Hartz IV Sanktionen trotz freiwilliger Teilnahme

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Wer nicht zu ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen geht, muss mit Sperrzeiten und Sanktionen rechnen

18.01.2012

Hartz IV Bezieher werden gezwungen an ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen teilzunehmen, auch wenn diese vom Grundsatz her freiwillig sind. Weigern sich Betroffene, so drohen Sanktionen in Form von Kürzungen des Arbeitslosengeld II oder Sperrzeiten. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ an die schwarz-gelbe Bundesregierung.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8291) auf eine kleine Anfrage der LINKEN mitteilte, drohen Hartz IV Empfängern Sanktionen, wenn dies „ohne gewichtigen Grund“ an einer psychologischen oder ärztlichen Untersuchung, angeordnet durch den Leistungsträger (Jobcenter), nicht teilnehmen. Dann komme es zu „Sperrzeiten oder Sanktionen“, wie es hieß.

Die Linken hatten schon einmal eine ähnliche Anfrage gestellt, worauf die Bundesregierung mit fast identischem Text geantwortet hatte. In der aktuellen Antwort schreibt die Regierung, „dass allein das Nichteinverständnis mit einer solchen Untersuchung kein wichtiger Grund sei, zu einem Beratungsgespräch nicht zu erscheinen“. Ferner behaupte die Koalition, dass der „Umstand der Freiwilligkeit bei psychologischen und ärztlichen Untersuchungen“ nicht gleichzeitig „ein Schutz vor Hartz IV Sanktionen oder Sperrzeiten bedeute“. Die Linke kritisiert, dass nunmehr aber nicht von einer „Freiwilligkeit der Teilnahme“ gesprochen werden dürfe, wenn Behörden mit massiven Sanktionen drohen. Schließlich bedeute eine Sanktion der Entzug des Existenzminimums und ist ein massiver Eingriff in die Unversehrtheit des Menschen. (sb)

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