Hartz IV Bezieher werden unter Druck gesetzt

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Hartz IV Bezieher werden mit diesen rechtswidrigen Mietobergrenzen vom Jobcenter unter Druck gesetzt: Stadt Suhl reagiert nicht auf Schreiben von Bürgerin wegen des 4 Jahre alten Mietspiegel für ALG2 Bezieher.

Ich habe schriftlich mehrfach auf diesen alten Mietspiegel die Stadtverwaltung und den Jobcenter darauf aufmerksam gemacht, dass durch diese veralteten Daten immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den ALG2 Beziehern und den Mitarbeitern der Jobcenter entstehen. Jedoch bekam ich keine Reaktion und auch keine Änderung fand statt. Die Mietpreise und Betriebskosten sind in den Jahren angestiegen. Die KdU für ALG 2 Bezieher dafür jedoch nicht. Sie wurden nicht angepasst. Dass ist meiner Meinung Taktik. So können ALG2 Bezieher unter Druck gesetzt werden und bei Überschreitungen müssen sie den Rest selbst bezahlen.

Die Kosten der Unterkunft –Kaltmiete, Kosten der Unterkunft-Kalte Nebenkosten und Heizkosten sind seit 5 Jahren immer noch auf den Regelsatz von 359.00 Euro und werden somit auch von den Jobcenter damit berechnet. Obwohl der neue Mietspiegel der Stadt Suhl immer jedes Jahr neu berechnet und erscheint.

Kosten der Unterkunft –Kaltmiete werden wie folgt berechnet

Für eine 30m2;-Wohnung liegt aktuell der durchschnittliche Mietpreis bei 5,23 EUR/m2;. Bei einer 60m2;-Wohnung zahlt man derzeit durchschnittlich 5,15 EUR/m2; Miete. Der durchschnittliche Mietpreis für eine 100m2; – Wohnung in Suhl liegt zur Zeit bei 6,54 EUR/m2;. Die Kaltmieten für Wohnungen in Suhl und WG Zimmer in Suhl liegen unter den durchschnittlichen Mietpreisen in Deutschland. Die Mietnebenkosten unterscheiden sich oft erheblich. Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung deswegen unbedingt auf Richtigkeit

Luise Müller, Suhl

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

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