Bislang war von 381.000 Haushalten die Rede, die durch die geplante Wohngeldreform ihren Anspruch verlieren könnten. Doch der Deutsche Mieterbund hält diese Prognose für zu niedrig.
Nach Einschätzung des Verbandes könnten bis zu 500.000 Haushalte betroffen sein. Das wären 119.000 mehr als in der bisherigen Regierungsberechnung.
Die geplanten Kürzungen sollen ab 2027 greifen. Bei einer Anhörung im Bundestag am 4. November 2026 bekräftigte der Mieterbund seine Warnung. Besonders betroffen wären Familien, Alleinerziehende und Rentner mit geringen Einkommen.
Warum der Mieterbund mit 500.000 Haushalten rechnet
Der Regierungsentwurf stützt sich auf Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Danach könnten etwa 381.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen.
Der Mieterbund kritisiert jedoch, dass dabei ein inzwischen überholtes Ausgangsniveau aus dem Jahr 2024 zugrunde gelegt werde. Damals bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld.
Inzwischen liegen aktuellere amtliche Zahlen vor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Ende 2025 rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Das waren 90.000 beziehungsweise 7,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Für 2026 hält der Mieterbund sogar bis zu 1,5 Millionen Wohngeldhaushalte für möglich. Diese Zahl ist allerdings eine Verbandsschätzung und keine bestätigte amtliche Statistik.
Der Verband befürchtet deshalb, dass die Zahl der Haushalte, die ihren Anspruch verlieren, erheblich höher ausfallen könnte. Eine neue amtliche Modellrechnung, die die 500.000 bestätigt, liegt bislang nicht vor.
Drei Änderungen könnten das Wohngeld deutlich senken
Die Bundesregierung will die Wohngeldausgaben ab 2027 durch Maßnahmen reduzieren. Zunächst soll die reguläre Anpassung an die Miet- und Preisentwicklung ausgesetzt werden.
Hinzu kommt die geplante Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente. Dadurch würde ein geringerer pauschaler Betrag in die Berechnung einfließen.
Außerdem soll die Wohngeldformel verändert werden: Die Einkommensanrechnung soll um 58 Prozent steigen.
Dadurch könnten Haushalte mit unverändertem Einkommen künftig weniger Wohngeld erhalten. Bei bislang geringen Ansprüchen könnte die Zahlung vollständig entfallen.
Die Bundesregierung begründet die Reform mit Einsparungen und Verwaltungsvereinfachungen. Sie erklärt, Haushalte mit niedrigeren Einkommen bei der neuen Berechnung schonen zu wollen.
Tausende könnten stattdessen Grundsicherung benötigen
Kritisch ist der vermutliche Wechsel in andere Sozialleistungen. Nach der bisherigen Berechnung könnten etwa 143.000 Haushalte künftig auf Grundsicherung angewiesen sein.
Davon würden schätzungsweise 68.000 Haushalte Leistungen nach dem SGB II und weitere 75.000 nach dem SGB XII benötigen. Diese Zahlen beziehen sich auf die bisherige Prognose mit 381.000 wegfallenden Wohngeldhaushalten.
Der Mieterbund befürchtet, dass bei einer größeren Zahl Betroffener auch mehr Menschen in die Grundsicherung wechseln müssten.
Für die öffentlichen Haushalte könnten dadurch neue Kosten entstehen. Der Verband bezweifelt deshalb, dass die erwarteten Einsparungen beim Wohngeld vollständig wirksam werden.
Über die bisherige Regierungsprognose und die geplanten Änderungen haben wir bereits im Beitrag Wohngeld 2027 – 381.000 Haushalte verlieren ihren Anspruch berichtet.
Rentner und Familien stehen besonders im Fokus
Die Wohngeldstatistik zeigt, wer besonders stark auf die Unterstützung angewiesen sind.
Ende 2025 lebten in 51 Prozent der Wohngeldhaushalte Rentner oder Pensionäre als Haupteinkommenspersonen. Rund 39 Prozent waren Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren.
Für Alleinerziehende kann eine Kürzung besonders belastend sein, weil neben der Miete auch die Versorgung der Kinder finanziert werden muss. Bei Familien könnte zusätzlich der Kinderzuschlag betroffen sein, wenn der Anspruch darauf durch den Wohngeldverlust nicht mehr erfüllt ist
Der Mieterbund warnt vor steigenden Mietrückständen. Solche Folgen sind Risiken der Reform.
Was für bestehende Wohngeldbescheide gelten soll
Wohngeldempfänger müssen nicht davon ausgehen, dass ihr bewilligter Zuschuss bereits am 1. Januar 2027 wegfällt.
Der Regierungsentwurf sieht eine Übergangsregelung vor. Vor 2027 bewilligtes Wohngeld soll bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden, soweit keine gesetzlichen Änderungsgründe eingreifen.
Erst bei einer Neuberechnung könnten die geplanten Kürzungen vollständig wirksam werden.
Betroffene sollten deshalb das Ende ihres Bewilligungszeitraums prüfen und rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Wie der vorgesehene Bestandsschutz funktioniert, erläutern wir im Beitrag Wohngeld-Kürzung 2027 – Wer die bisherigen Sätze bis 2028 behalten kann.
Entscheidend bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren. Die Zahlen von 381.000 und 500.000 beschreiben mögliche Auswirkungen, nicht bereits beschlossene Leistungsentziehungen.
Häufige Fragen zur Wohngeldreform 2027
Verlieren tatsächlich 500.000 Haushalte ihr Wohngeld?
Das ist nicht entschieden. Der Mieterbund hält bis zu 500.000 betroffene Haushalte für möglich. Die Bundesregierung rechnet bislang mit rund 381.000.
Bekommen betroffene Haushalte dann Grundsicherung?
Das hängt von ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Nicht jeder Haushalt, der das Wohngeld verliert, hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII.
Wird mein Wohngeld ab Januar 2027 sofort gekürzt?
Nach der geplanten Übergangsregelung sollen bestehende Bewilligungen zunächst weitergelten. Bei einer späteren Neuberechnung könnte jedoch ein niedrigerer Anspruch entstehen oder das Wohngeld entfallen.
Quellen
Deutscher Mieterbund, Mieterbund kritisiert geplante Wohngeldkürzungen, 4. November 2026
Deutscher Bundestag, Erste Lesung zur Wohngeldreform am 8. Oktober 2026




