Rentner aufgepasst: Alte Telefonanschlüsse bei der Telekom werden umgestellt

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Rund 1,3 Millionen ältere Telefonanschlüsse der Deutschen Telekom werden schrittweise auf eine neue Technik umgestellt. Besonders für Rentner, die bislang ausschließlich über das Festnetz telefonieren und keinen Internetanschluss benötigen, kann das zusätzliche Kosten verursachen.

Die bisherige technische Plattform soll Ende 2028 abgeschaltet werden, doch einzelne Kunden müssen sich schon vorher entscheiden. Wer auf ein Schreiben der Telekom nicht reagiert, riskiert, dass sein bisheriger Telefonanschluss zum angekündigten Vertragsende abgeschaltet wird.

Telekom ersetzt alte Telefonanschlüsse durch neue Technik

Die Deutsche Telekom hat bereits am 12. August 2026 angekündigt, rund 1,3 Millionen klassische Telefonanschlüsse schrittweise umzustellen. Betroffen sind vor allem Kunden mit älteren Anschlüssen, die ausschließlich zum Telefonieren genutzt werden.

Bisher konnten viele dieser Kunden ihr Telefon direkt an die Telefondose anschließen. Künftig sollen die Gespräche abhängig vom Standort über Mobilfunk, DSL oder Glasfaser abgewickelt werden.

Für Haushalte, die weiterhin keinen Internetanschluss wünschen, bietet die Telekom eine besondere Lösung über das Mobilfunknetz an. Das bisherige Festnetztelefon kann dabei in der Regel weiterverwendet werden.

Die Umstellung ist Teil der Ablösung älterer Vermittlungstechnik. Sie bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche DSL- und Kupferanschlüsse in Deutschland Ende 2028 abgeschaltet werden.

Ohne Umstellung endet der bisherige Telefonvertrag

Auf ihrer offiziellen Informationsseite zur Anschlussumstellung erklärt die Telekom, dass die bisherige technische Plattform Ende 2028 abgeschaltet wird. Ältere Tarife, die ausschließlich auf dieser Plattform funktionieren, können deshalb nicht dauerhaft weitergeführt werden.

Die betroffenen Kunden werden nach Unternehmensangaben individuell über die bevorstehende Umstellung informiert. Vorgesehen sind bis zu drei Schreiben, darunter eine Ankündigung, eine Kündigungsmitteilung und gegebenenfalls eine Erinnerung.

Zusätzlich kann die Telekom telefonisch an die notwendige Entscheidung erinnern. Entscheidend ist das konkrete Vertragsende, das dem jeweiligen Kunden mitgeteilt wird.

Wer keinen Wechsel auf eine andere Anschlussart vereinbart, muss damit rechnen, dass sein bisheriger Vertrag zum angekündigten Zeitpunkt endet. Für ältere Menschen, die ausschließlich über das Festnetz erreichbar sind, kann das erhebliche praktische Folgen haben.

Neues Telefonangebot kostet mindestens 22,95 Euro monatlich

Für die weitere Nutzung eines klassischen Telefons ohne Internetanschluss bietet die Telekom zwei Tarife an. Beide verwenden die neue Telefonbox Call Connect via Funk, die Gespräche über das LTE-Mobilfunknetz ermöglicht.

Der günstigere Tarif Call Basic via Funk kostet monatlich 22,95 Euro und enthält 120 Freiminuten. Call Comfort via Funk kostet 32,45 Euro monatlich und beinhaltet eine Flatrate für Gespräche ins deutsche Festnetz.

Zusätzlich müssen Kunden die erforderliche Telefonbox kaufen oder mieten. Nach den veröffentlichten Angaben der Telekom kostet sie einmalig 99,99 Euro oder monatlich 3,95 Euro Miete.

Damit entstehen folgende Kosten.

Kosten Call Basic via Funk Call Comfort via Funk
Monatlicher Tarifpreis 22,95 Euro 32,45 Euro
Monatlich mit gemieteter Telefonbox 26,90 Euro 36,40 Euro
Jahreskosten mit gemieteter Telefonbox 322,80 Euro 436,80 Euro
Erstes Jahr mit gekaufter Telefonbox 375,39 Euro 489,39 Euro

Die Rechnung berücksichtigt die veröffentlichten Grundpreise und die Kosten der Telefonbox. Zusätzliche Gesprächsentgelte, beispielsweise für nicht eingeschlossene Verbindungen, können die Rechnung weiter erhöhen.

