büroarbeitsplätzen deutlich leichter länger arbeiten könnten als Menschen, deren Körper nach Jahrzehnten im Beruf erschöpft sei.
Welche Jahrgänge von einer “Rente mit 64” betroffen wären
Welche Geburtsjahrgänge tatsächlich erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten, ist derzeit noch offen. Bislang gibt es keinen verabschiedeten Gesetzentwurf, der eine neue Altersgrenze verbindlich festlegt.
Sollte die Politik die Regelung ändern, ist jedoch davon auszugehen, dass eine schrittweise Einführung erfolgt und zunächst jüngere Jahrgänge betroffen wären, während ältere Versicherte voraussichtlich Übergangs- oder Bestandsschutz genießen.
Nach bisheriger Praxis bei Rentenreformen werden Änderungen meist über viele Jahre hinweg eingeführt, um starke Einschnitte für einzelne Jahrgänge zu vermeiden.
Wer heute bereits kurz vor dem Renteneintritt steht oder seine abschlagsfreie Rente in den nächsten Jahren erreichen kann, dürfte deshalb eher nicht von einer Anhebung auf 64 Jahre betroffen sein.
Für Versicherte der jüngeren Generationen hingegen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihre Altersplanung an neue gesetzliche Vorgaben anpassen müssen.
Welche Voraussetzungen für die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren gelten
Die diskutierte Anhebung auf eine „Rente mit 64“ würde die Altersrente für langjährig Versicherte betreffen. Voraussetzung für diese Rentenart sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Zu diesen Zeiten zählen unter anderem Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie viele Anrechnungszeiten, etwa wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Im Unterschied zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren kann diese Rente bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden – allerdings nur mit lebenslangen Rentenabschlägen. Sollte die Altersgrenze künftig von 63 auf 64 Jahre angehoben werden, müssten Versicherte entweder ein Jahr länger arbeiten oder bei einem früheren Rentenbeginn höhere Abschläge in Kauf nehmen.
Praxisbeispiel: Ein Jahr länger arbeiten
Thomas M., 62 Jahre alt und seit seinem 18. Lebensjahr berufstätig, plante ursprünglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Durch die mögliche Anhebung der Altersgrenze müsste er nun bis 64 arbeiten, um Abschläge zu vermeiden. Alternativ könnte er früher gehen, müsste dann jedoch lebenslange Kürzungen seiner Rente hinnehmen.
Für ihn bedeutet die Reform eine klare Entscheidung: entweder länger im Job bleiben oder finanzielle Einbußen akzeptieren.
Fragen und Antworten zur Rente mit 64
Wird die Rente mit 63 komplett abgeschafft?
Nein, sie wird voraussichtlich nicht abgeschafft, sondern das Eintrittsalter wird schrittweise angehoben.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Ein konkretes Datum steht noch nicht fest, die Einführung könnte jedoch in den kommenden Jahren erfolgen.
Wer ist von der Änderung betroffen?
Vor allem jüngere Jahrgänge und Versicherte, die künftig die 45 Beitragsjahre erreichen.
Kann man weiterhin früher in Rente gehen?
Ja, allerdings müssen dann Abschläge auf die Rente in Kauf genommen werden.
Wie hoch sind die Abschläge?
Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn.




