Rente mit 63 wird 64 und danach steigt es weiter

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Die sogenannte Rente mit 63 war einmal ein Versprechen an Menschen, die besonders lange gearbeitet haben. Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen konnte, sollte früher in den Ruhestand gehen können, ohne dauerhafte Abschläge hinnehmen zu müssen.

Für viele Jahrgänge ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht mehr mit 63 möglich, sondern erst mit 64 Jahren oder noch später.

Für die jüngeren Jahrgänge verschiebt sich der frühestmögliche abschlagsfreie Rentenbeginn weiter nach hinten. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren.

Warum die „Rente mit 63“ heute kaum noch eine Rente mit 63 ist

Die „Rente mit 63“ heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie richtet sich an Menschen, die mindestens 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt haben.

Dazu zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten und bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen. Wer diese 45 Jahre erreicht, kann grundsätzlich ohne Rentenabschläge früher in Altersrente gehen.

Die ursprüngliche Sonderregelung galt jedoch nur für ältere Jahrgänge tatsächlich ab 63 Jahren. Für spätere Geburtsjahrgänge wurde die Altersgrenze Schritt für Schritt angehoben.

Deshalb ist der Begriff „Rente mit 63“ für viele Betroffene missverständlich. Wer heute kurz vor dem Ruhestand steht, muss sehr genau prüfen, welcher Jahrgang betroffen ist und welche Altersgrenze gilt.

Für wen die abschlagsfreie Rente erst mit 64 beginnt

Besonders deutlich wird die Verschiebung bei den Jahrgängen ab 1959. Wer 1959 geboren wurde und die 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 64 Jahren und 2 Monaten erhalten.

Beim Jahrgang 1960 steigt die Grenze auf 64 Jahre und 4 Monate. Für den Jahrgang 1961 sind es bereits 64 Jahre und 6 Monate.

Damit ist klar: Die Rente mit 63 ist für diese Gruppen faktisch bereits eine Rente mit 64 geworden. Danach geht die Anhebung weiter.

Geburtsjahrgang Frühester abschlagsfreier Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre und 2 Monate
1960 64 Jahre und 4 Monate
1961 64 Jahre und 6 Monate
1962 64 Jahre und 8 Monate
1963 64 Jahre und 10 Monate
1964 und später 65 Jahre

Ab Jahrgang 1964 ist erst mit 65 Schluss

Für alle, die 1964 oder später geboren wurden, gilt nach der bisherigen Rechtslage: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist erst mit 65 Jahren möglich. Voraussetzung bleiben 45 Versicherungsjahre.

Das bedeutet nicht, dass diese Menschen erst mit 67 in Rente gehen können. Die Regelaltersgrenze liegt zwar für die jüngeren Jahrgänge bei 67 Jahren, die besondere Altersrente nach 45 Jahren ermöglicht aber weiterhin einen früheren Rentenbeginn.

Der Abstand zur Regelaltersgrenze beträgt dann noch zwei Jahre. Genau dieser frühere Ausstieg ist politisch umstritten.

Kritiker sehen darin eine teure Möglichkeit, den Arbeitsmarkt früher zu verlassen. Befürworter halten dagegen, dass Menschen mit 45 Versicherungsjahren oft jahrzehntelang körperlich, psychisch oder zeitlich stark belastet gearbeitet haben.

Warum jetzt wieder über eine weitere Anhebung gesprochen wird

Die Debatte hat sich verschärft, weil in den kommenden Jahren viele geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen. Dadurch steigen die Ausgaben der Rentenversicherung, während weniger Beitragszahler nachrücken.

In der Politik wird deshalb über mehrere Änderungen gesprochen. Dazu gehört auch die Frage, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erhalten bleibt, eingeschränkt wird oder künftig noch später beginnen soll.

Diskutiert wird außerdem, das Rentenalter stärker an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Eine solche Kopplung würde bedeuten, dass der Rentenbeginn in Zukunft nicht dauerhaft bei festen Altersgrenzen bleibt.

Für Versicherte wäre das ein schwer planbarer Einschnitt. Denn wer heute Mitte 50 ist, könnte zwar bereits viele Versicherungsjahre gesammelt haben, aber dennoch von neuen Altersgrenzen betroffen sein.

45 Versicherungsjahre bleiben die entscheidende Voraussetzung

Wer die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nutzen will, muss weiterhin auf 45 Versicherungsjahre kommen. Diese Wartezeit ist deutlich strenger als die 35 Jahre bei der Altersrente für langjährig Versicherte.

Bei der Rente nach 35 Versicherungsjahren ist ein früherer Rentenbeginn möglich, aber nur mit Abschlägen. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vorzeitig beginnt.

Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren geht es dagegen um einen Rentenbeginn ohne solche Abschläge. Deshalb ist sie für viele langjährig Beschäftigte besonders wichtig.

Allerdings bedeutet „abschlagsfrei“ nicht automatisch, dass die Rente hoch ausfällt. Wer früher in Rente geht, zahlt auch früher keine Beiträge mehr ein und sammelt dadurch weniger Entgeltpunkte als bei einer längeren Beschäftigung.

Welche Zeiten auf die 45 Jahre angerechnet werden

Angerechnet werden vor allem Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Auch Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen Pflege können mitzählen.

Bestimmte Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I können ebenfalls berücksichtigt werden. Kurz vor Rentenbeginn gelten dabei jedoch Einschränkungen, weil der Gesetzgeber verhindern wollte, dass der Übergang in die Rente gezielt über Arbeitslosigkeit organisiert wird.

Nicht jede Lücke im Erwerbsleben ist also unschädlich. Gerade wer auf 45 Jahre kommen will, sollte frühzeitig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.

Fehlen Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten im Versicherungskonto, kann das den Rentenbeginn verschieben. Das Problem fällt oft erst auf, wenn der Rentenantrag bereits vorbereitet wird.

Was die weitere Anhebung für Beschäftigte bedeutet

Für Beschäftigte bedeutet die Verschiebung vor allem mehr Unsicherheit. Wer mit 63 oder 64 aussteigen wollte, muss prüfen, ob dies tatsächlich ohne Abschläge möglich ist.

Ein Rentenbeginn wenige Monate zu früh kann teuer werden. Die Abschläge gelten dauerhaft und betreffen die monatliche Rente ein Leben lang.

Wer beispielsweise zwölf Monate früher in Altersrente geht, muss mit 3,6 Prozent Abschlag rechnen. Bei einer Bruttorente von 1.600 Euro wären das 57,60 Euro weniger im Monat, bevor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.

Über viele Jahre kann daraus eine erhebliche Summe werden. Deshalb lohnt sich eine genaue Berechnung vor dem Rentenantrag.

Warum die Debatte viele Arbeitnehmer trifft

Besonders betroffen sind Menschen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind. Dazu gehören Beschäftigte in Handwerk, Industrie, Pflege, Einzelhandel, Logistik, Bau und vielen Dienstleistungsberufen.

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Viele dieser Arbeitnehmer haben mit 16, 17 oder 18 Jahren angefangen zu arbeiten. Sie erreichen die 45 Versicherungsjahre häufig deutlich vor der Regelaltersgrenze.

Für sie ist die abschlagsfreie Rente keine Belohnung für Bequemlichkeit, sondern ein Ausgleich für ein sehr langes Erwerbsleben. Wer Jahrzehnte Schichtarbeit, körperliche Arbeit oder hohe Belastung hinter sich hat, erlebt die Anhebung als Einschnitt.

Gleichzeitig argumentieren Arbeitgeber und Teile der Politik, dass erfahrene Beschäftigte länger gebraucht werden. Der Fachkräftemangel verstärkt diesen Druck zusätzlich.

Die soziale Frage hinter der Rente mit 63

Die Debatte über die Rente mit 63 ist auch eine soziale Frage. Akademiker und Menschen mit körperlich weniger belastenden Tätigkeiten können häufig länger arbeiten als Beschäftigte in anstrengenden Berufen.

Wer viele Jahre auf Baustellen, in Pflegeheimen, in der Produktion oder im Schichtdienst gearbeitet hat, hat oft andere gesundheitliche Voraussetzungen. Eine pauschale Anhebung trifft diese Gruppen härter.

Zudem erreichen nicht alle Beschäftigten überhaupt 45 Versicherungsjahre. Unterbrochene Erwerbsbiografien, Arbeitslosigkeit, Teilzeitphasen oder Minijobs können dazu führen, dass die Wartezeit verfehlt wird.

Deshalb ist die Frage nicht nur, wann die Rente beginnt. Entscheidend ist auch, wer sich einen früheren Ausstieg ohne finanzielle Einbußen überhaupt leisten kann.

Was Betroffene jetzt prüfen sollten

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, sollte seinen Rentenbeginn besonders sorgfältig prüfen. In diesen Jahrgängen steigt die Altersgrenze Monat für Monat weiter an.

Wichtig ist zuerst die Kontenklärung. Nur wenn alle Zeiten korrekt erfasst sind, lässt sich verlässlich feststellen, ob die 45 Jahre erfüllt werden.

