Nach 46 Jahren Schichtarbeit reicht es Anders – warum er nicht bis 67 arbeiten will
Als Anders Nääs 1979 seine Arbeit in der schwedischen Industriestadt Sandviken aufnahm, war er noch nicht einmal volljährig. Für seine ersten Schichten mussten seine Eltern sogar ihre Zustimmung geben, weil er das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hatte.
46 Jahre später arbeitet Nääs noch immer auf demselben Industrieareal. Seit Juni 1980 ist er sogar im selben Fabrikgebäude beschäftigt, doch bis zu seinem vorgesehenen Rentenalter von 67 Jahren will er nicht mehr in Vollzeit weitermachen.
Seine Entscheidung ist bemerkenswert, weil Nääs dafür bewusst finanzielle Einbußen akzeptiert. Nach Jahrzehnten im Schichtbetrieb ist ihm freie Lebenszeit inzwischen mehr wert als einige Tausend schwedische Kronen zusätzliches Einkommen.
Seine Haltung bringt er mit einem einfachen Satz auf den Punkt: „Man sollte das Leben genießen, solange man kann.“ Der Fall wirft auch für deutsche Arbeitnehmer eine Frage auf: Wie lange kann von Menschen verlangt werden, nach vier oder fünf Jahrzehnten körperlich belastender Arbeit weiterzumachen?
Seit 1979 in derselben Fabrik
Der Fall wurde ursprünglich vom schwedischen Gewerkschaftsmagazin Dagens Arbete beschrieben. Nääs arbeitet heute beim schwedischen Industriekonzern Alleima in Sandviken; als er dort anfing, gehörte der Betrieb noch zu Sandvik.
Sein gesamtes Erwachsenenleben ist damit eng mit diesem Arbeitsplatz verbunden. Schichtdienst war für ihn schon in jungen Jahren selbstverständlich und über Jahrzehnte prägten Arbeitskollegen, Betrieb und Gemeinschaft einen großen Teil seines Alltags.
Nääs beschreibt rückblickend, dass er zeitweise beinahe für seine Arbeit gelebt habe. Doch nach mehr als vier Jahrzehnten habe sich sein Verhältnis zum Beruf verändert.
Personalabbau und eine aus seiner Sicht zunehmend negative Stimmung im Betrieb haben dazu beigetragen. Vor allem aber stellt sich für ihn inzwischen eine andere Frage: Wie viele gesunde Jahre bleiben nach einem Arbeitsleben von fast einem halben Jahrhundert noch übrig?
Früher ging es um Partys – heute geht es um Krankheiten
Die lange Schichtarbeit ist für Nääs nicht nur eine Frage der Arbeitszeit. Im Bericht erzählt er auch von den gesundheitlichen Veränderungen, die er bei sich und seinen langjährigen Kollegen wahrnimmt.
Vor etwa acht Jahren wurde bei ihm erheblicher Bluthochdruck festgestellt. Seither nimmt er Medikamente, wobei sich aus dem Einzelfall nicht ableiten lässt, dass allein die Schichtarbeit dafür verantwortlich ist.
Nachtarbeit und wechselnde Schichten gelten allerdings als Belastung für den Organismus und werden seit Jahren gesundheitlich untersucht. Nääs selbst vermutet einen Zusammenhang mit seinem jahrzehntelangen Schichtdienst.
Besonders eindrücklich schildert er, wie sich die Gespräche unter den älter gewordenen Kollegen verändert haben. Während sich früher vieles um Wochenenden und Freizeit drehte, seien inzwischen Krankheiten und Medikamente immer häufiger Thema.
Lärm, Vibrationen und körperliche Belastung verschwinden nicht einfach
Nääs kritisiert deshalb die Vorstellung, ein höheres Rentenalter könne für sämtliche Berufe nach demselben Schema funktionieren. Ein jahrzehntelanger Industriearbeitsplatz sei aus seiner Sicht nicht mit jeder anderen Tätigkeit vergleichbar.
Dabei geht es nicht ausschließlich um Schichtarbeit. Im schwedischen Bericht werden auch jahrelange Belastungen durch Lärm, vibrierende Werkzeuge und ungünstige körperliche Bewegungen beschrieben.
