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Hartz IV: 5000 Euro Strafe für Geschenke


Hartz IV Empfänger dürfen nicht beschenkt werden.
Geschenke, insbesondere Bargeldgeschenke zu Weihnachten, Geburtstagen, Firmungen und Konfirmation können Kürzungen beim Arbeitslosengeld II sowie bei der Sozialhilfe (Sozialgeld) führen. Die Linkspartei hatte eine kleine Anfrage bei der Bundesregierung gestartet, die nun bestätigte, dass auch erhebliche Geldstrafen folgen können, wenn diese "Einkünfte" den Ämtern von den Hartz 4 Empfängern nicht gemeldet werden. Im Wortlaut gab die Bundesregierung zur Antwort: "Geldgeschenke sind den zuständigen Trägern stets anzuzeigen, damit geprüft werden kann, ob der Beschenkte weiterhin hilfebedürftig ist". Auch eine Anzeige wegen "Betrug" kann folgen, wenn man diese Geldgeschenke nicht angebe.

Nicht angerechnet werden Geldgeschenke unter 50 Euro im Jahr, da diese als Bagatell-Fälle angesehen werden. Evangelische und katholische Kirchen hatten in der Vergangenheit gegen diese Praxis protestiert. Die evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann sagte: "Die Reichen dürfen ihre Geschenke behalten, die Armen müssen sie abgeben." Käßmann kündigte an, dass die Kirchen eine Aktion starten wolle, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder aus armen Familien keinerlei Geschenke zu den kirchlichen Festtagen erhalten dürfen, während andere Kinder ganz unbesorgt ihre Geschenke aupacken können.

Ein Ausweg könnte die Vermögensfreigrenze sein
Um einen Ausweg aus diesem Dilema zu erwirken, kann man sich auf die Vermögensfreigrenze für Kinder berufen. So steht jedem Kind ein Freibetrag von 3100 Euro plus 750 Euro für Anschaffungen zu. Dennoch muss auch dies dem Amt gemeldet werden, um einer Strafe oder einer ALG II Sanktion zu entgehen. (gr, 21.04.07)

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