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Hartz IV: Benachteiligung bei Schüler-Ferienjobs

Kinder haften für ihre Eltern. Schüler sind bei Ferienjobs stark benachteiligt

Wenn Schüler aus sogenannten Bedarfsgemeinschaften in den Ferien jobben gehen wollen, ist dies kaum lukrativ. Wenn die Eltern von Hartz-IV Sozialleistungen abhängig sind, müssen die Kinder von ihren Jobs das Geld an die Argen wieder abgegeben. Lediglich 100 Euro sind anrechnungsfrei. Schüler, deren Eltern ein regelmäßigen Einkommen aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, müssen keine Sozialabgaben oder Steuern bezahlen. Der Arbeitsmarktexperte Christian Görke (Die Linke) kritisierte aus gutem Grund diese Ungerechtigkeit. Schließlich hätten auch Kinder aus "Hartz IV Familien" das Recht, einen Job anzunehmen, um das Taschengeld aufzubessern. Für Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften ist dies zudem die einzige Möglichkeit, ein Taschengeld zu erhalten.

Christian Görke sagte zudem, dass die Hartz IV Arbeitsmarktreform Jugendliche "demotiviert und benachteiligt". Als Beispiel nannte Görke folgende Rechnung. Wenn Schüler 400 Euro in den Ferien verdienen, könne derjenige das Geld behalten, dessen Eltern eine Arbeit haben. Schüler aus Hartz IV Familien müssen hingegen 240 Euro abgegeben. Das Geld würde dann mit ALG II Regelsatz verrechnet. (23.07.2008)


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