Falschmeldung über Hartz IV-Leistungskürzungen

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In den Verlautbarungen der Bundesregierung zu den Etat-Kürzungen bei Hartz IV werden falsche Zahlen veröffentlicht.

(18.09.2010) In den Verlautbarungen der Bundesregierung zu den Etat-Kürzungen bei Hartz IV werden falsche Zahlen veröffentlicht. So heißt es auf der Seite des Deutschen Bundestages:

"Größter Sparposten im Etat sind die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese wurden im Entwurf im Vergleich zu 2010 um rund 4,5 Milliarden Euro gekürzt und liegen 2011 bei insgesamt etwa 33,81 Milliarden Euro (2010: 38,31 Milliarden Euro). Höchster Einzelposten ist die Streichung des Rentenversicherungszuschusses von derzeit monatlich rund 40 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Damit würden jährlich rund 1,8 Milliarden Euro eingespart. Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro sind bei den Arbeitsmarktprogrammen für Hartz-IV-Empfänger vorgesehen."

Nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) kommen jedoch andere Berechnungen heraus. Im Bundeshaushalt 2011 (Entwurf), der in dieser Woche im Bundestag beraten wird,
sind für die gesetzlich geregelten „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II“ für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Hartz IV) nur noch 4,660 Milliarden Euro veranschlagt, 1,540 Milliarden Euro (24,8%) weniger als die im Bundeshaushalt 2010 für diesen Zweck veranschlagten 6,200 Milliarden Euro.

Für Bundesprogramme (nicht im SGB II oder SGB III geregelte Leistungen), die seit dem Haushaltsjahr 2009, im selben Haushaltstitel veranschlagt sind, sind für 2011 insgesamt 640 Millionen Euro veranschlagt (drei Bundesprogramme; neu: „Bürgerarbeit“), 240 Millionen Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2010 veranschlagten 400 Millionen Euro (zwei Bundesprogramme: „Beschäftigungspakte für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“). Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sind im Bundeshaushalt 2011 4,2 Milliarden Euro veranschlagt, 200 Millionen Euro weniger als 2010.

Die Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II“ (und auch für die „Mittel für Verwaltungskosten“) werden gemäß § 46 Abs. 2 SGB II vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen voraussichtlich Ende des Jahres in der „Eingliederungsmittel-Verordnung 2011“ festgelegt – „ohne Zustimmung des Bundesrates“. Das heißt: wie sich die Kürzung dieser „Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II“ bei den einzelnen Grundsicherungsstellen konkret darstellt (Abweichung von den durchschnittlich –24,8%), ist abhängig von diesen noch festzulegenden Verteilungsmaßstäben und deren Abweichung von den für 2010 geltenden Verteilungsmaßstäben.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang zudem: Grundsicherungsstellen können „Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Verstärkung der „Mittel für Verwaltungskosten“ umschichten und umgekehrt. Die Umschichtungen erfolgten schon in den letzten Jahren nahezu ausschließlich „von Eingliederung nach Verwaltung“. Und dass die Verwaltungsausgaben für die „Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) ausgerechnet im Jahr 1 nach der „Neuorganisation“, die Anpassung der Hartz IV-Verwaltungsstrukturen an die an Hartz IV angepasste Verfassung, sinken sollen, ist eher unwahrscheinlich. Es ist zu vermuten, dass die Kürzung der Mittel für die SGB II- „Verwaltungskosten“ im Bundeshaushalt 2011 um 200 Millionen Euro mit einem weiteren Anstieg der Umschichtungen „von Eingliederung nach Verwaltung“ einhergehen wird. (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V., sb)

Bildnachweis: Klaus-Uwe Gerhardt/Pixelio.de.

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