Nach einer mehrjährigen Erprobung wollen Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit die Ergebnisse des Projekts „Digitales Jobcenter“ nun bundesweit einsetzen.
Das Folgeprojekt „Digitales Jobcenter 2.0“ läuft bis Dezember 2027 und soll die Bearbeitung der Grundsicherung vom Antrag bis zur Kommunikation mit dem Jobcenter stärker digital miteinander verbinden.
Für Leistungsbeziehende kann das erhebliche Veränderungen bringen. Anträge, Nachweise, Veränderungsmitteilungen, Bescheide und Nachrichten sollen zunehmend über digitale Zugänge abgewickelt werden können, ohne dass damit nach bisherigem Stand eine Pflicht verbunden ist, Grundsicherung ausschließlich über das Internet oder per Smartphone zu beantragen.
Aus Modellprojekt wird bundesweites Digitalprogramm
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 11. September 2026 neue Ergebnisse des gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Projekts veröffentlicht. Von Ende 2024 bis Dezember 2025 waren acht Jobcenter daran beteiligt.
Untersucht wurde nicht lediglich, wie ein Online-Antrag technisch verbessert werden kann. Vielmehr ging es darum, Hindernisse in Organisation, Recht, Beratung und Technik zu finden und den gesamten Ablauf der Grundsicherung aus Sicht der Leistungsbeziehenden digitaler zu gestalten.
Interdisziplinäre Teams entwickelten nach Angaben des BMAS insgesamt 35 Maßnahmen. Davon wurden 13 in den beteiligten Jobcentern praktisch erprobt und anschließend ausgewertet.
Die Ergebnisse sollen nun nicht auf die acht Modellstandorte beschränkt bleiben. Im Folgeprojekt „Digitales Jobcenter 2.0“ werden die Erkenntnisse bundesweit allen Jobcentern zur Verfügung gestellt und bis Dezember 2027 weiterentwickelt.
Online-Anträge wurden deutlich häufiger genutzt
Besonders interessant sind die vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Nutzungszahlen. In den beteiligten Jobcentern lag die durchschnittliche Online-Nutzung beim Hauptantrag um 19 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt.
Beim Weiterbewilligungsantrag fiel der Unterschied noch deutlicher aus. Hier wurde eine um 32 Prozent höhere Online-Nutzung gemessen. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand Oktober 2025 und zeigen damit Ergebnisse aus der damaligen Erprobungsphase.
| Bereich | Ergebnis des Modellprojekts | Weitere Entwicklung |
|---|---|---|
| Hauptantrag | Online-Nutzung 19 Prozent über Bundesdurchschnitt | Digitale Antragstellung soll stärker genutzt werden |
| Weiterbewilligung | Online-Nutzung 32 Prozent über Bundesdurchschnitt | Verlängerungsanträge sollen einfacher digital möglich sein |
| Nachweise | Digitale Übermittlung bereits möglich | Stärkere Einbindung in den gesamten Bearbeitungsprozess |
| Kommunikation | Postfach und App bereits vorhanden | Mehr durchgängige digitale Abläufe bis Ende 2027 |
Es geht um mehr als einen Antrag im Internet
Der Begriff „Digitales Jobcenter“ kann den Eindruck erwecken, es gehe hauptsächlich darum, Papierformulare durch Online-Formulare zu ersetzen. Tatsächlich beschreibt das BMAS einen deutlich weitergehenden Ansatz.
Die Grundsicherung soll aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer „durchgängig digital“ gedacht werden. Gemeint ist damit ein Verfahren, bei dem möglichst wenige Medienbrüche zwischen Antrag, Nachweisen, Kommunikation und Bearbeitung entstehen.
Bislang kann beispielsweise ein Antrag online gestellt werden, während Rückfragen, zusätzliche Unterlagen oder andere Verfahrensschritte teilweise über weitere Kommunikationswege erfolgen. „Digitales Jobcenter 2.0“ soll solche Abläufe stärker miteinander verbinden.
Das könnte dazu führen, dass Leistungsbeziehende künftig einen größeren Teil ihres Kontakts mit dem Jobcenter über jobcenter.digital beziehungsweise über die Jobcenter-App erledigen können.
Grundsicherung zunehmend per Smartphone
Die Bundesagentur für Arbeit hat die digitalen Angebote in den vergangenen Jahren bereits deutlich ausgeweitet. Über das Online-Portal können Grundsicherungsleistungen beantragt und verlängert sowie Veränderungen mitgeteilt werden.