Danach sollte eine Rentenauskunft angefordert werden. Sie zeigt, welche Rentenarten möglich sind, ab wann sie beginnen können und wie hoch die voraussichtliche Rente ausfällt.

Wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte zusätzlich prüfen lassen, ob eine Erwerbsminderungsrente, eine Schwerbehindertenrente oder ein anderer Übergang infrage kommt. Diese Entscheidungen sollten jedoch nicht vorschnell getroffen werden, weil sie langfristige Folgen haben können.

Politische Reform: Noch ist nicht alles beschlossen

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen geltendem Recht und politischer Debatte. Die stufenweise Anhebung der Altersgrenze bis 65 für den Jahrgang 1964 und jünger gilt bereits.

Weitere Einschnitte, etwa eine Abschaffung oder eine zusätzliche Anhebung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren, sind dagegen politisch umstritten. Solche Änderungen müssten gesetzlich beschlossen werden.

Für Versicherte in rentennahen Jahrgängen wird dabei der Vertrauensschutz eine wichtige Frage sein. Wer bereits konkret mit dem Rentenbeginn geplant hat, darf nicht ohne Übergang völlig neu gestellt werden.

Trotzdem sollten sich Betroffene nicht darauf verlassen, dass alles unverändert bleibt. Die Debatte zeigt, dass die abschlagsfreie Frührente auch in den kommenden Jahren unter Druck stehen wird.

Praxisbeispiel: Warum wenige Monate viel ausmachen können

Thomas ist 1961 geboren und arbeitet seit seiner Ausbildung mit 17 Jahren durchgehend in einem Industriebetrieb. Er kommt auf 45 Versicherungsjahre und möchte möglichst früh ohne Abschläge in Rente gehen.

Früher hätte er angenommen, dass dies mit 63 möglich ist. Tatsächlich liegt seine Altersgrenze bei 64 Jahren und 6 Monaten.

Würde Thomas schon mit 64 Jahren eine andere Altersrente vorzeitig beantragen, könnten Abschläge entstehen. Wartet er bis 64 Jahre und 6 Monate und erfüllt die 45 Jahre, kann er die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen.

Für ihn entscheiden also sechs Monate darüber, ob die Rente dauerhaft gekürzt wird oder nicht. Genau deshalb ist eine genaue Prüfung vor dem Rentenantrag so wichtig.

Fragen und Antworten zur Rente mit 63

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Ja, aber der Begriff ist irreführend. Tatsächlich können nur ältere Jahrgänge diese Rentenart wirklich mit 63 nutzen.

Für spätere Jahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Viele Betroffene können erst mit 64 oder später abschlagsfrei in Rente gehen.

Wer kann abschlagsfrei früher in Rente gehen?

Abschlagsfrei früher in Rente gehen können besonders langjährig Versicherte. Dafür müssen mindestens 45 Versicherungsjahre erfüllt sein.

Zusätzlich muss die für den eigenen Jahrgang geltende Altersgrenze erreicht sein. Allein 45 Jahre reichen also nicht aus.

Ab welchem Jahrgang gilt die Grenze von 65 Jahren?

Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und alle später Geborenen gilt nach aktueller Rechtslage eine Altersgrenze von 65 Jahren. Erst dann ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge möglich.

Damit liegt der früheste abschlagsfreie Beginn zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ein noch früherer Rentenbeginn kann zu Abschlägen führen.

Was ist der Unterschied zwischen 35 und 45 Versicherungsjahren?

Nach 35 Versicherungsjahren kann eine Altersrente für langjährig Versicherte möglich sein. Diese kann vorzeitig beginnen, führt dann aber regelmäßig zu Abschlägen.

Nach 45 Versicherungsjahren kommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Sie ist bei Erreichen der passenden Altersgrenze abschlagsfrei.

Kann die Rente mit 63 noch weiter steigen?

Nach geltendem Recht steigt die Altersgrenze für die besonders langjährig Versicherten bis auf 65 Jahre. Politisch wird jedoch über weitere Änderungen diskutiert.

Ob es zu zusätzlichen Verschiebungen, Einschränkungen oder einer Abschaffung kommt, hängt von künftigen Gesetzesentscheidungen ab. Betroffene sollten deshalb die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Betroffene sollten ihr Rentenkonto klären lassen und prüfen, ob alle Versicherungszeiten vollständig erfasst sind. Besonders wichtig sind Zeiten der Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und mögliche Lücken.

Außerdem sollte rechtzeitig eine Rentenauskunft angefordert werden. So lässt sich erkennen, welcher Rentenbeginn ohne Abschläge möglich ist und welche finanziellen Folgen ein früherer Ausstieg hätte.