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Hartz IV: Eigenheim Zinsen, nur angemessene Kosten

Hartz IV: Beim Eigenheim wird nur die ortsübliche Miete übernommen

Erwerbslose, die ein Eigenheim besitzen und die Zinsen für einen Kredit tilgen müssen, erhalten nicht mehr Wohnkosten erstattet, als Mieter. Das Bundessozialgericht (BSG, Aktenzeichen/ B 14/7b AS 34/06 R) in Kassel urteilte, dass die Jobcenter nur die Höhe der ortsüblichen Miete von "angemessener Größe" übernehmen müssen. Demnach erhalten Eigenheim Besitzer nicht mehr Wohnkosten erstattet, als Hartz IV Empfänger, die ein Haus abbezahlen müssen.

Ebenso gilt dies auch für die Heiz- und Nebenkosten. Die tatsächliche Wohnungsgröße des Hauses könne allerdings in Ausnahmefälle berücksichtigt werden, wenn zum Beispiel das Eigenheim abbezahlt ist, jedoch die Heizkosten beglichen werden müssen und ansonsten ein ein Auszug drohe.

In einem konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus dem Raum Berlin geklagt. Das Ehepaar besitzt aus besseren Zeiten ein Eigenheim in der Größe von 90 Quadratmetern. Die monatlichen Kosten für die Kreditzinsen betragen 548 Euro. Das Amt wollte jedoch nur einen Anteil von 310 Euro begleichen. Das Jobcenter begründete die geringe Übernahme der Kosten dafür, dass dies einer ortsüblichen Kaltmiete für zwei Hartz IV Empfänger entspreche. In den Vorinstanzen der Sozialgerichte wurde noch dem Begehren der Kläger entsprochen. Das BSG widersprach jedoch nun dieser Ansicht und gaben den Ämtern recht.

Für viele Eigenheim Besitzer, die auf ALG II Leistungen angewiesen sind, könnte dies nun der Verlust der eigenen vier Wände und somit auch der Verlust der Altersvorsorge bedeuten. (17.04.2008)

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