Hartz IV: Sozialbeamte fordern Zwangsarbeit

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Hartz IV Bezieher sollen verpflichtend in der Pflege arbeiten

24.09.2013

Das Durchschnittsalter der Einwohner in Mittelsachsen steigt ebenso wie im restlichen Bundesgebiet. Der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen soll nach dem Willen einiger Kreisbeigeordneter durch Arbeitsverpflichtungen von Hartz IV-Beziehern begegnet werden. So sagte der oberste Sozialbeamte Mittelsachsens, Dieter Steinert, gegenüber der Freien Presse: "Zu viele sitzen untätig zu Hause und haben keine Chance auf einen Job."

„Tabus brechen“ wollen die Verantwortlichen. Das sei „ein Ergebnis“ der jüngsten Regionalkonferenz. Tabubruch heißt hier jedoch nichts anderes, als Hartz IV-Bezieher zur Pflege von älteren Menschen zu zwingen. "Jeder Leistungsbezieher sollte verpflichtet sein, etwas für die Gesellschaft zu tun", sagte Steinert. Zwar wisse er, dass viele Menschen dieses Vorhaben kritisieren, da es eine Arbeitsverpflichtung bereits zu Zeiten des Nationalsozialismus in Deutschland gab, dennoch sei er für die Verpflichtung von Hartz IV-Beziehern. Es sei „ein Umdenken“ notwendig, so der Sozialbeamte. Die Arbeitsstunden sollen nach dem Willen des Beamten von den Kommunen koordiniert werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen müssen jedoch Gesetze geändert werden. 15 Stunden pro Woche sollen die Betroffenen mindestens arbeiten. Und das offenbar ohne jegliche Entlohnung.

Steffen Köcher, Geschäftsführer der Seniorenheime Freiberg, zeigte sich wenig begeistert von derlei Vorschlägen. Ein Mangel an Personal lasse sich hierdurch nicht beheben. Viele besser sei Pflegende angemessener zu vergüten, damit das Berufsbild wieder interessanter werde.

Schier unglaublich ist hingegen die Einstellung des Bürgermeisters Dieter Greysinger (SPD). Er befindet die Idee als gut, gibt jedoch zu bedenken, dass „für die Altenpflege ist nicht jeder geeignet“ sei. Aber die Leute könnten seiner Meinung nach dann Müll wegräumen oder Grünanlagen pflegen.

„Die Forderungen widersprechen eindeutig dem Grundgesetz“, mahnt Sebastian Bertram. Darin steht im Artikel 12, dass „alle Deutschen das Recht haben, ihren Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“ Die Sozialbeamten wissen anscheinend selbst, „dass sie damit nationalsozialistische Forderungen aufstellen“, so Bertram. Um so unverständlicher, dass sie dies als „Tabubruch“ deklarieren und Grundrechte von Hartz IV Betroffenen massiv außer Kraft setzen wollen. „Das ist einfach nur menschenverachtend“. Statt über solche Zwangsarbeitsmaßnahmen zu debattieren, sollten sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen werden. Diese könnten auch in der Pflege sein, „aber nicht zu einem Lohn, bei dem die Arbeitnehmer mit Hartz IV aufstocken müssen.“ Bertram empfiehlt den Sozialbeamten mit einem ironischen Unterton „mit gutem Beispiel voran zu gehen und selbst für den Hartz IV Regelsatz zu arbeiten, um der Gesellschaft etwas zurück zu geben.“ (ag)

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

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