Nach Informationen des DGB müssen gesetzlich Krankenversicherte demnächst Zusätzbeiträge in Höhe von 100 Euro im Monat bezahlen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einem enormen Anstieg der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte. Nach Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomie an der Universität Köln könnte der Zusatzbeitrag im Monat in Zukunft 100 Euro betragen. Damit wäre beinahe jeder gesetzlich Krankenversicherte auf soziale Transferzahlungen (Ausgleichszahlungen) angewiesen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen steigen immer weiter an. Das liegt zum einem an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft ( die Menschen werden immer älter) und zum anderen an den immer weiter ansteigenden Kosten für Hilfs- und Heilmittel. In einem Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität Köln wurden diese Berechnungen vorgenommen. Selbst bei einer moderaten Ausgabenentwicklung der Krankenkassen, müssten Arbeitnehmer im Jahr 2025 rund 97 Euro an Zusatzbeiträgen (1164 Euro pro Jahr) zahlen. Denn der Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung soll im Zuge der Gesundheitsreform eingefroren werden. „Die Koalitionspläne sind pure Umverteilungspolitik zugunsten der Arbeitgeber“, kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Annelie Buntenbach.
Jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 4827 Euro brutto hätten dann bereits einen Anspruch auf einen Sozialausgleich. Laut der Studie hätte dann beinahe jeder Angestellte einen Anspruch auf einen Sozialausgleich. Denn als Grundlage für den Sozialausgleich wird nicht das tatsächliche Einkommen genommen, sondern das Beitragspflichtige.
Doch es kann noch schlimmer kommen. Denn die erste Berechnung geht von einer halbwegs moderaten Ausgabenentwicklung aus. Steigen jedoch die Kosten der Krankenkassen um vier Prozent, so müssten die Krankenversicherten bereits im Jahr 2020 einen Zusatzbeitrag von rund 100 Euro zahlen. Bereits in fünf Jahren läge der Zusatzbeitrag schon bei 552 Euro im Jahr, bzw. bei 46 Euro im Monat.
Im Zuge der Gesundheitsreform wird der Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Krankenversicherung eingefroren. Das bedeutet, alle Kostensteigerungen im Gesundheitssystem müssen die Versicherten selbst bezahlen. Hartz IV Bezieher sollen zukünftig von den Zusatzbeiträgen befreit werden. Arbeitslosengeld Eins Bezieher und Rentner müssen hingegen die zusätzlichen Beiträge bezahlen. (gr, 10.10.2010)
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Bild: DGB/Steinle
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