Die Telekom erhebt nach eigenen Angaben keine gesonderte Gebühr für die technische Umstellung. Ein neuer Tarif und ein zusätzliches Endgerät können die monatlichen Gesamtkosten dennoch verändern.

Die Festnetz-Flatrate umfasst nicht automatisch Handyanrufe

Ein wichtiger Unterschied zu vielen Mobilfunktarifen betrifft die enthaltenen Telefongespräche. Call Comfort via Funk bietet nach Angaben der Telekom eine Flatrate ins deutsche Festnetz.

Daraus folgt nicht, dass auch sämtliche Gespräche zu deutschen Mobilfunknummern kostenlos sind. Wer häufig Kinder, Enkelkinder oder andere Angehörige auf dem Handy anruft, sollte deshalb die Gesprächspreise vor Vertragsabschluss prüfen.

Auch bei Call Basic via Funk ist entscheidend, welche Verbindungen durch die 120 Freiminuten abgedeckt sind. Nach dem Verbrauch der eingeschlossenen Minuten können weitere Kosten entstehen.

Ein vermeintlich günstiger Tarif muss deshalb nicht die preiswerteste Lösung für den eigenen Haushalt sein. Ausschlaggebend ist, wie häufig telefoniert wird und welche Rufnummern überwiegend angerufen werden.

Das bisherige Telefon kann meistens bleiben

Nicht jeder Rentner muss wegen der Umstellung ein neues Telefon kaufen. Nach Angaben der Telekom können die meisten vorhandenen Festnetztelefone auch mit der neuen Anschlussart verwendet werden.

Dafür wird das Telefon mit der zusätzlichen Telefonbox verbunden. Diese stellt anschließend über das LTE-Mobilfunknetz die Verbindung her.

Die Box benötigt eine Steckdose und eine ausreichende Mobilfunkversorgung am Standort. Laut Telekom erfolgt die Einrichtung der Rufnummer automatisch und dauert normalerweise ungefähr 15 Minuten.

Auch die bisherige Festnetznummer bleibt bei dieser Telekom-Lösung erhalten. Für Menschen, deren Telefonnummer seit Jahrzehnten bei Ärzten, Angehörigen und anderen Kontaktpersonen gespeichert ist, kann das ein wesentlicher Vorteil sein.

Vor der Umstellung sollte allerdings geprüft werden, ob am vorgesehenen Aufstellort ausreichend Mobilfunkempfang besteht. Gerade in Gebäuden mit ungünstigen Empfangsbedingungen kann die Qualität der Verbindung eine wichtige Rolle spielen.

Für Rentner mit Hausnotruf kann die Umstellung besonders kritisch sein

Besondere Vorsicht ist erforderlich, wenn über den bisherigen Telefonanschluss ein Hausnotrufsystem betrieben wird. Solche Systeme werden häufig von älteren oder pflegebedürftigen Menschen genutzt, um bei einem Sturz oder medizinischen Notfall Hilfe zu rufen.

Die Telekom weist ausdrücklich darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit angeschlossener Sonderdienste vor der Umstellung geprüft werden muss. Das betrifft neben Hausnotrufsystemen auch Alarmanlagen und weitere technische Einrichtungen.

Betroffene sollten sich deshalb vor dem Anschlusswechsel mit dem jeweiligen Hausnotrufanbieter in Verbindung setzen. Dieser muss klären, ob das vorhandene Gerät mit der neuen Telefontechnik funktioniert oder angepasst werden muss.

Ein weiterer Punkt ist die Stromversorgung. Während bestimmte ältere Telefonanschlüsse auch ohne eine separate Stromversorgung des Telefons funktionieren konnten, benötigt die neue Telefonbox Strom aus der Steckdose.

Bei einem Stromausfall kann die Telefonverbindung deshalb unterbrochen sein. Wer auf einen Hausnotruf angewiesen ist, sollte gemeinsam mit dem Anbieter prüfen, welche Notstromversorgung oder unabhängige Mobilfunkverbindung erforderlich ist.

Die Verbraucherzentrale informiert über die technischen Voraussetzungen von Hausnotrufsystemen und weist ebenfalls auf die Bedeutung einer zuverlässigen Stromversorgung hin.