Die Arbeitsbedingungen in Industriebetrieben hätten sich zwar verbessert. Für Beschäftigte, die diese Arbeit bereits seit den 1970er- oder 1980er-Jahren ausüben, kommen viele Verbesserungen nach Ansicht von Nääs jedoch sehr spät.
Die Belastungen der vergangenen Jahrzehnte lassen sich nicht nachträglich rückgängig machen. Genau deshalb hält er eine pauschale Verlängerung der Lebensarbeitszeit für problematisch.
Erst seine Partnerin verändert den Blick auf die Rente
Bemerkenswert ist allerdings, dass nicht allein gesundheitliche Beschwerden Nääs zum Nachdenken über seinen Ruhestand brachten. Einen entscheidenden persönlichen Einschnitt gab es vor rund fünf Jahren, als er seine Partnerin Ingalill kennenlernte.
Plötzlich habe sich für ihn ein Leben außerhalb der Fabrik eröffnet, das stärker in den Vordergrund rückte. Beide teilen Interessen, besuchen Musikveranstaltungen und verbringen Zeit draußen in der Natur.
Im schwedischen Bericht wird beschrieben, wie sie gemeinsam Pilze und Beeren sammeln und Zeit im Garten verbringen. Aus dem Beschäftigten, für den die Arbeit jahrzehntelang einen großen Teil seines Lebens bestimmte, wurde ein Mann, der seine verbleibende Zeit anders gewichten möchte.
Genau dieser Punkt macht den Fall für viele ältere Beschäftigte nachvollziehbar. Ein früherer Ausstieg ist nicht immer die Folge davon, dass jemand überhaupt nicht mehr arbeiten kann, sondern kann eine bewusste Entscheidung für mehr verfügbare Lebenszeit sein.
Anders Nääs will nicht von heute auf morgen aufhören
Nääs hat dabei nicht einfach seine Arbeit gekündigt und auch nicht sofort seine vollständige Altersrente beantragt. Er hat sich für einen schrittweisen Rückzug aus dem Berufsleben entschieden.
Aufgrund einer tariflichen Teilpensionsregelung kann er seine Arbeitszeit auf die Hälfte reduzieren. Dafür teilt er sich seine bisherige Tätigkeit mit einem Kollegen, der im selben Monat und Jahr geboren wurde und zuvor dieselbe Arbeit ausführte.
Beide gingen gemeinsam zum Arbeitgeber und erklärten, dass sie nur noch halbtags arbeiten wollten. Die Personalabteilung organisierte anschließend die praktische Umsetzung.
Bis zu seinem 65. Lebensjahr kann Nääs dieses Modell nutzen. Damit erreicht er etwas, das sich viele ältere Beschäftigte wünschen: Er muss nicht abrupt vom Vollzeitjob in den Ruhestand wechseln.
Für mehr Freizeit verzichtet er bewusst auf Geld
Die Entscheidung hat allerdings einen Preis. Nach seinen Angaben verliert Nääs durch die reduzierte Arbeitszeit monatlich einige Tausend schwedische Kronen.
Eine genaue Rechnung darüber, wie viel ihn sein früher Rückzug insgesamt kostet, hat er nach eigener Darstellung nicht aufgestellt. Für ihn überwiegt dennoch der Gewinn an freier Zeit.
Das macht seinen Fall auch rentenpolitisch interessant. Nääs entscheidet sich nicht gegen Arbeit, sondern gegen die Vorstellung, dass ein möglichst hohes Einkommen bis zum letztmöglichen Zeitpunkt automatisch die beste Entscheidung sein muss.
Er akzeptiert weniger Geld, weil ihm die Jahre wichtiger geworden sind, in denen er körperlich noch aktiv sein und sein Privatleben genießen kann.
Mit 65 könnte für Nääs endgültig Schluss sein
Was nach seinem 65. Geburtstag passiert, ist noch nicht endgültig entschieden. Möchte er anschließend weiter nur halbtags arbeiten, müsste nach dem beschriebenen schwedischen Modell zusätzlich auf seine angesparte betriebliche Altersversorgung zurückgegriffen werden.
