Alleinerziehende vielfach auf Hartz IV angewiesen

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Studie: 39 Prozent der Alleinerziehenden sind auf Hartz IV angewiesen

12.03.2014

Alleinerziehende erhalten in Deutschland wenig Unterstützung vom Staat. Einerseits sind sie steuerlich benachteiligt, andererseits ist das Unterhaltsrecht in den vergangenen zehn Jahren verschärft worden – zu Ungunsten des alleinerziehenden Elternteils. Einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge sind 39 Prozent der Alleinerziehenden auf Hartz IV angewiesen, bei den Paar-Familien sind es nur sieben Prozent und damit fünfmal weniger.

Politik ist gefordert
Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sieht die Politik in der Pflicht: „Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss die rechtlichen und familienpolitischen Rahmenbedingungen für alleinerziehende Eltern verbessern.“ Wie dringlich diese Forderung ist, bestätigt die deutliche Zunahme der Zahl der Alleinerziehenden. Seit 1996 ist sie um rund ein Viertel gestiegen. Mittlerweile ist etwa jede fünfte Familie betroffen. 2,2 Millionen Kinder wachsen in Deutschland in Familien mit nur einem Elternteil im Haushalt auf. Doch statt insbesondere diese Haushalte zu unterstützen, wird es ihnen durch die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zusätzlich schwer gemacht, so das Ergebnis der Studie.

Rund 1,9 Millionen Kinder sind in Deutschland von Hartz IV betroffen. Jedes zweite davon lebt in einer sogenannten Ein-Eltern-Familie, in denen in neun von zehn Fällen die Mutter alleinerziehend ist. Schuld an dem Problem ist den Experten zufolge vor allem die Politik, die die hohe Belastung durch Beruf, Erziehung und Haushalt nicht ausreichend berücksichtigt. „Sowohl im Unterhaltsrecht als auch im Steuer- und Sozialrecht haben Reformen der vergangenen zehn Jahre den finanziellen Druck auf Alleinerziehende verschärft", schreiben die Autoren der Studie.

So können Alleinerziehende seit der Unterhaltsreform von 2008 kein Geld mehr für die Erziehungsarbeit von ihrem Ex-Partner bekommen, wenn das Kind älter als drei Jahre und ein Betreuungsangebot verfügbar ist. Auch der Kindesunterhalt entlastet die finanzielle Situation von Familien mit nur einem Elternteil im Haushalt wenig. „In zwei Drittel der Fälle werden Unterhaltszahlungen vereinbart, die unterhalb des Existenzminimums liegen; und nur für jedes zweite Kind wird der vereinbarte Unterhalt tatsächlich gezahlt. Die andere Hälfte der Kinder erhält vom getrennt lebenden Elternteil weniger oder gar kein Geld“, teilt die Bertelsmann-Stiftung mit. Einen Unterhaltsvorschuss erhalten die Alleinerziehende, wenn der Ex-Partner nicht zahlt, zudem nur für maximal sechs Jahre und auch nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs des Kindes. Danach sind Ein-Eltern-Familien auf sich gestellt, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.

Alleinerziehende werden fast so hoch besteuert wie Singles
Darüber hinaus wurde im Jahr 2003 der höhere Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende abgeschafft. Alleinerziehende werden aufgrund des wesentlich geringeren Entlastungsbetrags annähernd so besteuert wie Singles. Der Studie zufolge haben Alleinerziehende mit geringerem Einkommen lediglich eine Steuerersparnis in Höhe von 15 Euro pro Monat. Dabei spielt die Zahl der zu versorgenden Kinder keine Rolle.

Andere sozialpolitische Maßnahmen wie der Kinderzuschlag kommen zudem nicht bei den Alleinerziehenden an. Den Kinderzuschlag können Eltern erhalten, die mit ihrem Einkommen das Existenzminimum ihres Nachwuchses nicht decken können. Bei Alleinerziehenden werden aber der Kindesunterhalt und der Unterhaltsvorschuss als Einkommen behandelt, so dass die Leistung meist gar nicht oder nur in geringer Höhe in Anspruch genommen werden kann. „Auch von den Kindergelderhöhungen der letzten Jahre profitieren viele Kinder in alleinerziehenden Familien nicht. Denn lebt die Familie von Hartz IV oder bezieht Unterhaltsvorschuss, wird das Kindergeld vollständig angerechnet“, berichtet die Bertelsmann-Stiftung.

„Kinderarmut mit der Gießkanne zu bekämpfen, die ausgerechnet die Familien ausspart, die Unterstützung dringend benötigen, kann nicht der richtige Weg sein", mahnt Dräger. Die Stiftung rät deshalb zu Maßnahmen, die Alleinerziehenden schnell nützen. So solle beim Unterhaltsvorschuss die Begrenzung von Alter und Bezugsdauer abgeschafft werden. „Im Steuerrecht muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich erhöht werden. Das darf von der Großen Koalition nicht nur diskutiert, sondern muss zeitnah umgesetzt werden", so Dräger. (ag)

Bild: Souza / pixelio.de

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