Mit einem Mobilfunktarif lassen sich möglicherweise über 200 Euro sparen

Wer seine bisherige Festnetznummer nicht unbedingt behalten möchte, kann prüfen, ob ein einfacher Mobilfunktarif ausreicht. Günstige Angebote mit Flatrates für Gespräche in deutsche Fest- und Mobilfunknetze sind teilweise für wenige Euro monatlich erhältlich.

Eine Beispielrechnung verdeutlicht den Unterschied. Bei einem Mobilfunktarif für fünf Euro monatlich entstehen jährlich 60 Euro Grundkosten.

Der Telekom-Tarif Call Basic via Funk kostet einschließlich einer gemieteten Telefonbox dagegen 322,80 Euro im Jahr. Die rechnerische Differenz beträgt damit 262,80 Euro jährlich.

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In diesem Vergleich sind mögliche Anschaffungskosten für ein neues Handy oder Mobilfunk-Tischtelefon nicht berücksichtigt. Auch Vertragslaufzeiten, Netzabdeckung und die enthaltenen Leistungen müssen verglichen werden.

Besonders wichtig ist außerdem die bisherige Telefonnummer. Eine bestehende Ortsnetznummer lässt sich nicht ohne Weiteres in einen gewöhnlichen Mobilfunkvertrag übernehmen, weshalb ein günstiger Handytarif nicht automatisch ein gleichwertiger Ersatz ist.

Wer weiterhin unter seiner bekannten Festnetznummer erreichbar sein möchte, sollte deshalb vor einem Anbieterwechsel ausdrücklich klären, ob und unter welchen Bedingungen diese Nummer erhalten bleibt.

Auch einfache Tischtelefone können eine Alternative sein

Nicht jeder ältere Mensch möchte ein Smartphone benutzen. Für diese Haushalte kommen auch Mobilfunk-Tischtelefone infrage, die äußerlich einem gewöhnlichen Festnetztelefon ähneln.

Solche Geräte besitzen häufig größere Tasten und einen klassischen Telefonhörer. Die Gespräche werden jedoch über eine Mobilfunkverbindung statt über die bisherige Telefonleitung übertragen.

Entscheidend sind dabei die technischen Eigenschaften des jeweiligen Geräts. Es sollte mit aktuellen Mobilfunkstandards kompatibel sein und eine zuverlässige Sprachübertragung ermöglichen.

Auch die Bedienbarkeit spielt eine Rolle. Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung kleiner Tasten kann ein einfaches Tischtelefon besser geeignet sein als ein Smartphone.

Telekom-Kunden müssen nicht jedes neue Angebot sofort unterschreiben

Die angekündigte Umstellung bedeutet nicht, dass Betroffene jedes angebotene Vertragsmodell akzeptieren müssen. Grundsätzlich können sie prüfen, welche Alternativen am Wohnort verfügbar sind.

Nach den Informationen der Bundesnetzagentur zur Umstellung älterer Telefonnetze können Anbieter entscheiden, welche Anschlusstechnologien sie künftig bereitstellen. Die Änderung bestehender Vertragsverhältnisse richtet sich jedoch nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

Kunden sollten deshalb das Schreiben der Telekom sorgfältig lesen und das mitgeteilte Vertragsende beachten. Anschließend können sie die angebotenen Tarife mit verfügbaren Alternativen vergleichen.

Besondere Vorsicht ist bei unangekündigten Verkaufsbesuchen angebracht. Nicht jede Behauptung über eine bevorstehende Abschaltung des Telefonanschlusses ist zutreffend.

Über irreführende Verkaufspraktiken im Zusammenhang mit angeblich bevorstehenden Anschlussabschaltungen berichtete Gegen-Hartz bereits im Beitrag Rentner sollten Warnungen vor einer angeblich sofortigen Telefonabschaltung prüfen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der tatsächlich angekündigten Abschaltung der alten Telekom-Telefonplattform und pauschalen Behauptungen über das Ende sämtlicher Kupferanschlüsse. Für DSL-Anschlüsse besteht weiterhin kein einheitlicher bundesweiter Abschalttermin.

Bei einem Anbieterwechsel sollte die Rufnummer gesichert werden

Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechseln möchte, sollte den neuen Anbieter möglichst frühzeitig mit dem Wechsel beauftragen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt dafür einen zeitlichen Vorlauf von etwa drei Monaten.

