Rentner aufgepasst: Ab wann sollte die Heizung wieder laufen? Das raten jetzt Experten

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Die Heizung bleibt aus, weil noch September ist? Für ältere Menschen kann das die falsche Entscheidung sein: Wenn genutzte Wohnräume dauerhaft unter etwa 19 bis 20 Grad abkühlen, spricht viel dafür, wieder zu heizen – bei höherem Wärmebedarf auch früher.

Wer mit einer kleinen Rente auskommen muss, wird trotzdem jeden Dreh am Thermostat abwägen. Doch eine ausgekühlte Wohnung kann die Gesundheit belasten und Feuchtigkeitsschäden begünstigen.

Der Heizbeginn richtet sich nach der Wohnung

Einen bundesweit passenden Einschalttermin gibt es nicht, denn Gebäude halten Wärme unterschiedlich gut. Während eine gut gedämmte Wohnung noch angenehm warm bleibt, kann es in einem schlecht geschützten Altbau bereits deutlich zu kühl werden.

Auch ein einzelner kalter Morgen draußen reicht deshalb als Entscheidungshilfe nicht aus. Aussagekräftiger ist die Temperatur in den Räumen, in denen man sich tatsächlich aufhält.

Das Umweltbundesamt empfiehlt zum vorbeugenden Gesundheitsschutz, Wohnungen tagsüber nicht unter 19 bis 20 Grad abkühlen zu lassen; nachts nennt es 18 Grad. Daraus lässt sich für den Herbst ableiten: Werden diese Werte ohne Heizung länger unterschritten, sollte man den Heizbeginn nicht allein wegen des Kalenderdatums hinausschieben.

Warum 18 Grad für ältere Menschen zu wenig sein können

Eine Temperatur, die einem gesunden und körperlich aktiven Menschen genügt, muss für einen älteren Menschen nicht ausreichen. Besonders bei chronischen Erkrankungen verdient der persönliche Wärmebedarf mehr Beachtung als eine pauschale Sparvorgabe.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO nennt in ihren Wohn- und Gesundheitsleitlinien 18 Grad als allgemeinen Orientierungswert für die kalte Jahreszeit. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen, insbesondere des Herzens oder der Atemwege, höhere Mindesttemperaturen benötigen können.

Aber: 18 Grad sind damit kein Sparziel für sämtliche Rentnerhaushalte. Wer bei 20 Grad weiterhin friert oder krankheitsbedingt mehr Wärme braucht, sollte die Temperatur entsprechend anpassen und den individuellen Bedarf gegebenenfalls ärztlich besprechen.

16 Grad sind keine Empfehlung für den ganzen Tag

Für Wohnzimmer nennen die Verbraucherzentralen etwa 20 Grad als häufig ausreichenden Wert, für Schlafzimmer häufig 16 bis 18 Grad. Diese Angaben unterscheiden sich nach Raumnutzung und sind keine Aufforderung, den gesamten Tag in einer 16 Grad kalten Wohnung zu verbringen.

Auch eine pauschale Entwarnung vor Schimmel lässt sich daraus nicht ableiten. Das Umweltbundesamt warnt, dass Temperaturen unter 16 bis 18 Grad das Schimmelrisiko in genutzten Wohnungen teilweise stark erhöhen können.

Die Luftfeuchtigkeit entscheidet mit

Ein Thermometer allein zeigt noch nicht, ob die Bedingungen in der Wohnung günstig sind. Ein Thermo-Hygrometer misst zusätzlich die relative Luftfeuchtigkeit und hilft, kritische Entwicklungen früh zu erkennen.

Die Verbraucherzentralen nennen in ihrem am 16. September 2026 aktualisierten Ratgeber zum Heizen und Lüften etwa 40 bis 60 Prozent als allgemeinen Behaglichkeitsbereich. Zugleich warnen sie: An kalten Außenwänden kann Schimmel bereits drohen, wenn das Messgerät in der Raummitte nur 50 Prozent anzeigt.

Die obere Grenze ist deshalb kein Freibrief, besonders in schlecht gedämmten Wohnungen. Beschlagene Scheiben oder dauerhaft erhöhte Messwerte sind Anlass, Heizen und Lüften zu überprüfen.

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Wärme halten und Feuchtigkeit hinauslüften

Nach dem Duschen, Kochen und Schlafen sollte feuchte Luft durch weit geöffnete Fenster nach draußen gelangen. Im Herbst kann der Luftaustausch laut Verbraucherzentralen zehn bis 20 Minuten dauern, während bei kaltem Winterwetter oder Wind häufig drei bis fünf Minuten reichen.

Heizkörper sollten frei bleiben, damit sich die Wärme im Raum verteilen kann. Türen zu deutlich kühleren Zimmern bleiben außerhalb des kurzen Querlüftens besser geschlossen, damit warme, feuchte Luft nicht fortlaufend dorthin gelangt.

Stufe fünf macht das Wohnzimmer nicht schneller warm

Bei üblichen Heizkörperthermostaten entspricht Stufe drei ungefähr 20 Grad und Stufe vier ungefähr 24 Grad. Die Zahlen stehen für eine angestrebte Temperatur, nicht für unterschiedliche Aufheizgeschwindigkeiten.

Wer sofort auf fünf dreht, sorgt deshalb vor allem dafür, dass das Ventil erst bei einer höheren Temperatur schließt. Sinnvoller ist, die gewünschte Einstellung zu wählen und die tatsächliche Raumtemperatur zu prüfen.

Als Faustregel nennen die Verbraucherzentralen rund sechs Prozent weniger Heizenergie pro Grad niedrigerer Raumtemperatur. Diese mögliche Ersparnis ist jedoch kein Grund, den gesundheitlich benötigten Wärmebereich zu unterschreiten.

Vermieter dürfen nicht pauschal auf Oktober vertrösten

Eine gesetzlich einheitlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht; häufig gilt vertraglich oder als Orientierung der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April. Nach den Hinweisen des Mieterbundes Darmstadt muss die Wohnung aber auch außerhalb dieses Zeitraums bei entsprechender Kälte ausreichend beheizbar sein.

Als Anhaltspunkt nennt der Verein tagsüber weniger als 18 Grad in der Wohnung, wenn die kalte Witterung voraussichtlich länger als ein bis zwei Tage anhält. Bei weniger als 16 Grad bestehe sofortiger Handlungsbedarf; diese mietrechtlichen Anhaltspunkte sind keine gesundheitliche Empfehlung, bis dahin auszuharren.

Bleibt die Wohnung zu kalt und lässt sich die Heizung nicht einschalten, sollten Betroffene Temperaturen mit Datum und Uhrzeit dokumentieren und den Vermieter schriftlich zur Abhilfe auffordern. Eine mögliche Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer Mieterberatung geklärt werden.

Wenn die Rente zum Heizen nicht reicht

Wer notwendige Wärme aus Geldnot vermeidet, sollte mögliche Unterstützung beim Sozialamt prüfen lassen. Bei bestehendem Anspruch auf Grundsicherung im Alter können angemessene Heizkosten berücksichtigt werden, wie der Beitrag über Heizkostenhilfen für Rentner erläutert.

Auch eine hohe Nachforderung kann erst im Fälligkeitsmonat Hilfebedürftigkeit auslösen, obwohl bisher keine Grundsicherung bezogen wurde. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Einkommen, verwertbarem Vermögen und dem anerkannten Bedarf ab.

Der Antrag auf Grundsicherung sollte spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig wird. Worauf es dabei ankommt, erklärt Gegen-Hartz.de im Beitrag zur Übernahme von Nebenkostennachzahlungen durch das Sozialamt.

Beispiel aus der Praxis: Warum Renate schon im September heizt

Ein fiktives Beispiel: Renate, 74, möchte bis Oktober ohne Heizung auskommen, doch in ihrem Wohnzimmer sind es an mehreren Tagen nur noch 17 Grad. Sie verbringt dort viel Zeit im Sitzen und friert trotz Strickjacke.

Renate schaltet die Heizung ein, prüft, ob etwa 21 Grad für sie angenehm sind, und behält mit einem Thermo-Hygrometer die Feuchtigkeit im Blick. Wegen ihrer knappen Rente lässt sie zugleich beim Sozialamt prüfen, ob sie Unterstützung erhalten kann.