Nääs deutet allerdings an, dass er nicht davon ausgeht, noch besonders lange weiterzuarbeiten. Nach 46 Jahren im Betrieb empfindet er seinen Beitrag zum Arbeitsleben offenbar als geleistet.
Damit widerspricht sein Lebensentwurf der einfachen Rechnung, wonach eine steigende Lebenserwartung zwangsläufig bedeuten müsse, dass jeder Beschäftigte entsprechend länger arbeitet. Für ihn zählt nicht nur, wie viele Lebensjahre statistisch zu erwarten sind, sondern in welchem Zustand diese Jahre verbracht werden können.
Schweden hat das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt
Hinter dem persönlichen Fall steht eine größere Rentendebatte. Schweden hat sein Rentensystem so umgebaut, dass sich Altersgrenzen stärker an der Entwicklung der Lebenserwartung orientieren.
Für die Generation von Anders Nääs liegt das relevante Richtalter bei 67 Jahren. Teile der schwedischen Alterssicherung können zwar früher beansprucht werden, doch ein früherer Ausstieg kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung haben.
Nääs hält es für problematisch, dabei sehr unterschiedliche Berufsbiografien weitgehend über dieselbe Altersgrenze zu erfassen. Wer Jahrzehnte körperlich gearbeitet habe, befinde sich mit Anfang oder Mitte 60 häufig in einer anderen Situation als jemand mit einem weniger belastenden Erwerbsleben.
Der Fall Anders trifft auch die deutsche Rentendebatte
Genau an dieser Stelle wird die Geschichte für Arbeitnehmer in Deutschland interessant. Auch hier gilt für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 grundsätzlich eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Ein besonderes gesetzliches Rentenprivileg für jahrzehntelange Schichtarbeit gibt es jedoch nicht. Wer 40 Jahre nachts gearbeitet hat, kann allein deshalb nicht automatisch früher und ohne Abschläge in Altersrente gehen.
Damit stellt sich auch hier die Frage, ob Arbeitnehmer ihren Ruhestand selbst anders organisieren können. Dafür stehen je nach Versicherungsverlauf mehrere Wege zur Verfügung.
Mit 45 Versicherungsjahren ist für viele mit 65 Schluss
Wer mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt die Altersgrenze nach geltendem Recht bei 65 Jahren.
Damit können langjährig Beschäftigte zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Rentenabschlag ausscheiden. Anders als häufig angenommen, handelt es sich bei dieser Variante für jüngere Jahrgänge also längst nicht mehr um eine echte „Rente mit 63“.
Mehr dazu erläutern wir im Beitrag Rente mit 63 wird 64 und danach steigt es weiter.
Mit 63 geht es ebenfalls – dann aber mit Abschlägen
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich schon ab 63 beanspruchen. Bei ab 1964 Geborenen liegen zwischen 63 und der regulären Altersgrenze von 67 insgesamt vier Jahre.
Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent abgezogen. Beim frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 ergibt sich dadurch ein dauerhafter Abschlag von 14,4 Prozent.
Aus einer Bruttorente von 2.000 Euro würden rein rechnerisch 1.712 Euro. Die Kürzung um 288 Euro endet auch mit dem 67. Geburtstag nicht, sondern wirkt grundsätzlich dauerhaft weiter.
Welche Möglichkeiten auch ohne 45 Versicherungsjahre bestehen, erklären wir ausführlich unter Rente mit 63 ohne 45 Versicherungsjahre.
| Situation | Frühester Beginn ab Jahrgang 1964 | Folge |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | 67 Jahre | Keine Abschläge |
| 35 Versicherungsjahre | 63 Jahre | Bis zu 14,4 Prozent Abschlag |
| 45 Versicherungsjahre | 65 Jahre | Keine Abschläge |
| Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahre | 62 Jahre | Bis zu 10,8 Prozent Abschlag |
Altersteilzeit kommt dem Modell von Anders besonders nahe
Dem Weg von Anders Nääs ähnelt in Deutschland am ehesten eine Altersteilzeitvereinbarung. Beschäftigte reduzieren dabei ihre Arbeitsbelastung vor dem eigentlichen Rentenbeginn oder wechseln im sogenannten Blockmodell nach einer Arbeitsphase in eine Freistellungsphase.
