Elterngeld soll auf 1.900 Euro steigen und trotzdem soll weniger ankommen

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14 Monate Elterngeld, höhere Zahlungen und bis zu 1.900 Euro im Monat. Die neuen Pläne der Bundesregierung klingen für junge Familien zunächst nach einer Entlastung. Doch wer sein Kind länger selbst betreuen möchte und sich die Auszeit nicht gleichmäßig mit dem Partner teilen kann, könnte künftig erheblich weniger bekommen.

Einem Elternteil könnten nämlich 3.200 Euro Elterngeld verloren gehen. Der Deutsche Familienverband kritisiert deshalb, dass die geplante Reform Familien trotz der angekündigten Erhöhung finanziell benachteiligen kann.

Familienministerin nimmt Kürzung beim Elterngeld zurück

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne zur Elterngeldreform überarbeitet. Statt die gemeinsame Bezugsdauer von bisher 14 auf zwölf Monate zu reduzieren, sollen Eltern weiterhin bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten können.

Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik an den früheren Sparplänen. Eltern hatten unter anderem darauf hingewiesen, dass ein früherer Wiedereinstieg in den Beruf schwierig ist, wenn noch kein geeigneter Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

Im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio erklärte Prien, die Einwände von Familien ernst genommen zu haben. Zugleich hält sie an dem Ziel fest, mehr Väter zu einer längeren Beteiligung an der Kinderbetreuung zu bewegen.

Elterngeld soll auf bis zu 1.900 Euro steigen

Erstmals seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 sollen die monatlichen Mindest- und Höchstbeträge angehoben werden.

Der Mindestbetrag beim Basiselterngeld soll von 300 auf 330 Euro steigen. Beim Höchstbetrag sind künftig bis zu 1.900 statt bisher 1.800 Euro vorgesehen.

Auch die Berechnung soll verändert werden. Während das Basiselterngeld derzeit bei höheren Einkommen meist 65 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettoeinkommens ersetzt, sieht der Entwurf zwei unterschiedliche Ersatzraten vor.

In den vier für jeden Elternteil reservierten Monaten sollen 80 Prozent des maßgeblichen Nettoeinkommens ersetzt werden. In den sechs weiteren, frei aufteilbaren Monaten wären es dagegen nur noch 50 Prozent.

Damit kann der monatliche Zahlbetrag nach vier Bezugsmonaten deutlich sinken. Die angekündigte Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge gleicht diese Absenkung nicht in jedem Fall aus.

Vier Monate Elterngeld je Elternteil werden fest reserviert

Die Bundesregierung plant ein sogenanntes 4-6-4-Modell. Von den insgesamt 14 Monaten Basiselterngeld sollen jeweils vier Monate fest einem Elternteil zustehen. Die übrigen sechs Monate können die Eltern untereinander aufteilen.

Werden alle Monate ausgeschöpft, muss jeder Elternteil mindestens vier Monate übernehmen. Das unterscheidet sich erheblich vom bisherigen Recht.

Derzeit kann ein Elternteil bis zu zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Übernimmt der andere mindestens zwei Monate, können Eltern gemeinsam auf 14 Monate kommen.

Nach dem neuen Entwurf könnte ein Elternteil höchstens zehn Monate beanspruchen, wenn der andere keine Elterngeldmonate nutzt. Die für den anderen Elternteil reservierten vier Monate könnten nicht übertragen werden.

Gerade für Familien, in denen ein Elternteil den überwiegenden Teil der Betreuung übernimmt, würde das die bisherige Planung verändern.

Beispielrechnung zeigt 3.200 Euro weniger Elterngeld

Wie groß der finanzielle Unterschied ausfallen könnte, zeigt ein vereinfachtes, fiktives Beispiel.

Ein Elternteil hatte vor der Geburt ein maßgebliches Elterngeld-Nettoeinkommen von 2.000 Euro monatlich. Nach der Geburt erzielt die Person zunächst kein Erwerbseinkommen. Der andere Elternteil nimmt keine Elterngeldmonate in Anspruch.

Nach bisherigem Recht könnte die Person zwölf Monate Basiselterngeld mit einer Ersatzrate von 65 Prozent beziehen. Das wären monatlich 1.300 Euro und insgesamt 15.600 Euro.

Nach dem geplanten Modell stünden ihr nur noch zehn Monate zur Verfügung. In den ersten vier Monaten würde sie jeweils 1.600 Euro erhalten, in den weiteren sechs Monaten jeweils 1.000 Euro.

Die Rechnung ergibt 6.400 Euro für die ersten vier Monate und 6.000 Euro für die weiteren sechs Monate. Insgesamt wären das 12.400 Euro.

Im Vergleich zu den bisherigen 15.600 Euro ergibt sich ein Unterschied von 3.200 Euro.

