Hartz IV: Direktversicherung bei ALG II sicher

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Eine Lebensversicherung ist bei Antrag von Arbeitslosengeld II sicher

Welches Vermögen wird bei Hartz-IV mit angerechnet. Diese Frage taucht immer wieder auf und sorgt für alle Seiten für Uneinigkeit. Das Sozialgericht Leipzig hat jedoch nun fest gelegt, dass eine Lebensversicherung zur Absicherung im Alter kein "Verwertbares Vermögen" ist. Bei der Prüfung auf Anspruch auf ALG II darf nur "Verwertbares Vermögen" mit angerechnet werden. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Vermögen in Form von Altersabsicherung nicht angerechnet werden darf.

In einem konkreten Fall hatte sich das Jobcenter geweigert, das volle Arbeitslosengeld auszuzahlen. Es wurde darauf bestanden, dass der Kläger sein Vermögen erst aufbrauchen soll. Doch die Lebensversicherung wird erst 2022 voll ausgezahlt, so dass der Kläger keine Möglichkeit hat, diese entsprechend ohne Wertverlust aufzulösen. Gerade bei Lebensversicherungen ist die Wertminderung bei vorzeitiger Auflösung sehr hoch. Das Gericht gab dem Kläger recht, der nun das volle ALG II erhält.

Auch Kapitalversicherung sicher

Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, gehört nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV. In einem anderen Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht. Betriebliche Altersabsicherung gilt somit auch nicht als "Verwertbares Vermögen" bei der Beantragung von ALG II. (30.03.07)