Rundfunkbeitrag: Bis zu 660,96 Euro GEZ zurück – rückwirkende Befreiung auch bei Rente möglich

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Wer trotz eines Befreiungsgrundes jahrelang Rundfunkbeitrag gezahlt hat, sollte seine alten Bescheide prüfen. Wird eine vollständige Befreiung nachträglich für 36 bereits bezahlte Monate anerkannt, ergeben sich bei monatlich 18,36 Euro rechnerisch 660,96 Euro.

Für Menschen am Existenzminimum kann ein vergessener Antrag damit mehrere Hundert Euro kosten. Denn auch ein bewilligter Sozialleistungsantrag führt nicht automatisch zur Befreiung beim Beitragsservice.

Drei Jahre rückwirkend: Auf den Antragsmonat kommt es an

Nach § 4 Absatz 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kann eine Befreiung frühestens drei Jahre vor dem ersten Tag des Monats beginnen, in dem sie beantragt wird. Innerhalb dieses Zeitfensters richtet sich der Beginn nach dem nachgewiesenen Befreiungsgrund.

Geht der Antrag beispielsweise im Oktober 2026 ein, ist eine Befreiung frühestens ab dem 1. Oktober 2023 möglich. Wer die Voraussetzungen erst seit Januar 2025 erfüllt, bekommt deshalb keine Befreiung für die davorliegenden Monate.

Die Grenze verschiebt sich mit jedem neuen Antragsmonat. Wer bereits vollständige Nachweise besitzt, sollte den Antrag daher zeitnah stellen, damit ältere Monate nicht aus dem berücksichtigungsfähigen Zeitraum fallen.

Wer Anspruch auf die Befreiung haben kann

Zu den Berechtigten gehören unter anderem Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie entsprechenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Damit können auch zurückliegende Bürgergeldzeiträume eine Befreiung ermöglichen.

Auch bestimmte Ausbildungsleistungen wie BAföG können einen Anspruch begründen, wenn die Empfänger nicht bei ihren Eltern wohnen. Der Befreiungsgrund muss für die Monate bestanden haben, für die eine rückwirkende Anerkennung verlangt wird.

Eine Altersrente allein reicht dafür nicht aus. Welche Möglichkeiten bei ergänzenden Sozialleistungen bestehen, erläutert auch der Beitrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentner.

Ein aktueller Bescheid belegt keine drei vergangenen Jahre

Aus den Nachweisen müssen der Name des Leistungsempfängers, die bewilligte Leistung und der Leistungszeitraum hervorgehen. Ein Bescheid für das laufende Jahr belegt daher nicht automatisch einen Anspruch für sämtliche früheren Jahre.

Für ältere Monate werden die damaligen Bewilligungsbescheide oder entsprechende Bestätigungen der zuständigen Behörde benötigt. Fehlen Unterlagen, sollten Betroffene beim Jobcenter, Sozialamt oder anderen Leistungsträger nach Kopien beziehungsweise einer Bescheinigung über die betreffenden Zeiträume fragen.

Der Beitragsservice verlangt im regulären Antragsverfahren gut lesbare Kopien und bittet ausdrücklich darum, keine Originaldokumente einzusenden. Seine Hinweise zu Befreiung und Ermäßigung erklären die erforderlichen Nachweise.

Tabelle: So viel steckt in den bereits gezahlten Beiträgen

Die folgende Rechnung setzt voraus, dass für jeden genannten Monat der volle Beitrag von 18,36 Euro gezahlt wurde und nachträglich eine vollständige Befreiung anerkannt wird. Eine mögliche Verrechnung mit anderen fälligen Forderungen ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Nachträglich befreite, bereits bezahlte Monate Rechnung Rechnerischer Erstattungsbetrag
6 Monate 6 × 18,36 Euro 110,16 Euro
12 Monate 12 × 18,36 Euro 220,32 Euro
18 Monate 18 × 18,36 Euro 330,48 Euro
24 Monate 24 × 18,36 Euro 440,64 Euro
36 Monate 36 × 18,36 Euro 660,96 Euro

Die 660,96 Euro sind ein Rechenbeispiel für genau 36 Monatsbeiträge und keine feste Auszahlungspauschale oder allgemeine gesetzliche Erstattungsobergrenze. Der tatsächliche Betrag hängt von den anerkannten Monaten und den dafür geleisteten Zahlungen ab.

So wird aus der Befreiung eine Erstattung

Der Antrag lässt sich auf der Internetseite des Beitragsservice ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben. Zusammen mit den Nachweisen wird er an den Beitragsservice geschickt; bereits angemeldete Personen sollten ihre Beitragsnummer angeben und den gewünschten rückwirkenden Zeitraum ausdrücklich benennen.

Nach der Anerkennung müssen die betroffenen Monate auf dem Beitragskonto neu berechnet werden. Bereits gezahlte Beiträge können dadurch zu einem Guthaben werden.

Der Beitragsservice erstattet Guthaben, soweit sie nicht mit bereits fälligen Beitragsforderungen verrechnet werden können, grundsätzlich per Banküberweisung. Betroffene können die Auszahlung über das Kontaktformular unter Angabe ihrer Beitragsnummer und Bankverbindung verlangen.

