Deutlich mehr Hartz IV Sanktionen als im Vorjahr

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Deutlich mehr Sanktionen gegen Hartz IV Betroffene

Die Arbeitsagenturen (Argen) haben im vergangenen Jahr 2008 deutlich mehr Sanktionen im Vergleich zum Vorjahr gegenüber Hartz IV Empfängern verhängt. Sanktionen werden bei sogenannten Pflichtverletzungen verhängt. Sanktionen werden beispielsweise ausgesprochen, wenn ALG II Empfänger einen Meldetermin versäumen, eine Arbeitsstelle nicht annehmen oder sich zu spät Arbeitslos melden. Seit dem Jahr 2007 ist der vollständige Entzug aller Hartz IV-Leistungen (einschließlich Miete, Heizung, Mehrbedarfe usw.) sehr schnell möglich.

Die zuständigen Argen verhängten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahre 2008 rund 741000 vorübergehende Sanktionen. Im Vergleich zum Jahr 2007 ist dies eine Steigerung von ca. 16 Prozent. In Zahlen ausgedrückt ist dies eine Zunahme von rund 100000 Sanktionen gegen ALG II Bezieher. Die BA begründet den Anstieg mit einer Prüfung des Bundesrechnungshofs. Der Bundesrechnungshof prüft u.a. die Arbeitsweisen der Jobcenter und Argen. In einem Bericht hieß es, dass gesetzliche Vorgaben "nicht konsequent" im Jahre 2007 umgesetzt wurden. Somit wurde der Druck an die Arge-Mitarbeiter weiter gegeben, die nun mehr schneller Sanktionen gegenüber Erwerbslosen aussprach. Zudem unterliegen die Argen weiterhin einem extremen Kosten- und Erfolgsdruck. Vermutlich ist auch der Anstieg der Klagen an den Sozialgerichten in einen selben Kontext zu setzen.

Auffällig ist, dass die Zahl der Sperrzeiten wegen einer verspäteten Arbeitslosigkeits-Meldung massiv anstieg. Rund 23 Prozent (295015) mehr Sanktionen wurden aufgrund dieses "Vergehens" ausgesprochen. Bei abgelehnten Jobangeboten wurden ca 27000 und wegen "ungenügender" Eigenbemühung 10709 Sanktionen ausgesprochen. Wegen versäumter Meldeterminen wurden 213129 Sanktionierungen erteilt. Wenn Sanktionen ausgesprochen werden, können die Arbeitslosengeld II Leistungen bis auf 0 Prozent begrenzt auf 3 Monate gestrichen werden. (11.04.2009)

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