Unterhaltsvorschuss soll gekürzt werden

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Die Debatte um den Unterhaltsvorschuss hat eine neue Schärfe bekommen. Auslöser ist ein veröffentlichtes internes Arbeitspapier, in dem vorgeschlagen wird, die Erweiterung des Unterhaltsvorschusses aus dem Jahr 2017 wieder zurückzunehmen.

Das wäre ein tiefer Einschnitt für Alleinerziehende und ihre Kinder. Noch ist daraus kein Gesetz geworden, doch schon die Überlegung zeigt, wie stark der finanzielle Druck auf Sozialleistungen inzwischen in politische Vorschläge übersetzt wird.

Worum es bei dem Vorschlag konkret geht

Im Papier heißt es, die Ausweitung der Leistungsberechtigung seit 2017 solle rückgängig gemacht werden. Gemeint ist damit, dass der Unterhaltsvorschuss wieder nur für Kinder bis maximal 12 Jahre und nur für höchstens 72 Monate gezahlt werden soll, statt wie bislang bis zur Volljährigkeit und ohne diese frühere Zeitgrenze.

Der Vorschlag stammt laut dem veröffentlichten Dokument von den kommunalen Spitzenverbänden. Als erwartete Entlastung werden rund 1 Milliarde Euro genannt, aufgeteilt auf Bund, Länder und Kommunen.

Warum der Unterhaltsvorschuss für viele Familien so wichtig ist

Der Unterhaltsvorschuss greift dann, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt oder nur unregelmäßig zahlt. Für viele Alleinerziehende ist diese Leistung kein Zusatz, sondern ein fester Bestandteil der monatlichen Absicherung.

Nach aktueller Rechtslage können Leistungen grundsätzlich für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Die frühere Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde 2017 aufgehoben, was von Behörden und amtlichen Informationsseiten weiterhin so dargestellt wird.
Gerade in Haushalten mit knappen Spielräumen kann schon der Wegfall einiger hundert Euro im Monat die Lage spürbar verschärfen. Die Folgen reichen dann oft von Zahlungsproblemen bei Miete, Schulbedarf und Freizeit bis hin zu einem erneuten Abrutschen in andere Sozialleistungen.

Die Begründung hinter den Kürzungsplänen

Im Arbeitspapier wird argumentiert, dass sich der Kreis der Leistungsbeziehenden seit der Reform stark vergrößert habe. Dort wird ausgeführt, die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Bezug sei von 427.031 im Jahr 2016 auf 855.642 im Jahr 2024 gestiegen, während die Ausgaben von 860,67 Millionen Euro auf 3,24 Milliarden Euro gewachsen seien.

Außerdem verweisen die Verfasser darauf, dass Alleinerziehende heute häufiger erwerbstätig seien und ergänzend Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen könnten. Genau dieser Gedanke ist brisant, weil er eine Verschiebung nahelegt: Weg von einer gezielten familienbezogenen Leistung, hin zu anderen Sicherungssystemen.

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Was Kritiker daran problematisch finden

Kritik kommt vor allem daher, dass hier nicht die eigentliche Ursache getroffen würde. Denn das Problem entsteht meist nicht dadurch, dass Alleinerziehende zu gut abgesichert wären, sondern dadurch, dass Unterhalt ausbleibt und der Staat die Lücke schließen muss.
Hinzu kommt ein zweiter Einwand. Wer den Unterhaltsvorschuss kürzt, spart womöglich nicht dauerhaft, sondern verlagert Kosten in andere Bereiche wie Bürgergeld, Wohngeld oder kommunale Hilfen.

Auch politisch ist der Vorschlag heikel, weil er ausgerechnet Familien treffen würde, die oft ohnehin unter hohem Druck stehen. Der Paritätische spricht in seiner Veröffentlichung von drastischen Einschnitten und verweist darauf, dass das Papier aus einer nicht öffentlichen Bund-Länder-Arbeitsgruppe stammt.

Was derzeit gilt und was sich ändern würde

Derzeitige Regelung Vorgeschlagene Kürzung
Anspruch grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch wieder nur bis maximal 12 Jahre
Keine allgemeine Höchstbezugsdauer von 72 Monaten Wiedereinführung einer Höchstbezugsdauer von 72 Monaten
Unterhaltsvorschuss als eigenständige Absicherung bei ausbleibendem Unterhalt Stärkere Verweisung auf andere Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld
Heutige Rechtslage beruht auf der Reform von 2017 Rücknahme dieser Reform

Ist die Kürzung schon beschlossen?

Nein, beschlossen ist sie bislang nicht. Derzeit geht es um ein internes Vorschlagsbuch, das veröffentlicht wurde und nun politischen Druck erzeugt.

Gerade deshalb ist die Debatte aber so wichtig. Solche Papiere zeigen oft früh, in welche Richtung Überlegungen gehen, lange bevor daraus ein Gesetzentwurf wird.

Was die Diskussion über Familienpolitik zeigt

Die Auseinandersetzung zeigt, wie sehr Sozialpolitik inzwischen unter Spardruck steht. Wenn der Unterhaltsvorschuss wieder enger gefasst würde, träfe das nicht nur einzelne Haushalte, sondern das Verständnis davon, wie der Staat auf ausbleibenden Kindesunterhalt reagiert.
Dabei geht es auch um eine Gerechtigkeitsfrage. Denn Kinder können nichts dafür, wenn ein Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, und Alleinerziehende können dieses Risiko oft nicht aus eigener Kraft auffangen.

Beispiel aus der Praxis

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihrer 14-jährigen Tochter in einer Mietwohnung und arbeitet in Teilzeit. Der Vater zahlt seit Monaten keinen Unterhalt, deshalb springt bislang der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein. Würde die Reform von 2017 zurückgenommen, könnte genau dieser Anspruch für die Tochter entfallen, weil sie älter als 12 Jahre ist. Für den Haushalt hieße das nicht nur weniger Geld am Monatsende, sondern unter Umständen auch den Gang in andere Leistungssysteme, obwohl sich am eigentlichen Problem nichts geändert hat.

Quellen

Veröffentlichtes Arbeitspapier „Drohender Kahlschlag im Sozialen“ des Paritätischen Gesamtverbands mit dem Abschnitt zum Unterhaltsvorschussgesetz und den vorgeschlagenen Kürzungen.
Amtliche Informationen zum Unterhaltsvorschuss und zur geltenden Anspruchsdauer bis zur Volljährigkeit.
Berichte des Bundestags zur aktuellen politischen Debatte über eine Reform des Unterhaltsvorschusses.