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Wer für die anerkannten Monate noch gar nichts gezahlt hat, erhält für diese Monate keine Rückzahlung. Die Befreiung kann dann aber die entsprechende Beitragsschuld beseitigen.

Wohngeld und Arbeitslosengeld allein reichen nicht

Der Bezug von Wohngeld oder Arbeitslosengeld I begründet für sich genommen keinen Befreiungsanspruch. Bei geringem Einkommen kann jedoch eine gesonderte Härtefallprüfung infrage kommen, wie auch der Beitrag zur Rundfunkbeitragsbefreiung beim Arbeitslosengelderläutert.

Ein gesetzlich geregelter Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine einschlägige Sozialleistung abgelehnt wurde, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt. Bei einer Überschreitung um fünf Euro kann deshalb eine vollständige Befreiung möglich sein.

Bei diesem Einkommenshärtefall beginnt die Befreiung frühestens mit dem Monat des ablehnenden Sozialleistungsbescheids und wird für ein Jahr gewährt. Drei Jahre knappes Einkommen allein ergeben daher noch keinen Anspruch auf drei Jahre Erstattung; Einzelheiten erklärt der Beitrag „Fünf Euro reichen für die Befreiung“.

Die Wohnsituation kann die Rechnung verändern

Die Befreiung gilt innerhalb der Wohnung auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren. Weitere volljährige Bewohner werden erfasst, wenn ihr Einkommen und Vermögen bei der Bewilligung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.

In einer Wohngemeinschaft kann ein anderer, nicht befreiter Bewohner deshalb weiterhin beitragspflichtig sein. Eine persönliche Befreiung bedeutet somit nicht in jedem Haushalt, dass der Beitrag für die Wohnung vollständig entfällt.

Merkzeichen RF: Rückwirkend kann auch eine Ermäßigung helfen

Bei zuerkanntem Merkzeichen RF kommt grundsätzlich eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags, derzeit 6,12 Euro monatlich, in Betracht. Wird sie für 36 Monate nachträglich anerkannt, für die jeweils 18,36 Euro gezahlt wurden, beträgt die rechnerische Differenz 440,64 Euro.

Auch hierfür müssen die Voraussetzungen im betreffenden Zeitraum nachgewiesen werden. Liegt zusätzlich ein Grund für eine vollständige Befreiung vor, sollte dieser im Antrag angegeben werden.

Beispiel aus der Praxis: Alte Bescheide bringen 660,96 Euro zurück

In einem Beispiel erhält die alleinlebende Rentnerin Ingrid von Oktober 2023 bis September 2026 durchgehend ergänzende Grundsicherung im Alter, zahlt aber weiterhin den vollen Rundfunkbeitrag. Im Oktober 2026 beantragt sie die rückwirkende Befreiung und legt Nachweise für alle 36 Monate vor.

Erkennt der Beitragsservice die Befreiung für den gesamten Zeitraum an, ergeben die bereits gezahlten Beiträge ein Guthaben von 660,96 Euro. Bestehen keine anderen fälligen Beitragsforderungen, kann Ingrid diesen Betrag ausgezahlt bekommen.

Sechs Fragen und Antworten zur rückwirkenden Befreiung

Kann ich mich auch befreien lassen, wenn ich den Antrag jahrelang vergessen habe?

Ja, eine rückwirkende Befreiung ist grundsätzlich bis zu drei Jahre vor dem Beginn des Antragsmonats möglich. Für die betreffenden Monate müssen Sie einen anerkannten Befreiungsgrund nachweisen.

Bekomme ich automatisch 660,96 Euro zurück?

Nein, dieser Betrag ergibt sich nur aus 36 vollständig bezahlten und nachträglich vollständig befreiten Monaten zu jeweils 18,36 Euro. Bei kürzeren Zeiträumen oder einer bloßen Ermäßigung fällt die Rechnung anders aus.

Was mache ich, wenn alte Bewilligungsbescheide fehlen?

Bitten Sie den zuständigen Leistungsträger um Kopien oder eine Bestätigung der damaligen Leistungszeiträume. Ein aktueller Bescheid genügt nur für die Monate, die er tatsächlich nachweist.

Muss ich die Erstattung gesondert ansprechen?

Es empfiehlt sich, neben der rückwirkenden Befreiung ausdrücklich die Erstattung bereits gezahlter Beiträge zu verlangen. Ein Guthaben kann mit anderen fälligen Beitragsforderungen verrechnet werden.

Gilt die Befreiung unbegrenzt weiter?

Die Dauer richtet sich grundsätzlich nach dem nachgewiesenen Zeitraum; gesetzliche Verlängerungsregeln können hinzukommen. Prüfen Sie das Enddatum im Befreiungsbescheid und reichen Sie erforderliche Folgebescheide rechtzeitig ein.

Gilt die Drei-Jahres-Regel auch für eine Nebenwohnung?

Für Nebenwohnungen gelten eigene Fristen: Bei einem Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen ist eine Befreiung ab deren Beginn möglich. Bei späterer Antragstellung beginnt sie grundsätzlich erst mit dem Antragsmonat.