Auch Nachrichten an das Jobcenter können über den geschützten Postfachservice übermittelt werden. Über die Jobcenter-App lassen sich darüber hinaus Dokumente vom Smartphone hochladen und verschiedene Online-Dienste aufrufen.
Damit wird das Smartphone zunehmend zum direkten Zugang zur Leistungsverwaltung. Gerade das Fotografieren und Hochladen von Nachweisen kann den bisherigen Weg über Kopien, Briefumschläge oder persönliche Abgabe ersetzen.
Die Bundesagentur informiert über die aktuellen Möglichkeiten in ihrer Übersicht zu den Online-Services der Jobcenter.
Digitalisierung kann Verfahren für Leistungsbeziehende vereinfachen
Für Betroffene kann eine funktionierende digitale Bearbeitung erhebliche Vorteile haben. Nachweise können unabhängig von Öffnungszeiten hochgeladen werden, Nachrichten lassen sich unmittelbar übermitteln und bestimmte Anträge müssen nicht mehr ausgedruckt und per Post verschickt werden.
Gerade bei zeitkritischen Unterlagen kann ein digitaler Übermittlungsweg hilfreich sein. Auch Druck- und Portokosten können dadurch entfallen.
Hinzu kommt ein weiterer praktischer Vorteil: Wer Dokumente digital übermittelt, kann häufig besser nachvollziehen, welche Unterlagen bereits abgeschickt wurden. Voraussetzung bleibt allerdings, dass die technischen Systeme zuverlässig funktionieren und der Zugang nicht unnötig kompliziert gestaltet wird.
Genau beim Zugang gibt es bislang erhebliche Probleme
Die zunehmende Digitalisierung hat jedoch eine zweite Seite. Bereits im August 2026 wurde bekannt, dass die Bundesregierung Schwierigkeiten bei Registrierung, Anmeldung und Authentifizierung für die digitalen Angebote der Bundesagentur kennt.
Besonders betroffen können Menschen sein, die kein aktuelles Smartphone besitzen, Schwierigkeiten mit der Zwei-Faktor-Anmeldung haben oder wenig Erfahrung mit digitalen Behördenangeboten besitzen. Gegen-Hartz berichtete ausführlich über die Probleme beim Zugang zu jobcenter.digital.
Gerade deshalb wird entscheidend sein, ob „Digitales Jobcenter 2.0“ tatsächlich die Bedienung vereinfacht oder lediglich mehr Verwaltungswege in das Internet verlagert. Ein digitales Verfahren hilft Leistungsbeziehenden nur dann, wenn es verständlich, zuverlässig und auch mit üblichen Endgeräten nutzbar ist.
Grundsicherung muss derzeit nicht ausschließlich online beantragt werden
Für Leistungsbeziehende ist eine Abgrenzung besonders wichtig: Aus dem bundesweiten Ausbau des digitalen Jobcenters folgt derzeit keine allgemeine Pflicht, Grundsicherungsleistungen ausschließlich online zu beantragen.
Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist. Er kann demnach weiterhin online, persönlich, telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Auch beim Weiterbewilligungsantrag besteht weiterhin die Möglichkeit, diesen schriftlich oder persönlich einzureichen. Die Bundesagentur empfiehlt zwar die Online-Variante, weil Nachweise unmittelbar hochgeladen werden können, beschreibt sie aber nicht als einzigen zulässigen Zugang.
Das ist insbesondere für Menschen wichtig, die keinen Internetzugang haben oder digitale Angebote nicht selbstständig nutzen können. Gegen-Hartz hatte bereits über die zunehmenden Schwierigkeiten berichtet, Papierformulare für die Grundsicherung zu erhalten.
Digitale Kommunikation kann auch rechtliche Folgen haben
Leistungsbeziehende sollten außerdem genau darauf achten, welche Form der Online-Kommunikation sie aktivieren. Wer sich für eine elektronische Bereitstellung von Schreiben entscheidet, muss sein digitales Postfach zuverlässig kontrollieren.
Das kann insbesondere bei Bescheiden, Einladungen oder anderen Schreiben wichtig werden, an die Fristen geknüpft sind. Gegen-Hartz berichtete bereits über Fälle, in denen eine verpasste digitale Nachricht zu Problemen mit dem Jobcenter führen kann.
