Jobcenter will 33.000 Euro zurück: Bürgergeld-Bezieher war im Ausland

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Ein Fall aus Bremen zeigt, wie teuer ein unerlaubter Auslandsaufenthalt für Bürgergeld-Beziehende werden kann.

Ein Ehepaar sollte rund 33.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem festgestellt worden war, dass es sich über längere Zeit nicht in Deutschland aufgehalten hatte. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte die Rückforderung weitgehend und stellte klar, dass bei fehlender Erreichbarkeit kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestehen kann.

Besonders schwer wiegt dabei nicht die Reise an sich, sondern die fehlende Mitteilung und der Verdacht, dass der tatsächliche Aufenthaltsort verschleiert wurde.

Der Fall aus Bremen: Gemeldet in Deutschland, gelebt im Ausland

Nach den Feststellungen des Gerichts war das betroffene Ehepaar in Bremen gemeldet und erhielt seit 2014 Leistungen nach dem damaligen Hartz-IV-System, später Bürgergeld.

Bei einer Kontrolle am Bremer Flughafen im Jahr 2018 fielen Stempel in den Reisepässen auf, die auf einen längeren Aufenthalt im Ausland hindeuteten. Das Jobcenter stellte daraufhin die Zahlungen ein und verlangte bereits gezahlte Leistungen zurück.

Die Betroffenen wehrten sich rechtlich gegen die Rückforderung. Sie machten geltend, sie hätten sich weiterhin in Deutschland aufgehalten oder seien jedenfalls nicht durchgehend abwesend gewesen. Das Gericht sah jedoch keine belastbaren Nachweise dafür, dass sie für Vermittlungsbemühungen des Jobcenters erreichbar waren.

Nach Angaben des Landessozialgerichts ergab die Beweisaufnahme ein anderes Bild. Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht überzeugend belegt werden konnte. Damit blieb die Rückforderung in Höhe von rund 33.000 Euro bestehen.

Auslandsreise ist nicht automatisch verboten

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erlaubten Reise und einem nicht gemeldeten Auslandsaufenthalt. Bürgergeld-Beziehende dürfen grundsätzlich verreisen, auch ins Ausland. Entscheidend ist, dass die Abwesenheit vorher mit dem Jobcenter abgestimmt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Nach § 7b SGB II kann ein Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, wenn das Jobcenter zustimmt und die Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Für bestimmte Abwesenheiten, etwa aus Erwerbstätigkeit, gelten besondere Regeln.

Wer ohne Zustimmung abreist, geht ein erhebliches Risiko ein. Das Jobcenter kann Leistungen stoppen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Je länger der Zeitraum ist, desto höher kann die Summe ausfallen.

Warum 33.000 Euro zusammenkommen können

Eine Rückforderung in dieser Höhe wirkt auf den ersten Blick außergewöhnlich. Sie entsteht jedoch schnell, wenn über mehrere Jahre Regelleistungen, Kosten der Unterkunft und weitere Zahlungen geflossen sind. Bei Bedarfsgemeinschaften können sich die Beträge zusätzlich erhöhen.

Im Bremer Fall ging es nicht um wenige Tage Urlaub. Nach Darstellung des Gerichts stand der Verdacht im Raum, dass der Lebensmittelpunkt über längere Zeit nicht in Deutschland lag. Genau deshalb fiel die Rückforderung so hoch aus.

Jobcenter prüfen in solchen Fällen nicht nur den Regelsatz. Auch Miete, Heizkosten und sonstige bewilligte Leistungen können betroffen sein. Wurden diese Beträge ohne Anspruch gezahlt, kann die Behörde sie zurückverlangen.

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Beweislast kann sich zulasten der Betroffenen verschieben

Besonders bedeutsam an dem Urteil ist die Frage, wer was beweisen muss. Normalerweise muss eine Behörde ihre Entscheidung begründen und die Tatsachen darlegen, auf die sie sich stützt. Im Bremer Fall sah das Gericht jedoch Anhaltspunkte für eine Täuschung über den tatsächlichen Aufenthaltsort.

Bei einer solchen Sachlage kann es für Leistungsbeziehende schwieriger werden, sich auf bloße Behauptungen zu berufen. Das Landessozialgericht erklärte, es habe keine belastbaren Nachweise für einen Aufenthalt in Deutschland gegeben. Deshalb reichte es nicht aus, nur auf die bestehende Meldeadresse zu verweisen.

Für Betroffene bedeutet das: Wer längere Abwesenheiten nicht sauber dokumentiert oder dem Jobcenter verschweigt, kann später in erhebliche Beweisprobleme geraten. Nachweise über tatsächliche Aufenthalte, Termine, Kommunikation und Rückkehrdaten können dann entscheidend sein.

