Hartz IV Widersprüche noch erfolgreicher!

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Immer mehr Menschen überprüfen ihren Hartz IV Bescheid per Widerspruch erfolgreich!

30.10.2017

Laut einer Antwort einer kleinen Anfrage durch Katja Kipping (Die Linke) waren 44,5 Prozent aller Widersprüche bei Hartz IV im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten erfolgreich, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.

Bei Widersprüchen gegen Sperrzeiten (Entzug des Arbeitslosengeldes) sieht es ähnlich wie bei den Widersprüchen gesamt aus: Im Jahr 2016 waren 43,2 Prozent der Widersprüche der Betroffenen gegen Sperrzeiten ganz oder teilweise erfolgreich, im Jahr 2015 43,3 Prozent. Die Quote der (teilweise) erfolgreichen Klagen gegen Sperrzeiten lag sogar über der Quote aller erfolgreichen Klagen von Betroffenen im Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches III: Im Jahr 2016 endeten 40,8 Prozent der Klagen gegen Sperrzeiten ganz oder teilweise mit Erfolg für die Betroffenen, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Damit ist die Erfolgsquote der Widersprüche und Klagen gegen Sperrzeiten sogar höher als die gegen Sanktionen im SGB II.

Hartz IV Bescheid überprüfen lassen!
Diese Situation zeigt, dass es massenhaft rechtswidrige Amtshandlungen seitens der Bundesagentur für Arbeit gibt. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen, da viele Betroffene keinen Widerspruch einlegen bzw. Klagen führen. Daher gilt: Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt. Im Gegenteil. Rechtliche Wehr zeigt oft Erfolg! Außerdem: Die rechtswidrige Praxis der Bundesagentur für Arbeit muss dringend beendet werden. Um erfolgreich den Hartz IV Bescheid kostenlos zu übeprüfen und wenn nötig einen Widerspruch einzulegen, empfehlen wir diese erfolgreiche Online-Kanzlei. Für Hartz IV Beziehende ist die Überprüfung sowie der Widerspruch vollkommen kostenfrei. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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