Kein Hartz IV Mehrbedarf bei Diabetes?

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Keine Zuschläge mehr bei Diabetes? Der Dachverband der Wohlfahrtsverbände meint, der ALG II Regelsatz reiche aus.

Laut einiger Pressemeldungen empfielt der Dachverband der Wohlfahrtsverbände; der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, keine Zuschläge mehr bei Diabetes zu gewährleisten. Falls diese Empfehlung durch die Bundesagentur für Arbeit umgesetzt würde, wären rund 100.000 Hartz IV und Sozialhilfe Empfänger von der Streichung des Zuschlags betroffen.

In einem Interview rechtfertigt der Vorstandssprecher des Vereins, Michael Löher, die Kürzungsvorschläge: "Bei Diabetes, erhöhten Fettwerten und weiteren Volkskrankheiten ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine Diät erforderlich, eine gesunde Ernährung ist ausreichend." Löher rät den Betroffenen, äußerst sparsam zu wirtschafteten. Dann sei dies auch mit einem ALG II Regelsatz möglich. Derzeit erhalten Erwerbslose mit folgenden Diabetes-Erkrankungen Mehrbedarfszuschläge: Diabetes mellitus Typ I, Vollkost 25,56 Euro; Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost 51,13 Euro; Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost 51,13 Euro. Bei Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost gibt es allerdings keinen Zuschlag.

Der "Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge" ist ein Zusammenschluss kommunaler Interessenvertreterinnen aus dem Sozialbereich mit Vertreterinnen von Wohlfahrtsverbänden. Nach den Empfehlungen der Experten dieses Vereins, die dazu medizinische und ernährungswissenschaftliche Literatur heranziehen, richten sich in den meisten Fällen auch die Behörden. Nach einer aktuellen IAB Studie reicht der ALG II Regelsatz so schon kaum zum (Über-) Leben. (06.10.2008)

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