Welche Pflichten Bürgergeld-Beziehende beachten müssen

Wer Bürgergeld erhält, sollte jede geplante Abwesenheit rechtzeitig melden. Das gilt nicht nur für längere Auslandsreisen, sondern auch für Aufenthalte außerhalb des erreichbaren Bereichs. Die Zustimmung sollte möglichst schriftlich vorliegen, damit es später keinen Streit über die Genehmigung gibt.

Außerdem müssen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitgeteilt werden. Dazu gehören ein Umzug, längere Aufenthalte an einem anderen Ort, Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft und neue Einnahmen. Wer solche Angaben unterlässt, riskiert nicht nur Rückforderungen, sondern auch weitere rechtliche Folgen.

Was das Urteil für andere Leistungsbeziehende bedeutet

Der Bremer Fall bedeutet nicht, dass jede Reise für Bürgergeld-Beziehende problematisch ist. Er zeigt aber, dass ein längerer oder verschleierter Aufenthalt im Ausland den Leistungsanspruch vollständig gefährden kann. Entscheidend ist, ob das Jobcenter vorher informiert wurde und ob die Erreichbarkeit gewahrt bleibt.

Wer eine Reise plant, sollte deshalb nicht erst nach der Rückkehr reagieren. Eine vorherige Abstimmung kann verhindern, dass aus einem Urlaub ein sozialrechtliches Problem wird. Das gilt besonders dann, wenn Termine beim Jobcenter anstehen oder eine Arbeitsaufnahme möglich ist.

Problematisch wird es vor allem, wenn der Eindruck entsteht, dass jemand nur formal in Deutschland gemeldet ist. Eine Wohnung, die nicht tatsächlich genutzt wird, schützt nicht automatisch vor einer Rückforderung. Auch eine Meldeadresse ersetzt keinen tatsächlichen Aufenthalt.

Überblick: Was bei Bürgergeld und Auslandsaufenthalt gilt

Situation Mögliche Folge
Reise wird rechtzeitig mit dem Jobcenter abgestimmt Leistungen können weitergezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Abwesenheit erfolgt ohne vorherige Zustimmung Der Anspruch kann entfallen, bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
Längerer Aufenthalt im Ausland Das Jobcenter kann prüfen, ob der gewöhnliche Aufenthalt noch in Deutschland liegt.
Falsche oder unvollständige Angaben zum Aufenthaltsort Es drohen Rückforderungen, Leistungsstopp und unter Umständen weitere rechtliche Schritte.
Nur formale Meldeadresse in Deutschland Eine Meldeadresse allein reicht nicht aus, wenn der tatsächliche Aufenthalt nicht belegt werden kann.

Rückforderung kann existenzielle Folgen haben

Eine Forderung von 33.000 Euro ist für viele Haushalte kaum zu bewältigen. Jobcenter können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Ratenzahlungen prüfen, doch die Forderung verschwindet dadurch nicht. Für Betroffene kann ein solcher Bescheid über Jahre finanzielle Folgen haben.

Hinzu kommt, dass mit dem Leistungsstopp weitere Probleme entstehen können. Wenn keine Bürgergeldzahlung mehr erfolgt, können auch Mietzahlungen und Beiträge zur Krankenversicherung betroffen sein. Dadurch kann sich aus einer nicht gemeldeten Abwesenheit schnell eine umfassende Krise entwickeln.

Umso wichtiger ist es, Bescheide des Jobcenters ernst zu nehmen. Wer eine Rückforderung erhält, sollte Fristen prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn die Entscheidung fehlerhaft ist oder Zeiten falsch berechnet wurden.

Fazit: Nicht die Reise ist das Problem, sondern das Verschweigen

Der Fall aus Bremen zeigt, wie streng die Regeln beim Bürgergeld ausgelegt werden können, wenn Leistungsbeziehende im Ausland leben oder längere Abwesenheiten nicht melden. Eine Rückforderung von rund 33.000 Euro ist die Folge jahrelanger Zahlungen, die das Gericht im Ergebnis nicht als rechtmäßig ansah. Für andere Betroffene ist die Lehre klar: Auslandsaufenthalte müssen vorher mit dem Jobcenter abgestimmt werden.

Wer Bürgergeld bezieht, sollte Abwesenheiten dokumentieren, Genehmigungen aufbewahren und auf Schreiben des Jobcenters reagieren. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und rechtliche Risiken reduzieren. Transparenz gegenüber der Behörde ist der beste Schutz vor späteren Rückforderungen.