Ein automatischer Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. Ob sie möglich ist, hängt unter anderem von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einer individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab.
Wer Altersteilzeit plant, sollte außerdem darauf achten, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses und der tatsächliche Rentenbeginn zusammenpassen. Sonst kann zwischen beiden Zeitpunkten eine finanzielle Lücke entstehen.
Wie eine solche Planung aussehen kann, erläutern wir im Beitrag Mit 57 in Altersteilzeit und dann mit 65 ohne Abschlag in die Rente.
Auch in Deutschland steht die Altersteilzeit politisch zur Diskussion
Gerade deshalb sollten Beschäftigte die aktuelle politische Entwicklung beachten. Vorschläge sehen vor, das Mindestalter für Altersteilzeit anzuheben und das Blockmodell künftig einzuschränken beziehungsweise abzuschaffen.
Solche politischen Vorschläge sind jedoch nicht automatisch bereits geltendes Recht. Wer einen bestehenden Vertrag hat oder derzeit eine Vereinbarung plant, muss deshalb zwischen den heutigen Vorschriften und möglichen späteren Änderungen unterscheiden.
Den aktuellen Stand erklären wir ausführlicher unter Altersteilzeit-Blockmodell vor dem Aus – das müssen Beschäftigte jetzt prüfen.
Eine Schwerbehinderung eröffnet einen weiteren Rentenweg
Bei Arbeitnehmern, deren jahrzehntelange Tätigkeit mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen einhergeht, kann außerdem die Altersrente für schwerbehinderte Menschen relevant werden. Dafür muss zum Rentenbeginn grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist diese Altersrente mit 65 ohne Abschlag möglich. Ein Rentenbeginn ab 62 ist ebenfalls möglich, dann können allerdings bis zu 10,8 Prozent dauerhaft abgezogen werden.
Eine Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40 reicht für diese Rentenart nicht aus. Mehr dazu lesen Sie unter wann Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964 vorzeitig in Rente gehen können.
Teilzeitarbeit und Altersrente können kombiniert werden
Ein deutscher Arbeitnehmer muss außerdem nicht zwingend zwischen voller Berufstätigkeit und vollständigem Ruhestand wählen. Wer bereits Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente hat, kann grundsätzlich weiterarbeiten und gleichzeitig Altersrente beziehen.
Die frühere Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten wurde zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft. Dadurch kann beispielsweise ein Beschäftigter seine Arbeitszeit deutlich reduzieren und den Einkommensverlust teilweise durch eine Altersrente auffangen.
Auch eine Teilrente ist möglich. Sie kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der errechneten Vollrente liegen und ermöglicht dadurch einen schrittweisen Übergang aus dem Berufsleben.
Wer frühzeitig plant, kann Abschläge ausgleichen
Wer bereits einige Jahre vor dem Rentenbeginn weiß, dass er nicht bis 67 arbeiten möchte, kann zudem mögliche Rentenabschläge prüfen lassen. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte unter den gesetzlichen Voraussetzungen Sonderzahlungen leisten, um Abschläge vollständig oder teilweise auszugleichen.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich wäre. Gerade bei einem Rentenbeginn mehrere Jahre vor der Regelaltersgrenze können die notwendigen Summen allerdings erheblich sein.
Wer anschließend doch länger arbeitet, verliert die zusätzlich eingezahlten Beiträge nicht. Sie erhöhen dann grundsätzlich die spätere Rentenleistung.
Der Fall Anders zeigt ein Problem der Rente mit 67
Anders Nääs ist kein Arbeitnehmer, der nach wenigen Berufsjahren aus dem Arbeitsleben aussteigen möchte. Als er seine Arbeitszeit halbierte, lagen bereits rund 46 Jahre Beschäftigung hinter ihm.
