Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Wochenende öffentlich bestätigt, was bislang nur aus einem geleakten Arbeitspapier bekannt war: Er will die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung senken.
Betroffen wären Alleinerziehende, Familien mit behinderten Kindern und junge Menschen, die in der Jugendhilfe aufgewachsen sind. Beschlossen ist noch nichts, doch die politische Richtung ist klar.
Was Merz am 21. Juni öffentlich ankündigte
Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 21. Juni 2026 äußerte sich Merz zur finanziellen Lage der Kommunen. Es gebe stark steigende Ausgaben durch bestimmte Bundesgesetzgebung, sagte der Kanzler, deshalb strebe er Ausgabensenkungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses, des Jugendhilfegesetzes und der Eingliederungshilfe an.
Er hoffe auf eine Einigung mit den Ländern noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz in den folgenden Tagen.
Hinter diesen drei Begriffen stehen Leistungen, auf die Hunderttausende Menschen täglich angewiesen sind: Kinder Alleinerziehender, deren Vater oder Mutter keinen Unterhalt zahlt. Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die ohne Schulbegleitung keinen Unterricht besuchen könnten. Und Jugendliche ohne Familie, die nach der Jugendhilfe gerade erst anfangen, selbst zu leben.
Kostensteigerung ohne Gesetzesfehler — warum die Argumentation trügt
Merz begründet seine Pläne mit einer „Kostenexplosion”. Die Zahlen sind real: Die Kommunen gaben 2025 insgesamt 25,2 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe aus, 11,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII kostete 20,0 Milliarden Euro, ein Plus von 8,8 Prozent. Das kommunale Gesamtdefizit erreichte mit 31,9 Milliarden Euro den höchsten Stand seit der deutschen Vereinigung.
Was Merz nicht sagt: Die Kostensteigerungen sind überwiegend nicht auf die Gesetze selbst zurückzuführen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund beziffert den Anteil der Gesetzesreform am Ausgabewachstum in der Eingliederungshilfe auf lediglich 10 bis 12 Prozent.
Den Löwenanteil verursachen Inflation, steigende Personalkosten und eine wachsende Zahl von Leistungsberechtigten. Der Paritätische Gesamtverband belegt für die Kinder- und Jugendhilfe, dass zwischen 2006 und 2023 mindestens 43 Prozent des nominalen Ausgabenanstiegs durch Inflation aufgezehrt wurden.
Wer die Gesetze kürzt, trifft deshalb nicht die Ursache der Kostensteigerung, sondern die Menschen, die auf sie angewiesen sind.
Unterhaltsvorschuss: Bis zu 394 Euro im Monat auf dem Spiel
Der Unterhaltsvorschuss, geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), greift, wenn ein Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Das Jugendamt zahlt dann vor und holt das Geld beim Unterhaltspflichtigen zurück. Seit einer Reform 2017 erhalten Kinder bis zum 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss, ohne Zeitlimit.
Die Beträge 2026: 227 Euro monatlich für Kinder von null bis fünf Jahren, 299 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren, 394 Euro für Kinder von zwölf bis siebzehn Jahren.
Das Arbeitspapier schlägt vor, die Reform von 2017 vollständig rückgängig zu machen. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss wieder nur noch bis zum zwölften Geburtstag gezahlt werden — und maximal 72 Monate lang. Nach Angaben des Paritätischen Gesamtverbands waren 2024 mehr als 850.000 Kinder auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen.
Wer einen 13- oder 16-jährigen Sohn allein erzieht und monatlich 394 Euro Unterhaltsvorschuss bekommt, verlöre diese Leistung komplett. Das bedeutet in vielen Haushalten den Unterschied, zwischen knapp über und unter dem Existenzminimum zu leben.
Wer knapp über der Bürgergeldgrenze liegt, würde durch den Wegfall unter diese Grenze rutschen. Und damit werden die Kosten nur verschoben: vom UVG zum Jobcenter.