Die Digitalisierung verändert deshalb nicht nur den Weg, auf dem Dokumente an das Jobcenter geschickt werden. Sie verändert auch, wie Betroffene Schreiben erhalten und wann sie davon tatsächlich Kenntnis nehmen.
Digitalisierung darf nicht zum versteckten Digitalzwang werden
Der politische Anspruch einer modernen Verwaltung ist nachvollziehbar. Ein Antrag sollte nicht mehrfach erfasst werden müssen, Unterlagen sollten innerhalb der Behörde nicht unnötig zwischen Papier und digitalen Systemen wechseln und Leistungsbeziehende sollten den Bearbeitungsprozess möglichst einfach nachvollziehen können.
Problematisch würde der Umbau allerdings dann, wenn analoge Möglichkeiten zwar rechtlich fortbestehen, praktisch aber immer schwerer erreichbar werden. Wenn Papierformulare versteckt werden, persönliche Zugänge eingeschränkt werden oder Leistungsbeziehende faktisch zur App gedrängt werden, entsteht ein Digitalzwang durch die Hintertür.
Genau daran wird sich der Erfolg des neuen Projekts messen lassen müssen. Digitalisierung sollte zusätzliche einfache Zugänge schaffen und nicht Menschen ausschließen, die mit digitalen Verfahren Schwierigkeiten haben.
Bis Dezember 2027 dürfte sich in vielen Jobcentern viel verändern
Das Bundesarbeitsministerium spricht bei „Digitales Jobcenter 2.0“ nicht mehr lediglich von einer örtlich begrenzten Erprobung. Die entwickelten Erkenntnisse sollen nun allen Jobcentern zur Verfügung stehen.
Damit beginnt eine neue Phase des Umbaus. Bis Ende 2027 dürften digitale Verfahren in Antragsbearbeitung, Kommunikation und Beratung deutlich stärker in den Alltag der Jobcenter einziehen.
Für Leistungsbeziehende dürfte deshalb immer wichtiger werden, die Funktionen von jobcenter.digital und der Jobcenter-App zu kennen. Ebenso wichtig bleibt jedoch das Wissen, dass nicht jeder Antrag ausschließlich über Smartphone oder Internet gestellt werden muss.
Die Mitteilung zum Projekt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 11. September 2026 veröffentlicht.
Häufige Fragen zum Digitalen Jobcenter 2.0
Muss ich Grundsicherung künftig ausschließlich online beantragen?
Nein. Nach den derzeitigen Informationen besteht keine allgemeine Pflicht, Grundsicherung ausschließlich digital zu beantragen. Die Bundesagentur nennt weiterhin auch persönliche, telefonische und schriftliche Wege.
Was ist das „Digitale Jobcenter 2.0“?
Es handelt sich um das bundesweite Folgeprojekt des zuvor mit acht Jobcentern erprobten Projekts „Digitales Jobcenter“. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen bis Dezember 2027 allen Jobcentern zur Verfügung gestellt und weiterentwickelt werden.
Was kann ich bereits heute online beim Jobcenter erledigen?
Unter anderem können Grundsicherungsleistungen beantragt und verlängert, Veränderungen mitgeteilt, Nachweise hochgeladen und Nachrichten über den Postfachservice verschickt werden. Auch die Jobcenter-App ermöglicht den Zugriff auf verschiedene dieser Angebote.
Warum treibt das BMAS die Digitalisierung jetzt stärker voran?
Die Erprobung hat gezeigt, dass digitale Angebote stärker genutzt werden können, wenn technische, organisatorische und beratungsbezogene Hindernisse abgebaut werden. Bei den beteiligten Jobcentern lagen die Online-Nutzungsquoten deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Was passiert, wenn ich kein Smartphone oder keinen Computer habe?
Ein fehlendes digitales Endgerät nimmt Betroffenen nicht grundsätzlich das Recht auf Leistungen. Deshalb bleiben andere Zugangswege besonders wichtig und dürfen durch den Ausbau der Online-Angebote nicht faktisch unbrauchbar werden.
Worauf sollte ich bei der digitalen Kommunikation mit dem Jobcenter achten?
Wer die elektronische Kommunikation aktiviert, sollte das digitale Postfach regelmäßig kontrollieren und übermittelte Unterlagen möglichst dokumentieren. Bei Schreiben mit Fristen oder möglichen leistungsrechtlichen Folgen ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich.




