Pflichtarbeit bei Hartz IV: 1 Euro Jobs

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Für viele Hartz 4 Betroffene ist der Alltag eine Geschichte ohne Ende. Nach zahlreichen Bewerbungen und entsprechenden Absagen stellt sich für viele schnell Resignation und Wut ein. Eine neue JOB Methode namens " 1 Euro Job" soll jenen Betroffenen wieder in den Arbeitsalltag integrieren, dessen Aussichten zur Zeit schlecht auf dem Arbeitsmarkt sind. Aber liegt die Vermutung nicht nahe, dass findige Arbeitgeber einen neuen "Billiglohnsektor" eröffnen?

Auch soziale Einrichtungen haben diese Art von Lohndumping für sich entdeckt. In sozialen, diakonischen Einrichtungen wie z. B. Pflege- Altenheime werden schon seit längerem 1 Euro Jobber eingestellt. Und dies in vielen Regionen Deutschlands bei gleichzeitigem Stellenabbau.

Aber was sind genau 1 Euro Jobs?
"Ein Euro Jobs" sind öffentlich geförderte Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld 2 (ALG II) Empfänger/innen. (nach § 16 SGB II; ab 01.01.05 Pflichtarbeit). Die genaue Ausgestaltung von "Ein Euro Jobs" wir von den Arbeitsagenturen (ARGE) in den unterschiedlichen Regionen flexibel gestaltet. Der Heranziehungsbescheid zur MAE (1 Euro JOB) muss inhaltlich hinreichend bestimmt & begründet sein sowie mindestens folgendes beinhalten: Die Erlassende Behörde, durchführenden Träger, Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeits-Zeiten, Gesamtdauer der Maßnahme und die Höhe der Aufwandsentschädigung.

Was tun, wenn Arbeitslose eine unzulässige oder zweifelhafte Zuweisung für einen 1 Euro JOB erhalten?
Sie sollten umgehend ein Gespräch mit dem ARGE Vermittler suchen und einen Termin vereinbaren: vorrangige Hilfen analog SGB III einfordern, Erforderlichkeit kritisch hinterfragen (Wie soll es nach der Ein Euro Job Maßnahme weiter gehen?), schriftliche Begründung für die Erforderlichkeit aus Sicht der Arbeitsagentur einfordern.

Sie sollten Herausfinden, ob es in der Einsatzstelle einen Betriebsrat (oder auch Mitarbeitervertretung) gibt und mit diesem Kontakt aufnehmen. Dies ist wichtig zur Prüfung der "Zusätzlichkeit". Eine Zusätzlichkeit ist nur dann gegeben, wenn nicht gleichzeitig ein Arbeitsplatz abgebaut wurde oder offene, unbesetzte Stellen nicht besetzt sind, die ihrem Tätigkeitsbereich entsprechen. Dies ist nicht immer offensichtlicht, da viele Arbeitgeber durch sog. Stellenverschiebungen in den Stellenprofilen unternehmen, um Ein Euro Jobber einstellen zu können.

Wenn die ARGE an der Zuweisung des 1 Euro Jobs fest hält, sollten Sie bei begründetem Verdacht einen Widerspruch einlegen. Dabei empfielt es sich, kompetenten Rechtsrat einzuholen, der Ihnen sicher bei Gewerkschaften vermittelt wird. Gleichzeitig sollten Sie einen "Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung" der Zuweisung stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende bzw. Aussetzende Wirkung hat!

Solange der "Antrag auf Aussetzung" nicht positiv beschieden wurde, den ! Euro Job "erst einmal" anfangen, da Sie ansonsten auch bei rechtswidrigen Zuweisungen die Regelleistungen um 30% gekürzt werden können! Wenn Sie den 1 Euro Job angetreten haben, sollten Sie sich unbedingt Notizen darüber machen, warum die Zuweisung nicht rechtsmäßig ist. Das heißt, dass sie alles aufschreiben sollten, was Sie meinen, dass die Stelle rechtswidrig besetzt wurde.

Wie sieht "Ein Euro" Job aus?

Die Einzelfall bezogene Leistung an den Träger besteht aus monatlicher Teilnehmerpauschale von maximal 500 €. Darin enthalten u.a.:
Entschädigung für Mehraufwendungen (z.B. 1 Euro/Std.)
begleitende, betreuende und qualifizierende Maßnahmen
Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie Arbeitskleidung
Förderdauer in der Regel 6 bis 12 Monate
Teilnehmer zählen ab 15 Wochenstunden Pflichtarbeit nicht als arbeitslos
Sanktionen bei Job-Ablehnung ohne wichtigen Grund trotz Rechtsfolgenbelehrung
Urlaub zwei Tage pro vollem Kalendermonat
Gleiche betriebliche Regelungen wie für Arbeitnehmer bei Arbeitszeit, Dienst- und Schutzkleidung, Einlasskontrollen
Betrieb lenkt und organisiert Arbeitseinsatz, nicht die Agentur

Die Fördervoraussetzungen für "Ein Euro Job" (nach §199 SGB III)
Gemeinnützigkeit: Die Arbeitsgelegenheiten müssen unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.

Zusätzlichkeit: Die Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Von dem Erfordernis der Zusätzlichkeit kann im Einzelfall abgesehen werden.

Hinreichende Bestimmtheit / konkrete Beschreibung der Arbeitsgelegenheit: Festgelegt werden z.B.: Art / Umfang / Struktur / Inhalte / Ort / Qualifizierung / Zahl der Teilnehmer usw.

Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit: d.h. Eignung zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bzw. Hinführung an die Integration in Arbeit

Gesamtgesellschaftliches Interesse (z.B. Verbesserung der Infrastruktur, aber nicht: nur öffentliches oder kommerzielles Interesse)

Verbund von Trägern möglich zur Organisation von Zusatzjobs

Einen Musterwiderspruch gegen 1 Euro Jobs finden Sie hier

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