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Durch falsche Hartz-IV Bescheide Rückforderungen

Rückforderungen aufgrund falsch ausgestellter ALG II Bescheide

In den nächsten Wochen müssen sich viele ALG II Bezieher auf Rückforderungen zugunsten der Hartz IV Behörde gefasst machen. Hintergrund seien falsch ausgestellte Bescheide, bei denen die letzte Kindergelderhöhung nicht an das ALG II angerechnet worden sind. Zum ersten Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro. Bei vielen Eltern seien laut Angaben der "Süddeutschen Zeitung" der Betrag nicht angrechnet worden. Bei Hartz IV Betroffenen wird das Kindergeld ungerechter Weise an das ALG II angerechent. Laut Schätzungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe sind über eine Million Haushalte betroffen. Die Familien würden laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den nächsten Wochen einen Rückforderungsbescheid erhalten.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) wies allerdings den Vorwurf zurück, es habe sich um ein schweres Versäunis gehandelt. Vielmehr wäre die Rückforderungen eine sogenannte "technische Folge". Es sei aufgrund der Kürze der Gesetzesverabschiedung und Umsätzung nicht möglich gewesen, alle Hartz IV-Bescheide richtig auszustellen, so der BMAS Sprecher. (23.01.2010)

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