Bei einem Festnetzanschluss kann die bisherige Rufnummer unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich zu einem anderen Festnetzanbieter mitgenommen werden. Dabei ist insbesondere der bisherige Ortsvorwahlbereich zu beachten.

Eine Rufnummernmitnahme ist für Verbraucher kostenlos. Nach § 59 Telekommunikationsgesetz bestehen außerdem gesetzliche Vorgaben für die Durchführung eines Anbieterwechsels.

Betroffene sollten den bisherigen Anschluss möglichst nicht eigenständig kündigen, bevor die Übernahme durch den neuen Anbieter geklärt ist. Sonst besteht das Risiko, dass der Wechsel schwieriger wird oder eine unerwünschte Versorgungslücke entsteht.

Auch nach einer Kündigung bleibt für die Beantragung der Rufnummernmitnahme grundsätzlich noch ein Monat Zeit. Sicherer ist es jedoch, die Übertragung bereits im Rahmen des geplanten Anbieterwechsels zu vereinbaren.

Diese Schritte sollten betroffene Rentner jetzt prüfen

Wer bisher ausschließlich einen klassischen Telefonanschluss nutzt, sollte zunächst feststellen, welchen Tarif er tatsächlich besitzt. Die Bezeichnung findet sich normalerweise auf der Telefonrechnung oder in den Vertragsunterlagen.

Anschließend sollte geprüft werden, ob bereits ein Schreiben zur technischen Umstellung eingegangen ist. Darin muss insbesondere auf die weiteren Schritte und das für den eigenen Anschluss vorgesehene Vertragsende geachtet werden.

Vor dem Abschluss eines neuen Vertrags sollten die monatlichen Kosten einschließlich der notwendigen Geräte verglichen werden. Besonders wichtig sind außerdem Gesprächspreise, die bisherige Rufnummer und mögliche Vertragslaufzeiten.

Bei bestehenden Hausnotrufsystemen sollte die technische Verträglichkeit vor einer Umstellung verbindlich geklärt werden. Angehörige können dabei helfen, die erforderlichen Informationen einzuholen, ohne dass ältere Menschen unter Zeitdruck einen möglicherweise ungeeigneten Vertrag abschließen müssen.

Für eine persönliche Beratung nennt die Telekom die kostenlose Servicenummer 0800 33 01000. Alternativ können sich Kunden an einen Telekom-Shop wenden und dort nach geeigneten Anschlussmöglichkeiten fragen.

Häufige Fragen zur Umstellung der Telekom-Telefonanschlüsse

Werden alle Festnetzanschlüsse der Telekom Ende 2028 abgeschaltet?

Nein, die Telekom kündigt die Abschaltung einer bestimmten älteren technischen Plattform bis Ende 2028 an. Betroffen sind rund 1,3 Millionen klassische Telefonanschlüsse, während andere Anschlussarten wie DSL und Glasfaser weiter zur Verfügung stehen.

Muss ich wegen der Umstellung ein neues Telefon kaufen?

In vielen Fällen nicht, weil das bisherige Festnetztelefon an der neuen Telefonbox weiterverwendet werden kann. Für diese Lösung wird allerdings ein zusätzliches Gerät benötigt, das bei der Telekom gekauft oder gemietet werden kann.

Was passiert, wenn ich auf das Schreiben der Telekom nicht reagiere?

Nach Angaben der Telekom endet der bisherige Anschluss zum mitgeteilten Vertragsende, wenn keine Umstellung vereinbart wird. Betroffene sollten deshalb rechtzeitig eine passende Anschlusslösung auswählen, damit sie weiterhin telefonisch erreichbar bleiben.

Quellen

Deutsche Telekom, Medieninformation vom 12. August 2026 zur Telefonbox für klassische Telefonanschlüsse

Deutsche Telekom, Offizielle Informationen zur Umstellung älterer Telefonanschlüsse

Deutsche Telekom, Informationen zur Telefonbox Call Connect via Funk

Bundesnetzagentur, Informationen zur Ablösung analoger Telefonanschlüsse und zur IP-Migration

Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

§ 59 Telekommunikationsgesetz, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

Verbraucherzentrale, Hausnotrufsysteme und technische Voraussetzungen