Seine Geschichte macht deshalb einen Konflikt sichtbar, der auch die deutsche Rentendiskussion begleitet. Eine statistisch steigende Lebenserwartung sagt wenig darüber aus, wie belastbar ein einzelner Mensch nach mehreren Jahrzehnten Schichtdienst oder körperlicher Arbeit noch ist.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Entscheidend ist nicht nur, wie viele Jahre ein Mensch insgesamt lebt. Für viele Beschäftigte stellt sich vielmehr die Frage, wie viele gesundheitlich gute Jahre nach dem Beruf noch verbleiben.
Nääs hat diese Frage für sich beantwortet. Er nimmt weniger Einkommen in Kauf, um einen größeren Teil dieser Jahre selbst bestimmen zu können.
Es geht Anders nicht darum, überhaupt nicht mehr zu arbeiten
Gerade dieser Aspekt unterscheidet seinen Fall von der klassischen Debatte über eine möglichst frühe vollständige Rente. Nääs arbeitet weiterhin, allerdings nur noch halb so viel.
Sein Modell verteilt die Belastung anders. Statt bis 67 Vollzeit zu arbeiten und anschließend schlagartig aufzuhören, gewinnt er bereits vorher Zeit für sein Privatleben.
Für viele ältere Beschäftigte könnte ein solcher gleitender Übergang attraktiver sein als die Alternative zwischen 40 Arbeitsstunden pro Woche und vollständigem Ruhestand. Allerdings müssen Arbeitgeber, Tarifregelungen und die finanzielle Situation dazu passen.
Praxisbeispiel: Ein deutscher Schichtarbeiter trifft dieselbe Entscheidung
Peter ist Jahrgang 1964 und begann mit 19 Jahren in einem Industriebetrieb. Nach mehr als vier Jahrzehnten mit Früh-, Spät- und Nachtschichten möchte er nicht mehr bis 67 in Vollzeit arbeiten.
Er erreicht 45 anrechenbare Versicherungsjahre und könnte deshalb nach geltendem Recht mit 65 ohne Abschläge in Altersrente gehen. Bis dahin vereinbart er mit seinem Arbeitgeber eine reduzierte Arbeitszeit und nimmt dafür ein geringeres Einkommen in Kauf.
Alternativ könnte er bei mindestens 35 Versicherungsjahren bereits mit 63 eine Altersrente für langjährig Versicherte beginnen. Dann müsste er jedoch bei einem Beginn vier Jahre vor seiner abschlagsfreien Altersgrenze dieser Rentenart einen dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent einkalkulieren.
Ähnlich wie Anders Nääs muss Peter deshalb nicht nur ausrechnen, welche Variante finanziell die höchste Rente bringt. Er muss für sich entscheiden, welchen Wert zwei zusätzliche Jahre mit deutlich mehr freier Zeit für ihn haben.
Fazit: Anders Nääs stellt die entscheidende Frage anders
Nach 46 Jahren im selben Industriebetrieb fragt Anders Nääs nicht mehr ausschließlich danach, wie viel Geld er erhält, wenn er möglichst lange arbeitet. Er fragt sich, was er mit der Zeit anfangen möchte, in der er noch gesund genug für die Dinge ist, die ihm wichtig sind.
Seine Antwort sind weniger Arbeit, weniger Einkommen und mehr Zeit mit seiner Partnerin. Konzerte, Natur, Pilze, Beeren und der eigene Garten haben für ihn einen höheren Wert bekommen als weitere Jahre Vollzeit im Schichtbetrieb.
Deutsche Arbeitnehmer können das schwedische Modell nicht einfach übernehmen. Doch auch hier ermöglichen Altersteilzeit, Teilzeit, eine vorgezogene Altersrente, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren oder bei entsprechenden Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einen früheren beziehungsweise gleitenden Ausstieg.
Der Fall Anders Nääs zeigt deshalb vor allem eines: Die Entscheidung über den richtigen Rentenbeginn lässt sich nicht allein auf eine Prozentrechnung reduzieren. Nach vier oder fünf Jahrzehnten Arbeit wird verfügbare Lebenszeit für viele Beschäftigte selbst zu einem wichtigen Wert.




