Hartz IV: Jobcenter verweigern Teilhabe-Anträge

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Jobcenter verweigern Annahme von Teilhabe Anträgen

25.03.2011

Wie uns viele Leser berichteten, verweigern derzeit zahlreiche Jobcenter die formlose Antragsstellung für Teilhabe Leistungen (Hartz IV Bildungspaket). Von Seiten der Behörden verwies man darauf, dass die Regelungen erst in Kraft treten, wenn der Bundespräsident den Gesetzestext unterzeichnet hat. Zudem hielten die Behörden keine Antragsvordrucke bereit und betonten, es gebe „noch keinerlei Arbeitsanweisung“ von Seiten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die betreffenden Jobcenter handeln in diesem Punkt jedoch absolut rechtswidrig.

Behörden müssen Anträge entgegen nehmen
Wir verweisen darauf, dass beispielsweise Leistungen für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten nach § 28 Abs. 2 SGB II rückwirkend zum 1 Januar 2011 gelten. Gleiches gilt auch für die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe nach § 28 Abs. 7 (sogenanntes Bildungspaket). Ferner sind die Jobcenter dazu verpflichtet, auch formlos gestellte Anträge entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. So können derzeit auch formlose Anträge gestellt werden. Falls sich ein Sachbearbeiter weigert, den Antrag entgegen zu nehmen, nur weil dieser formlos ist, bestehen Sie auf ihr Recht und fordern das Hinzukommen eines Teamleiters. Konnte dann noch immer keine Einigung erzielt werden, lassen Sie sich die Weigerung quittieren. Alternativ können Sie den Antrag auch bei einer anderen offiziellen Behörde abgeben. Diese sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, alle Sozialleistungsanträge entgegen zu nehmen und an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

Abgabe des Antrags quittieren lassen
Lassen Sie sich immer die Abgabe des Antrags quittieren, nur so können Sie später nachweisen, dass der Antrag tatsächlich gestellt wurde. Nicht selten kommt es vor, dass Betroffene davon berichten, dass die Behörde später behauptete, der Antrag sei nicht eingegangen. Ein wirklicher Nachweis kann nur durch eine Eingangsbestätigung erbracht werden. (sb)

Lesen Sie auch:
Höhere Hartz IV-Regelsätze erst im Mai
Hartz IV: Wo bleiben die Teilhabe-Leistungen?
Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern
Antrag Vordruck zum Bildungspaket

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen