Sozialversicherung: Besteht bei mehreren Minijobs eine Beitragspflicht?

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Als Minijobs werden geringfรผgige Beschรคftigungen bezeichnet, mit einem monatlichen Hรถchsteinkommen von 556,00 Euro im Jahr 2025. Fรผr diese mรผssen die Betroffenen keine Beitrรคge in die Sozialversicherungen zahlen. Wie sieht es jetzt aus, wenn jemand nicht einen, sondern mehrere Minijobs hat? Werden diese auch รผber die Minijob-Zentrale abgerechnet?

Minijob und Hauptjob

Ein Minijob ist eine vielversprechende Mรถglichkeit, nebenberuflich Geld zu verdienen und so mehr Einkommen zu haben. Praktisch dabei: Der Minijob ist nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, und die sonstigen Abgaben รผbernimmt der Arbeitgeber.

Keine Beitrรคge zu Sozialversicherungen auรŸer Rente

Als Minijobber mรผssen Sie keine Beitrรคge zu Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Auch von den Beitrรคgen zur Rentenversicherung kรถnnen sich Minijobber auf Antrag befreien lassen. Fรผr den Minijob wird keine Lohnsteuer abgezogen. Minijobber haben also kaum Abzรผge vom Bruttolohn, sind dabei allerdings auch kaum versichert.

Der Arbeitgeber zahlt also eine Pauschale an die Krankenversicherung, an die Rentenversicherung, die Umlagen U 1 und U 2, die Insolvenzgeldumlage, die Pauschalsteuer sowie den jeweiligen Beitrag zur Unfallversicherung.

Nur der erste Minijob ist ein Minijob

Das gilt aber nur beim ersten Minijob zusรคtzlich zu ihrer Hauptbeschรคftigung. Weitere geringfรผgige Beschรคftigungen werden mit der Hauptbeschรคftigung zusammengerechnet und sind dann keine Minijobs mehr.

Wichtig: Das gilt sogar dann, wenn beide Minijobs zusรคtzlich zur Haupttรคtigkeit die Hรถchstgrenze von 556 Euro im Monat nicht รผberschreiten.

Die zweite geringfรผgige Beschรคftigung ist versicherungspflichtig

Nehmen wir an, Sie arbeiten auf einer Zwei-Drittel-Stelle und haben auรŸerdem noch einen Minijob in einem Cafรฉ. Zusรคtzlich fangen Sie in einer zweiten geringfรผgigen Beschรคftigung als Kรผchenhilfe in einem Restaurant an. Im Cafรฉ verdienen Sie rund 250,00 Euro pro Monat, und im Restaurant noch einmal um die 250,00 Euro.

Insgesamt liegen Sie mit den 500,00 Euro pro Monat also deutlich unter der gesetzlichen Grenze einer geringfรผgigen Beschรคftigung von 556,00 Euro. Trotzdem wird jedoch ihr Minijob als Kรผchenhilfe mit der Hauptbeschรคftigung verrechnet und versicherungspflichtig der Krankenkasse gemeldet.

Was passiert bei zwei Minijobs?

Nehmen wir jetzt an, Sie haben keine Hauptbeschรคftigung, sondern arbeiten geringfรผgig beschรคftigt als Kassiererin jeweils vormittags. An manchen Nachmittagen sind Sie zudem als Nachhilfelehrerin tรคtig, ebenfalls im Rahmen eines Minijobs.

Beide Beschรคftigungen unterschreiten fรผr sich genommen die Grenze zur geringfรผgig entlohnten Beschรคftigung. Entfรคllt fรผr Sie jetzt bei beiden Stellen die Pflichtversicherung bei der Krankenkasse?

รœberschreiten beide Minijobs zusammen die Grenze der geringfรผgigen Beschรคftigung?

Es kommt darauf an, ob die beiden Minijobs zusammen die Grenze von 556,00 Euro รผberschreiten. Bei mehreren geringfรผgig entlohnten Beschรคftigungen, die Sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern nebeneinander ausรผben, werden die einzelnen Arbeitsentgelte zusammengerechnet.

รœberschreiten nรคmlich beide Jobs zusammen die Grenze von 556,00 Euro, dann unterliegen beide der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Bleiben beide Einkommen aus den zwei Minijobs hingegen zusammen unter der Grenze von 556,00 Euro, dann sind beide Beschรคftigungen jeweils fรผr sich รผber die Minijob-Zentrale abzurechnen.

Was passiert, wenn der Verdienst kurzzeitig unter die Minijob-Grenze rutscht?

Wenn Sie in der Regel mit beiden Minijobs รผber der Hรถchstgrenze der geringfรผgigen Beschรคftigung liegen und einen Monat in einem oder beiden weniger verdienen, sodass keine 556 Euro auf Ihrem Konto eingehen, dann รคndert das noch nichts an Ihrem Status. Sie sind weiterhin pflichtversichert in der Krankenversicherung.

Erst wenn Sie regelmรครŸig mit beiden Minijobs unter die Grenze der geringfรผgigen Beschรคftigung fallen, endet auch die Versicherungspflicht bei der Krankenkasse.