Die Berechnung berücksichtigt weder Mutterschaftsleistungen noch Zuschläge oder weitere Besonderheiten. Sie setzt voraus, dass keine anderen Leistungen auf das Elterngeld angerechnet werden. Das Beispiel zeigt, wie stark sich die geplanten Ersatzraten und die kürzere individuelle Bezugsdauer auswirken können.

Deutscher Familienverband warnt vor finanziellen Verlusten

Der Deutsche Familienverband kritisiert insbesondere die geringere Flexibilität der neuen Regelung. Familien dürften finanziell nicht benachteiligt werden, wenn sie die Elternzeit wegen ihrer beruflichen oder persönlichen Situation anders aufteilen müssten.

In einer Stellungnahme vom 29. Oktober 2026 nennt der Verband eine Beispielkonstellation mit 2.000 Euro Nettoeinkommen bei der Mutter und 3.000 Euro beim Vater. Bei einer Aufteilung, die sich an den bisherigen zwölf Monaten für einen Elternteil und zwei Monaten für den anderen orientiert, errechnet der Verband einen finanziellen Nachteil von rund 3.000 Euro.

Familien, die sich die Betreuung entsprechend dem geplanten Modell aufteilen können, könnten dagegen profitieren. Der Verband beziffert den Vorteil in seiner Beispielkonstellation auf etwa 800 Euro.

Für Eltern stellt sich damit eine wichtige Frage. Können beide tatsächlich vier Monate lang ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, ohne dadurch an anderer Stelle größere finanzielle Nachteile zu erleiden?

Ein fehlender Kitaplatz kann Familien zusätzlich belasten

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den Zeitpunkt der Rückkehr in den Beruf. Nach § 24 Absatz 2 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Wenn ein Elternteil wegen der neuen Aufteilung nur noch zehn Monate Basiselterngeld beziehen könnte, entsteht möglicherweise eine finanzielle Lücke bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Für jüngere Kinder besteht ein Betreuungsanspruch nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 24 Absatz 1 SGB VIII.

Auch Familien mit weiteren Kindern und besonderem Unterstützungsbedarf stehen bei der Organisation der Betreuung vor zusätzlichen Herausforderungen. Bei Kindern mit Autismus können beispielsweise individuell abgestimmte Tagesstrukturen, Rückzugsmöglichkeiten und eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita wichtig sein.

Das Fachportal autismus-wissen.de beschreibt entsprechende Unterstützungsangebote für Kinder mit Autismus in Kindertageseinrichtungen. Daraus ergibt sich keine besondere Elterngeldregelung. Es verdeutlicht, warum sich familiäre Betreuung nicht in jeder Lebenssituation nach einem festen Zeitmodell organisieren lässt.

Alleinerziehende sollen weiterhin 14 Monate erhalten

Für Alleinerziehende sieht der neue Entwurf eine Ausnahme vor. Sie sollen weiterhin bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen können, ohne dass ein zweiter Elternteil bestimmte Bezugsmonate übernehmen muss.

Weitere Änderungen betreffen den gleichzeitigen Bezug. Nach geltendem Recht dürfen Eltern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur einen Lebensmonat innerhalb des ersten Lebensjahres gemeinsam Basiselterngeld beziehen.

Diese Beschränkung soll entfallen. Eltern könnten ihre Bezugszeiten wieder stärker überschneiden lassen.

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Auch der Geschwisterbonus soll länger gezahlt werden. Zusätzlich plant das Ministerium eine vereinfachte Einkommensermittlung, bei der künftig auch bestimmte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt werden sollen.

Höheres Elterngeld bedeutet nicht immer mehr Geld bei der Grundsicherung

Besonders für Familien, die ergänzende Grundsicherungsleistungen erhalten, ist eine weitere Unterscheidung wichtig.

Nach dem derzeit geltenden § 10 Absatz 5 BEEG wird Elterngeld bei Leistungen nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Wer vor der Geburt erwerbstätig war, kann jedoch einen Freibetrag erhalten, der sich nach dem berücksichtigten früheren Erwerbseinkommen richtet.

Dieser beträgt beim Basiselterngeld derzeit höchstens 300 Euro monatlich. Wer vor der Geburt kein anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen hatte, erhält diesen Freibetrag nicht.

Die geplante Erhöhung des Elterngeldes bedeutet für Familien mit Grundsicherungsleistungen deshalb nicht zwangsläufig, dass ihnen der gesamte zusätzliche Betrag zur Verfügung steht.

Wie die bestehenden Freibetragsregelungen durch die Elterngeldreform verändert werden sollen, ist anhand der bisher veröffentlichten Informationen noch nicht abschließend zu beurteilen.

