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Verfassungsklage gegen Hartz IV Regelsätze

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob die Hartz IV Kinderregelsätze sowie der Eckregelsatz für Erwachsene Verfassungsgerecht sind.

Die Fachkundige Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1523/08 (Hartz IV) liegen vor

Die Verfassungsbeschwerde einer allein stehenden Frau aus dem Rhein Neckar-Kreis Karlsruhe –Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klägerin Prozesskostenhilfe gewährt, die nach erfolgloser Klage gegen die Höhe der Hartz IV-Regelleistungen vor dem Bundessozialgericht nun mittels einer Verfassungsbeschwerde dagegen zur Wehr setzen will. (siehe auch: Gleichzeitig haben die höchsten Richter dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung, allen Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als Beteiligte die eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis zum 30.November 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme aufgegeben. Dazu wurden neben dem Statistischen Bundes amt, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Sozialverbände als sachkundige Dritte um eine Stellungnahme gebeten.Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und können ab sofort gelesen werden. Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut kann hier als PDF Dokument herunter geladen werden.

Die fachlichen Stellungnahmen (alle als PDF Dokumente):
Stellungnahme des Sozialgerichtstages
Stellungnahme des Vereins für öffentliche und private Fürsoge e.V.
Stellungnahme Deutscher Caritasverband
Stellungnahme Bundesverband Diakonie
Stellungnahme VDK
Stellungnahme DGB
Stellungnahme Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesregierung
Anhang 1 BMAS
Anhang 2. BMAS
Anhang 3 BMAS
Auskunft Bundessozialgericht

Kommentare zu den Stellungnahmen erfolgen in den nächsten Tagen auf erwerbslosenforum.de. Gerne dürfen auch fachliche (!) Kommentare an redaktion@erwerbslosenforum.de gesendet werden. (Quelle: Erwerbslosenforum Deutschland, 12.01.2009)

Anstieg der Hartz IV Klagen: Mit Erfolg Rente: Rentenkürzung wäre ungeheuerlich