Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Jobsuche Hartz IV Forum Hartz IV Newsletter Fragen & Antworten Hartz IV Anti Hartz IV Termine Hartz IV Links Hartz IV Download Bewerbungshilfe Hartz IV & Kind GEZ Befreiung bei Hartz IV ALG II Probleme Hartz IV Musterwidersprüche Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Presse zu Hartz IV Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen
Startseite Hartz IV News

Hartz IV News


Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Suchen Günstigen Strom suchen Henrico Frank, Kurt Beck und das Leben danach Hartz IV Chat Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Übersicht Hartz IV Beratungsstellen Was bekommt man bei Hartz IV / Regelleistung Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns RSS News einbinden Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Sitemap Heizkosten Check Impressum Kontakt

Hartz IV Urteil zum Zuflussprinzip

Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte: Später Lohn im Folgemonat kann die erste ALG II Zahlung kosten.

Ein erwerbsloser Mann aus Nordrhein-Westfalen sowie eine Frau aus Bayern klagten vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, da sie kein Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten haben. Die Arge verweigerte die Zahlung der Hartz IV Sozialleistung, da beide noch rückwirkend von ihrem letzten Arbeitgeber ihr Gehalt bezogen. Die Kläger argumentierten jedoch, dass das Geld zuvor rechtmäßig verdient worden sei und die laufenden Kosten durch eine Kontoüberziehung beglichen worden seien. Die zuständigen Sozialgerichte teilten diese Argumentation nicht, deshalb eine Klage vor dem BSG.

Doch das Bundesgericht teilte die Einschätzung der Landessozialgerichte und bestätigte die Praxis der Argen. Somit gilt das sogenannte Zuflussprinzip; Wenn auf das Konto ein Gehalt eingeht, so gilt dies als Berechnungsbasis. Dies gilt auch bei Rückzahlungen und Erstattungen (BSG, Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).

Der DGB Rechtsschutz hatte die Klage der beiden Betroffenen unterstützt und zeigt sich trotz der Niederlage "froh". Denn das Urteil bestätigt auch, dass ALG II Empfänger auch dann Sozialleistungen erhalten, wenn sie eine erneute sozialpflichtige Beschäftigung (Arbeit) annehmen. So muss die Arge im ersten Monat der Arbeitsaufnahme weiterhin den vollen Hartz IV Satz bezahlen. Stichworte: Hartz IV, ALG II; Zuflussprinzip, Lohn und Hartz IV (30.07.2008)


Bedarfsgerechte Wohnungen suchen
Hartz IV: Lehrer müssen ALG II beantragen Rauswurf aus der SPD für Hartz IV Verfechter?