Hartz IV: Willkür der Jobcenter – Klagen lohnt!

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Willkür der Jobcenter – Klagen lohnt sich
Zumutungen der Jobcenter sollten Hartz-IV- Abhängige nicht hinnehmen. Sich juristisch zu wehren, führt in vielen Fällen zum Erfolg. Dies sagen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die Sabine Zimmermann von der Partei DIE LINKE vorliegen.

Nahezu jede zweite Klage ist erfolgreich, im Vergleich zu anderen Klagen ist das ein extrem hoher Anteil. Fast 10.000 Hartz-IV-Betroffene klagen jeden Monat gegen Bescheide des Jobcenters, fast 5.000 von ihnen sind erfolgreich. Die Betroffenen klagen besonders gegen Rückzahlungsforderungen und die Weigerung der Jobcenter, Unterkünfte zu zahlen. Im September 2016 beschäftigten sich die Gerichte mit 189.340 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide.

Willkür und Fehler
Zimmermann hält das Hartz-System anfällig für Fehler und Willkür. Die Gesetze würden zu häufig geändert, um sie zu durchschauen und zu verstehen.

Die Politikern erläutert: „Die Antragstellenden müssen sich oft wehren, weil die Kosten für ihre Wohnung nicht gedeckt sind, oder weil die Jobcenter monatelang gar nicht tätig werden. In der Zwischenzeit warten die Menschen auf Geld, das sie für das Notwendigste im Leben brauchen."

Hunger und Elend
Hartz-IV-Abhängige, die klagen, leben während des Verfahrens nicht nur in psychischer Unsicherheit. Sie bekommen auch kein Geld, das heißt im Klartext: Sie hungern, und sie frieren – in einem der reichsten Länder der Welt. Zimmermann fordert, in den Zeiten schwebender Verfahren, Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicheurng zu ersetzen. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: redaktion93 – fotolia

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