Weitere Informationen enthält unser Beitrag über die Anrechnung von Elterngeld beim Grundsicherungsgeld.

Trotz höherer Leistungen will die Bundesregierung Milliarden sparen

Die geplante Reform steht weiterhin unter erheblichem finanziellem Druck. Das Elterngeld gehört mit jährlichen Ausgaben von rund sieben Milliarden Euro zu den größten Ausgabeposten im Familienministerium.

Nach Angaben des Ministeriums soll auch das überarbeitete Modell Einsparungen bringen. Bei voller Wirksamkeit werden ab 2030 jährliche Einsparungen von rund 1,3 Milliarden Euro erwartet.

Der erwartete Spareffekt fällt damit geringer aus als bei den ursprünglichen Kürzungsplänen.

Das Ifo-Institut hatte bereits im Oktober vor der Überarbeitung des Entwurfs darauf hingewiesen, dass sich die Ziele einer stärkeren Väterbeteiligung und erheblicher Einsparungen gegenseitig erschweren können.

Der Grund liegt unter anderem darin, dass Väter im Durchschnitt höhere Erwerbseinkommen erzielen und deshalb häufig auch höhere Elterngeldansprüche haben. Nehmen künftig mehr Väter Elterngeld in Anspruch, kann das die geplanten Einsparungen reduzieren.

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der neuen Reform lassen sich aus den bisherigen Ankündigungen noch nicht sicher bestimmen.

Wann die neuen Elterngeldregeln gelten sollen

Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde am 28. Oktober 2026 in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gegeben. Nach den bisherigen Ankündigungen soll er im November im Bundeskabinett behandelt werden.

Anschließend müssen die parlamentarischen Beratungen erfolgen. Auch Änderungen am bisherigen Entwurf sind dabei möglich.

Noch ist nicht verbindlich geklärt, ab welchem Geburtsdatum die neuen Regeln gelten sollen. Familien, die derzeit Elterngeld beziehen oder eine Geburt planen, sollten daher nicht mit den angekündigten höheren Beträgen rechnen, solange die Reform nicht beschlossen und in Kraft getreten ist.

Für die laufende Planung gelten weiterhin die Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in der aktuellen Fassung.

Fazit

Die Bundesregierung will das Elterngeld erhöhen und die gemeinsame Bezugsdauer von bis zu 14 Monaten erhalten. Zugleich sollen Eltern ihre Betreuungszeit künftig anders aufteilen müssen, wenn sie sämtliche Monate nutzen möchten.

Für manche Familien kann das mehr Geld bedeuten. Wer dagegen die Betreuung überwiegend allein übernimmt, könnte trotz höherer monatlicher Beträge einen erheblichen Teil der bisherigen Unterstützung verlieren.

Ob die Reform Eltern tatsächlich finanziell entlastet, entscheidet sich deshalb nicht am neuen Höchstbetrag von 1.900 Euro, sondern an der konkreten Aufteilung und Berechnung der Leistungen.

Häufige Fragen zur Elterngeldreform

Wird das Elterngeld künftig auf zwölf Monate gekürzt?

Nach dem überarbeiteten Entwurf soll es bei insgesamt bis zu 14 Monaten Basiselterngeld bleiben. Für Paare sind allerdings jeweils vier Monate fest pro Elternteil vorgesehen. Nutzt ein Elternteil seine Monate nicht, kann der andere nach den bisherigen Reformplänen höchstens zehn Monate beziehen.

Bekommen Eltern durch die Reform mehr Elterngeld?

Das hängt von der individuellen Situation ab. Geplant sind höhere Mindest- und Höchstbeträge sowie eine Ersatzrate von 80 Prozent in den reservierten Monaten. In den zusätzlichen Monaten soll die Ersatzrate auf 50 Prozent sinken, sodass sich auch finanzielle Nachteile ergeben können.

Wann wird die Elterngeldreform beschlossen?

Der Entwurf befindet sich Ende Oktober 2026 noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein Kabinettsbeschluss wird für November angestrebt. Danach sind weitere Beratungen erforderlich. Ein verbindlicher Beginn der neuen Regelungen steht derzeit noch nicht fest.

Quellen

Bundesfamilienministerium, Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Elterngeldes vom 30. Oktober 2026

Deutscher Bundestag, Weiterentwicklung des Elterngeldes vom 30. Oktober 2026

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, geltende Fassung

§ 10 BEEG, Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 24 SGB VIII, Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Deutscher Familienverband, Stellungnahme zur Elterngeldreform vom 30. Oktober 2026

ARD-Tagesschau, neue Pläne zur Elterngeldreform vom 28. Oktober 2026

Familienportal des Bundes, Elterngeld bei Bezug von Grundsicherungsleistungen

Autismus Wissen, Autismus in der Kita und individuelle Unterstützung bei der Betreuung