Hartz IV: Haftpflicht und Hausratversicherung

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Hartz IV Empfänger erhalten ergänzenden Sozialhilfeleistungen für Haftpflicht- und Hausratversicherung

Wer Sozialhilfe oder Sozialleistungen (ALG II Bezug) erhält, kann bei der zuständigen Arge die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung und für eine Hausratversicherung geltent machen.

Das Sozialgericht in Düsseldorf (Aktenzeichen: S29 SO 49/06 -1/08) gestand einer Hartz IV Betroffenen einen jährlichen Beitrag von 80 Euro für eine Hausrat sowie 55 Euro für eine private Haftpflichtversicherung zu. Die Frau hatte geklagt, weil die Arge ihr die Jahresbeiträge verweigert hatte. Das Sozialgericht machte jedoch deutlich, dass diese beiden Versicherungen bei den ergänzenden Sozialhilfeleistungen berücksichtigt werden müssen.

Ist man darauf angewiesen, ergänzend zum eigenen Einkommen ergänzendes ALG II zu beziehen, so müssen bei der Berechnung der Sozialleistungen Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherung in einem angemessenen Umfang berücksichtigt werden. Das heißt, dass die Sozialhilfeleistung um bis zu 6,67 EUR monatlich erhöht wird, wenn die betroffene Person über eine Hausratsversicherung verfügt.

Der Sozialrichter in Düsseldorf machten deutlich, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Risiken absichern müssen. Die Haftpflichtversicherung sowie die Hausratversicherung sind "angemessen", weil diese im ähnlichen Maße notwendig sind, wie gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen und von fast allen Volljährigen Bundesbürgern mit eigenem Haushalt sowie eigenem Einkommen abgeschlossen werden. (24.08.2008)

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