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Eingliederungshilfe: Was der Rotstift für Kinder mit Behinderung bedeutet
Die Eingliederungshilfe, seit 2020 im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert, finanziert Schulbegleitung, Assistenz im Alltag, Wohnunterstützung und Mobilität für Menschen mit Behinderung. Ohne sie könnten viele Menschen mit Behinderung nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben. 2024 bezogen rund 1,03 Millionen Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe — davon rund 325.000 Kinder unter 18 Jahren.
Kein individueller Anspruch auf Schulbegleitung
Das Arbeitspapier schlägt vor, den individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung zu streichen. Das würde bedeuten: Ob ein Kind mit körperlicher oder geistiger Behinderung Unterstützung im Unterricht bekommt, wäre keine Rechtsfrage mehr, sondern eine Ermessensentscheidung der Träger.
Wer heute einen bewilligten Bescheid hat, hat Bestandsschutz für den laufenden Zeitraum. Doch beim nächsten Folgeantrag würde das dann geltende Recht greifen.
“Ungeheuerliche” Unterstellung
CDU-Behindertenbeauftragter Wilfried Oellers versuchte zu beschwichtigen: Man plane keine Einschnitte. Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt widersprach: Menschen mit Behinderung erhalten ausschließlich bedarfsgerechte Unterstützung.
Wer die Kostenentwicklung als Beleg für übermäßige Inanspruchnahme wertet, unterstelle, dass Betroffene zu Unrecht Leistungen beziehen. Das sei, so Schmidt, „ungeheuerlich”.
Jugendhilfe: Wer mit 18 allein auf der Straße steht
Kinder und Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen aufgewachsen sind, werden beim Übergang ins Erwachsenenleben begleitet. Diese Nachbetreuung nach dem 18. Geburtstag ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert.
Das Arbeitspapier schlägt vor, sie abzuschaffen. Ein 18-jähriger, der sein Leben lang im Heim war, hätte ab dem Tag seines Geburtstags kein Netz mehr. Die Zahl junger Menschen auf der Straße hat sich nach Parlamentsberichten in den vergangenen Jahren verdreifacht.
Was das für konkrete Handlungsmöglichkeiten bedeutet, und was Betroffene jetzt tun können, bevor ein Gesetz in Kraft tritt — zeigt der folgende Abschnitt.
Was Betroffene jetzt wissen müssen
Beschlossen ist nichts. Kein laufender Bescheid verliert seine Gültigkeit. Die Pläne sind auf Arbeitspapier-Ebene, kein Kabinettsbeschluss, keine Bundestagslesung, kein Gesetz. Aber Merz hat die Richtung öffentlich benannt, und Verhandlungen laufen.
Wer Unterhaltsvorschuss für ein Kind über zwölf Jahren bezieht, sollte prüfen, ob das Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro (bei Bürgergeld-Bezug Voraussetzung ) aktuell dokumentiert ist.
Wer Eingliederungshilfe für ein Kind in der Schule hat, sollte den Bewilligungszeitraum kennen: Läuft der Bescheid in diesem Jahr aus, sollte der Folgeantrag vor einer möglichen Gesetzesänderung gestellt werden.
Wer aus der Jugendhilfe herauswächst, sollte frühzeitig mit dem Jugendamt klären, welche Anschlussleistungen noch vor dem 18. Geburtstag beantragt werden können.
Widerspruch einlegen
Wer einen Bescheid erhält, der Leistungen einschränkt, hat in der Regel einen Monat Zeit für Widerspruch. Kostenlose Beratung bieten VdK, SoVD und die EUTB-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX) an. Wer jetzt handelt, verteidigt Leistungen auf festem rechtlichem Boden — nicht auf politischem.
Quellen
Paritätischer Gesamtverband: Drohender Kahlschlag bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe (16.04.2026), Statistisches Bundesamt: Kommunen verzeichnen im Jahr 2025 neues Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro (01.04.2026), Statistisches Bundesamt: 1 029 000 Personen erhielten 2024 Leistungen der Eingliederungshilfe.




